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preparatory:AB 131047

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-17

Wortprotokoll

Es könnte ja vor allem für die Mitglieder der WAK verführerisch sein, dem Antrag Schmid Martin zuzustimmen. Wir würden dann nämlich die letzte Differenz zum Nationalrat beseitigen und könnten am Mittwochmorgen eine Stunde länger schlafen. Das ist wahrscheinlich aber kein genügender Grund, einen solchen Entscheid zu treffen.

Die Frage, die sich hier stellt, betrifft, wie gesagt worden ist, zunächst einmal nur einen kleinen Bereich des Kollektivanlagengeschäfts. Die Kommanditgesellschaft ist bisher tatsächlich nur selten für diesen Zweck benutzt worden, obwohl das Gesetz sie als mögliches Vehikel vorsieht. Die Frage, die sich hier jetzt stellt, ist also die folgende: Wie wird die Glaub- und die Kreditwürdigkeit des Vehikels Kommanditgesellschaft aufrechterhalten? Soll es zulässig sein, dass Komplementäre einer solchen Gesellschaft in mehreren Gesellschaften tätig sind?

Ich bin wie die Mehrheit der Meinung, dass das nicht zulässig sein soll, denn anders als bei der Aktiengesellschaft basiert das Vertrauen in die Kommanditgesellschaft eben auf der Kreditwürdigkeit der Komplementäre. Das heisst, Sie vertrauen einer solchen Gesellschaft, weil Sie der Kreditwürdigkeit der Komplementäre vertrauen. Wenn man das jetzt unbeschränkt unterlaufen könnte, riskieren wir tatsächlich, dass das Haftungssubstrat nicht mehr vorhanden wäre - vielleicht aufgrund von Entscheiden, die später getroffen wurden, nicht im Zeitpunkt, in dem die Gesellschaft gegründet wurde und eine bestimmte Anzahl Komplementäre bestand. Das kann sich im Zeitablauf ja ändern.

Kollege Schmid sagt zu Recht, eine Möglichkeit wäre auch gewesen, für die Kommanditgesellschaft Mindesthaftungssubstrate festzulegen. Das haben wir aber nicht getan; Mindesthaftungssubstrate, wie sie in anderen europäischen Ländern gelten, sind in keinem Antrag vorgesehen. In dieser Situation haben wir nach meiner Auffassung nur die Möglichkeit, der Mehrheit zu folgen und durch den Ausschluss von Mehrfachkomplementärmitgliedschaften die Kreditwürdigkeit der Kommanditgesellschaft aufrechtzuerhalten.

Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen.