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AB 130999

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-09-17

Wortprotokoll

Auch ich bitte Sie, der Motion zuzustimmen. Herr Lombardi hat die Fragen beantwortet. Es geht um eine Revision der Binnenmarktgesetzgebung. Die Detailhandelsunternehmen bekommen einen gesetzlichen Anspruch, ihre Geschäfte etwas länger offen halten zu können. Sie können sie offen halten, sie müssen aber nicht. Das ist eine wichtige Feststellung, Herr Rechsteiner. Die Kantone können weiter gehende, nicht aber restriktivere Ladenöffnungszeiten gewähren.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Verankerung eines Anspruchs des Detailhandels auf Mindestladenöffnungszeiten ein moderater und auch opportuner Schritt ist. Es geht um die Angleichung der Wettbewerbsverhältnisse. Wir [PAGE 753] haben heute unterschiedlich lange Spiesse, wenn an Bahnhöfen, Tankstellen, Flughäfen die Öffnungszeiten länger sind; mit der Revision wird die Länge der Spiesse angeglichen.

Sie haben auch sehr intensiv die Frankenstärke und den Einkaufstourismus angesprochen. Ja, es ist mutmasslich so, dass zwischenzeitlich bis zu 8 Milliarden Schweizerfranken wegen nicht innerhalb der Landesgrenzen getätigten Einkäufen verlorengehen. Da spielen die Ladenöffnungszeiten in der unmittelbaren Nachbarschaft schon eine Rolle. Die Schweizerinnen und Schweizer haben ein Bedürfnis, in den Randzeiten einzukaufen, und wenn sie das in unserem Land nicht tun können, machen sie es jenseits der Grenze.

Es gibt sicherlich auch Argumente, die gegen eine Annahme dieser Motion sprechen. Sie wurden auch alle genannt, und da ist in erster Linie die Beschränkung der kantonalen Souveränität zu nennen. Ich gebe allerdings zu bedenken, dass zwölf Kantone, darunter Zürich - da wurde das Anliegen ja jüngst in einer Volksabstimmung abgelehnt -, ähnlich lange oder sogar längere Ladenöffnungszeiten zulassen. Eine zulässige Öffnungszeit bis mindestens 20 Uhr an Wochentagen würde heute eine Liberalisierung von einer bis eineinhalb Stunden in verschiedenen Kantonen, aber bei Weitem nicht in allen Kantonen bedeuten. Sogar die vorgeschlagene Schliessungszeit am Samstag um 19 Uhr kennen heute bereits sieben Kantone. Kein Gegenargument ist der Arbeitnehmerschutz, der wird im Arbeitsgesetz verwirklicht. Dieses setzt weitere Grenzen als die Motion Lombardi.

Weiter verkennt der Bundesrat auch nicht, dass die Ladenöffnungszeiten dem berechtigten Schutz von Ruhe und Ordnung dienen. Die Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten folgt unseres Erachtens vor allem der geänderten Vorstellung von Ruhe und Ordnung, die auch dem gesellschaftlichen Wandel unterworfen ist.

Herr Berberat, Sie haben gefragt, ob die Verfassungsmässigkeit sichergestellt sei. In einem verwaltungsinternen Verfahren wurde das Bundesamt für Justiz konsultiert; es hat diesbezüglich keine Bedenken angemeldet. Es gibt aber eine konkurrenzierende gewerbepolizeiliche Kompetenz von Bund und Kantonen. Es wurde gesagt: Mit der Vernehmlassungsbotschaft muss das zur Diskussion gestellt werden, und dann wird selbstverständlich auch diese Frage geklärt.

Dann wurde noch die Frage gestellt, wieso es jetzt plötzlich einen Kurswechsel gebe; vor ein paar wenigen Monaten wurde zur Motion Wasserfallen Nein gesagt, zur Motion Lombardi wird jetzt aber Ja gesagt. Bei der Motion Wasserfallen wurde explizit das Arbeitsgesetz angesprochen, und es wurde dort eine Korrektur verlangt. Bei der Motion Wasserfallen ging es um eine nationale Harmonisierung, bei der Motion Lombardi geht es jetzt um einen Mindeststandard. Was vielleicht auch noch ein Stück weit zum Meinungsumschwung geführt hat - das gebe ich gerne zu -, ist der Umstand, dass sich zwanzig Ständeräte hinter diese Motion stellen.

Mit diesen Bemerkungen bitte ich Sie, die Motion anzunehmen.