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Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · 2012-11-27

Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-11-27

Wortprotokoll

In der Schweiz gibt es bezüglich Lohnungleichheit immer noch ein Problem. Der Unterschied zwischen den Löhnen der Frauen und der Männer beträgt immer noch 18 Prozent. Diese Diskriminierung betrifft auch das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Dieses Gesetz sieht vor, dass der Bund Aufträge nur an Unternehmen vergibt, die für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Leistungen in der Schweiz erbringen, die Lohngleichheit gewährleisten. Der Auftraggeber kann die Vergabe widerrufen oder bestimmte Anbieterinnen und Anbieter vom Verfahren ausschliessen, wenn diese die in Artikel 8 des Gesetzes festgehaltene Pflicht nicht einhalten.

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann führt die entsprechenden Kontrollen durch. Das Gleichstellungsbüro kann pro Jahr nur ganz wenige Unternehmen kontrollieren. Die Auswahl erfolgt mittels eines [PAGE 1879] eingeschränkten Verfahrens, bei dem per Zufall Stichproben ausgewählt werden. Dazu braucht es jedoch Ressourcen. Aber weil die Ressourcen eben ungenügend sind, werden nur wenige Unternehmen kontrolliert.

Während der Bearbeitung des Voranschlages 2013 in der Kommission und in der Subkommission haben wir erfahren können, dass das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann pro Jahr nur fünf Kontrollen im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens durchführen kann. Das ist zu wenig, vor allem auch, weil ein gesetzlicher Auftrag besteht. Es kann nicht sein, dass dieser gesetzliche Auftrag nicht so ausgeführt wird, wie es sein sollte, vor allem weil die bis jetzt durchgeführten Kontrollen zeigen, dass in einigen Fällen Lohnungleichheiten bestehen.

Mit der Erhöhung des Budgets um den bescheidenen Betrag von 100 000 Franken, wie ich mit meinem Antrag vorschlage, könnten etwa fünfzehn zusätzliche Kontrollen durchgeführt werden - jetzt werden fünf Kontrollen pro Jahr gemacht -, wie von der Verwaltung in der Kommission bestätigt wurde.

In der Legislaturplanung 2011-2015 haben wir eine neue Leitlinie zur Gleichstellung von Mann und Frau beschlossen. Sie betrifft die Verbesserung der Chancengleichheit, Massnahmen zur Förderung der Lohngleichheit sowie den Ausbau der Vertretung von Frauen in Verwaltungsräten und in Kaderpositionen der Verwaltung und bundesnaher Unternehmen. Auch zur Umsetzung dieser Leitlinie braucht es Ressourcen. Es gibt eine entsprechende Motion Aubert (12.3569), für welche der Bundesrat die Annahme empfiehlt, die im Rat noch nicht behandelt worden ist. Sie verlangt, dass genügend Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um die Leitlinie 7 umzusetzen. In diesem Bereich besteht Handlungsbedarf, auch wenn der Bundesrat für 2014 auf die Umsetzung dieser Leitlinie aus der Legislaturplanung hinarbeitet.

Wie ich vorhin gesagt habe, besteht vor allem im öffentlichen Beschaffungswesen bezüglich der Lohngleichheit dringend Handlungsbedarf, vor allem bezüglich der Umsetzung der Gesetze und der Kontrollen. Mit der beantragten kleinen Erhöhung des Personalkredits könnte viel erreicht werden.

Ich bitte Sie deshalb, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.