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Minder Thomas · Ständerat · 2013-06-10

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-10

Wortprotokoll

Auch ich als Initiant habe Monate später von der Gemeinde Baden noch ein grosses Paket mit beglaubigten Unterschriftenbögen bekommen, als die Initiative längstens eingereicht worden war. Jedes Mal, wenn wir von einer Gemeinde verspätet, manchmal um Wochen verspätet, beglaubigte Unterschriftenbögen zurückerhalten haben, entbrannte eine Diskussion, und kopfschüttelnd fragten wir uns: Lesen die Angestellten der Gemeindeverwaltungen eigentlich auch die Zeitung? Es sind Ausnahmen, das stimmt. Doch unerklärlich ist es allemal, wenn gerade kleine Gemeinden mit ein paar wenigen Unterschriftenbögen die Termine nicht im Griff haben. Da gleichzeitig für mehrere Initiativen und Referenden gesammelt wird oder gesammelt werden kann - es gibt diese Phasen -, müssten die Gemeinden eigentlich einen Mechanismus der Priorisierung haben. Gerade grössere Städte, welche in der Schlussphase Tausende von Unterschriftenbögen zugeschickt erhalten, können ein Problem damit haben, diese in einer angemessenen Frist zu beglaubigen. Eine Variante wäre - dies vielleicht an die Adresse der Frau Bundeskanzlerin -, dass die Gemeinde die Anzahl Unterschriften zählt und dem Initiativkomitee eine schriftliche "Bruttobestätigung" zukommen lässt. Diese "Bruttobestätigung" könnte dann der Bundeskanzlei zusammen mit den bereits beglaubigten Unterschriften eingereicht werden. So hätte das Initiativkomitee zumindest Gewähr, dass die Gemeinde das Paket erhalten hat und daran ist, die Unterschriften in den nächsten Tagen zu beglaubigen.

Es stimmt, Artikel 136 Absatz 2 der Bundesverfassung ist in diesem spezifischen Punkt unklar. Er spricht zwar von Stimmberechtigten, nicht aber von beglaubigten Unterschriften. Es stehen lediglich das Wort "ergreifen" und das Wort "unterzeichnen". Man könnte aber auch argumentieren, ein Unterzeichner sei eben erst ein Stimmberechtigter, wenn die Gemeinde ihn als solchen verifiziert hat. Ich erkenne eine gewisse Übereinstimmung - und hege somit Sympathie - mit dem Prozedere an Abstimmungswochenenden wie z. B. an diesem Wochenende. Da sagt man ja auch nicht am Sonntag kurz vor zwölf Uhr: Sie dürfen nicht mehr abstimmen, damit man pünktlich um zwölf Uhr das Abstimmungsresultat verkünden kann. Es ist eigentlich logisch, dass um zwölf Uhr noch keine Resultate in den Gemeinden vorliegen und man ein paar Stunden warten muss, bis man das Endresultat kennt.

Auch da muss die Gemeinde zuerst die Gültigkeit überprüfen und nicht einfach nur alle Stimmzettel zählen. Beim Bescheinigungsverfahren könnte man das auch so auslegen, zumindest ist die Bundesverfassung in diesem Bereich nicht 100 Prozent klar. Mein politischer Assistent hat alle 26 kantonalen Verfassungen in diesem Zusammenhang untersucht und kommt zum Schluss, dass jene des Bundes am wenigsten bürgerfreundlich und demokratisch ist. Gerade weil die Variante des Bundes, also die direkte Demokratie oder das Referendum, die teuerste ist, sollte sie doch hieb- und stichfest sein. Der Fall Genf beim Referendum der Abgeltungssteuer hat das alles ausgelöst und an die Oberfläche gebracht.

Hinzuzufügen ist, dass die Bögen der Stadt Genf mehrheitlich zwischen dem 97. und 99. Tag eingereicht wurden. Somit liegt die Hauptschuld beim Initianten, das sehe ich auch so. In dieser oder in der letzten Woche hat ja das Bundesgericht die Beschwerde abgewiesen und auch genau diesen Sachverhalt festgehalten, dass eben die Initianten die Unterschriften zu spät eingereicht haben. Im Gesetz steht aber lediglich, dass die Bögen laufend einzureichen sind. Zudem haben die Initianten die Möglichkeit, beim Drucken der Bögen die Fristen für die Einreichung nach vorne zu schieben, um so mehr Zeit für die Kontrolle und die Beglaubigung zu haben. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass man die maximale Frist vor Jahren bereits einmal von 90 auf 100 Tage erhöht hat.

Kleinere und mittelgrosse Gemeinden haben bei dieser Arbeit der Beglaubigung eigentlich keine Probleme; eine Person auf der Gemeinde beglaubigt spielend ein paar Hundert Unterschriften pro Tag. Lediglich in grossen Städten, wo gleichzeitig einige Tausend Unterschriften eingereicht werden, kann es einmal knapp werden, das hat der Fall Genf gezeigt. Ein nationales Gesetz würde daran kaum etwas ändern, insbesondere - und darüber haben wir vielleicht auch in der Kommission zu wenig diskutiert - könnte auch einmal menschliches Versagen mit im Spiel sein, sodass auf einer Gemeinde ein Bündel einfach verlegt wird oder liegen bleibt. Auch daran würde ein nationales Gesetz nichts ändern.

Die ganz grosse Mehrheit der Gemeinden erledigt diese Beglaubigungen ohne Beanstandung, und der zur Hauptsache involvierte Schweizerische Gemeindeverband lehnt die Vorlage verständlicherweise ab.

Ich werde mich bei dieser Vorlage der Stimme enthalten, denn die Argumente für und gegen eine klarere Regelung halten sich in etwa die Waage. Ich bin mir persönlich nicht sicher, ob wir diese Motion annehmen oder ablehnen sollen. Wie gesagt, Pro und Contra halten sich in etwa die Waage.