Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2011-09-12
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-09-12
Wortprotokoll
Die Grünen sind grundsätzlich gegen eine Erhöhung von Franchise und Selbstbehalt. Die Belastung durch die Krankenkassenbeiträge ist für den grössten Teil der Bevölkerung ohnehin schon viel zu hoch. Gerade die Krankenkassenprämien tragen leider auch zum Armutsrisiko vieler Familien bei. Viele sind deshalb auf die Krankenkassenprämienverbilligungen angewiesen. Also soll nicht noch eine zusätzliche Kostenbeteiligung kommen.
Wenn es denn schon sein muss, muss sie möglichst klein sein. Das heisst, wir sind für die Minderheit Fehr Jacqueline - und hoffen, dass daraus noch eine Mehrheit wird -, für den Kompromissvorschlag von 7,5 Prozent mit einem Managed-Care-Modell und 15 Prozent ohne Managed-Care-Modell. Das bedeutet eine Verringerung mit einem Managed-Care-Modell, worüber wir natürlich sehr froh sind. Es bedeutet aber leider auch eine Erhöhung ohne Managed-Care-Modell, was wir zähneknirschend zur Kenntnis nehmen. Wenigstens haben wir vorhin für die flächendeckende Variante votiert, das heisst, dass dann für alle ein Zugang möglich werden muss. Deshalb ist es vertretbar, dass, wer die absolute Freiheit will, einen erhöhten Selbstbehalt zahlen muss. Wenn jemand sich mit einem Managed-Care-Modell einschränkt, dann ist der Beitrag tiefer.
Klar ist aber für uns: Es braucht eine definierte Obergrenze für den Selbstbehalt, das heisst die hier vorgeschlagenen 1000 Franken pro Jahr. Wir wollen nicht, dass der Bundesrat diesen Tarif irgendwann anpassen kann, weil es vielleicht wieder ein bisschen teurer geworden ist usw.
Für uns ist die Beteiligung an den Gesundheitskosten für die Unter- und Mittelschicht, wie ich eingangs bereits erwähnt habe, zu hoch. Für die oberste Kategorie könnte die Beteiligung alleweil noch ein bisschen höher sein. Wir wären daher ohne Weiteres für einkommensabhängige Prämien, das wäre viel fairer, steht aber zurzeit nicht zur Debatte.
Wir sind also für die Variante 7,5 Prozent und 15 Prozent, das heisst für die Minderheit bei Absatz 2 Buchstabe b, und für die Mehrheit bei den Absätzen 3 und 3bis.