Müller Leo · Nationalrat · 2013-06-20
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-20
Wortprotokoll
Die Initiative "gegen Masseneinwanderung" verlangt eine grundsätzliche Neuausrichtung der schweizerischen Zuwanderungspolitik. Dieser Bereich soll wieder neu und wieder umfassend geregelt werden. Die Initiative will insbesondere erreichen, dass die Schweiz die Zuwanderung wieder durch die Festlegung von jährlichen Höchstzahlen steuert, und zwar für alle Zulassungen. Negative Folgen der Zuwanderung sollen dadurch vermieden werden.
Die vorgeschlagene Lösung ist insbesondere nicht mit dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU und auch nicht mit der Konvention der Efta vereinbar. Eine Annahme der Initiative stellt, das haben wir jetzt schon mehrmals gehört, die bewährten bilateralen Beziehungen mit unseren europäischen Partnerländern infrage; das schadet der Schweizer Wirtschaft, das schadet unserem Land, und das schadet - zu diesem Thema will ich mich vor allem äussern - auch der Schweizer Landwirtschaft. Ich will mich jetzt speziell mit den Auswirkungen auf die Landwirtschaft auseinandersetzen.
Die produzierende Landwirtschaft würde mit einer Annahme der Initiative geschwächt. Die Initiative fordert die Festsetzung von jährlichen Höchstzahlen bei allen Zulassungsarten, unabhängig von der Herkunft. Bei der Verteilung der Kontingente hätte die Landwirtschaft das Nachsehen, weil es sich dort praktisch ausschliesslich um weniger qualifizierte Arbeitskräfte handelt. Es sind ja vor allem Erntehelferinnen und Erntehelfer, auf die die Landwirtschaft angewiesen ist. Das sind aus verschiedenen Gründen weniger qualifizierte Arbeitskräfte. Es sind Arbeitskräfte, die nicht oder weniger erwünscht sind; sie haben ein sehr geringes Steuersubstrat, die Integration ist schwierig usw. Es ist daher absehbar, dass die Landwirtschaft, wie auch ähnliche Berufszweige wie die Gastronomie, die Hotellerie, das Baugewerbe, Pflegeinstitutionen usw., im harten Konkurrenzkampf um Arbeitskräfte leer ausgehen würde.
Fallen diese Arbeitskräfte weg, ist ein Ersatz durch Schweizer Arbeitskräfte nicht oder kaum möglich, da solche nicht rekrutierbar und auch zu teuer sind. Da diese Arbeitskräfte heute vorab in der produzierenden Landwirtschaft - ich denke vor allem an den Gemüsebau, an den Obstbau, an den Weinbau, an Tierhaltungsbetriebe usw. - angestellt sind, würden diese Betriebe in der Folge ihre Produktion extensivieren müssen. Gerade das widerspricht aber dem Verfassungsauftrag, den die Landwirtschaft hat. Es braucht genügend Landwirtschaftsbetriebe, die Landwirtschaft ist dementsprechend auf genügend Arbeitskräfte angewiesen. Mit der Beschränkung der Zuwanderung würde gerade die produzierende Landwirtschaft geschwächt. Der schon heute tiefe Selbstversorgungsgrad würde weiter sinken. Ebenso ist die Landwirtschaft gefordert, ihre Strukturen anzupassen. Dazu werden grössere Betriebsstrukturen gefordert. Für solche Strukturanpassungen braucht es neben dem Betriebsleiter auch Arbeitskräfte. Die Initiative erschwert aber gerade den Zugang von solchen Arbeitskräften.
Eine Annahme der Initiative hätte zudem zur Folge, dass wieder zum alten System der Kontingente zurückgekehrt werden müsste. Die Rekrutierung der Arbeitskräfte, insbesondere in der Landwirtschaft, würde nicht mehr durch die Nachfrage gesteuert, sondern sie würde durch die Administration gesteuert, also durch Kontingente. Dazu wären - und das haben wir auch schon mehrmals gehört - wiederum Behördenentscheide erforderlich. Das würde eine Bürokratie hervorrufen, die wir ja alle nicht wollen.
Ich bitte Sie auch aus dieser Sicht, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.