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Kunz Josef · Nationalrat · 2011-03-10

Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-10

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen namens meiner beiden Minderheiten, Artikel 38 zu streichen und Artikel 39 zu ergänzen.

Artikel 38 ermöglicht die Forschung an Embryonen und Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen. Wir behandeln ein Gesetz mit dem Titel "Forschung am Menschen". Forschung an Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen widerspricht klar dem Zweckartikel dieses Gesetzes.

Ich erinnere an die Debatte über die Fristenlösung. Bei der Behandlung jener Vorlage wollte niemand von Leben und schon gar nicht von Menschen sprechen. Welch ein Widerspruch zu dieser Gesetzesvorlage! Heute schreiben Sie ins Gesetz, es dürfe erst mit der Forschung begonnen werden, wenn nach einem Schwangerschaftsabbruch der Tod festgestellt sei. Dies sind Gegensätze und Widersprüche bei der Beurteilung von Leben und Tod in unseren Gesetzen.

Was soll an Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen erforscht werden? Diese Frage haben mir die Experten bis heute nicht beantwortet. Wenn Kinder nicht das Recht haben zu leben, dann soll mit ihnen auch nicht Forschung betrieben werden. Dies ist ethisch nicht zu verantworten und auch nicht nötig. Der Forschung ist es nach diesem Gesetz erlaubt, im Zusammenhang mit Spontanaborten und Normalgeburten zu forschen. Dies kann zweckmässig und allenfalls auch sinnvoll sein. Forschung an Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen ist meines Erachtens ethisch nicht vertretbar und auch nicht nötig und deshalb abzulehnen.

Stimmen Sie also meinen beiden Minderheitsanträgen zu den Artikeln 38 und 39 zu!