Humbel Ruth · Nationalrat · 2011-09-12
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-12
Wortprotokoll
Artikel 12 Absatz 5 war nicht Bestandteil der ursprünglichen Vorlage, wie sie der Nationalrat im Juni 2010 beschlossen hatte, sondern wurde erst nachträglich, am 3. März dieses Jahres, in die Vorlage eingefügt. Die Bestimmung in Artikel 12 Absatz 5, ein generelles Verbot für Krankenversicherer einzuführen, sich an medizinischen Einrichtungen zu beteiligen, geht über die Managed-Care-Vorlage hinaus und betrifft die Krankenversicherung grundsätzlich.
Zur Abstimmung kommen jetzt drei verschiedene Versionen: Die Kommissionsmehrheit will den Krankenversicherern grundsätzlich verbieten, dass sie Einrichtungen zur medizinischen Behandlung selber betreiben oder sich daran finanziell beteiligen. Die Minderheit I folgt dieser Haltung, will aber den Krankenversicherern, welche heute schon solche Einrichtungen betreiben oder finanziell an solchen Einrichtungen beteiligt sind, eine Übergangsfrist von zehn Jahren gewähren. Wir haben es in der Diskussion gehört, diese zehn Jahre sind sehr lang. Aber mit Absatz 5 der Übergangsbestimmungen schaffen wir eine Differenz zum Ständerat. Wir können diese Frist dann noch modifizieren, indem die Frist gekürzt wird. Die Minderheit II will hingegen von einem grundsätzlichen Verbot absehen und die Unabhängigkeit nur für integrierte Versorgungsnetze vorsehen, wie sie in Artikel 13 festgehalten ist. Die Kommissionsmehrheit wie auch die Minderheit I erachten es als eine Fehlentwicklung des Systems, wenn Krankenversicherer selber medizinische Behandlungen anbieten oder sich an solchen Institutionen finanziell beteiligen. Sie wollen bei dieser Gesetzesrevision gleich eine klare, grundsätzliche Trennung zwischen Krankenversicherern und Leistungserbringern realisieren.
Die Kommission hat der Mehrheitsfassung mit 18 zu 6 Stimmen zugestimmt, und sie hat ihr dann wiederum gegenüber der Fassung der Minderheit I mit 13 zu 10 Stimmen den Vorzug gegeben. Namens der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, der Mehrheitsfassung zu folgen.