Teuscher Franziska · Nationalrat · 2011-09-29
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2011-09-29
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung: Im Sinne einer kohärenten Politik und eines effizienten Vorgehens, wie es hier im Saal immer wieder verlangt wird, ist es eigentlich nicht richtig, dass wir diese Standesinitiative St. Gallen zum Bauen ausserhalb der Bauzone jetzt beraten. Dieses Gebiet, Bauen ausserhalb der Bauzone, ist Teil der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes, und wir hätten dieses Anliegen besser in diesem Zusammenhang behandelt. Die Mehrheit hat es anders gesehen, und deshalb steht diese Standesinitiative nun heute auf unserer Traktandenliste.
Allerdings können wir gut an die Debatte von heute Morgen anschliessen, bei der es um die Zersiedelung, um das Bauen und um den Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative gegangen ist; wir haben uns eigentlich darauf geeinigt, das Siedlungsgebiet zu verdichten und eine innere Entwicklung anzustreben. Mit dieser Standesinitiative St. Gallen laufen wir nun Gefahr, dass wir das Bauen ausserhalb der Bauzone wieder erleichtern.
An und für sich nimmt die Standesinitiative ein berechtigtes Anliegen auf. Die Wohnbauten ausserhalb der Bauzonen sollen alle gleichgestellt werden, unabhängig davon, ob sie 1972 landwirtschaftlich oder nichtlandwirtschaftlich genutzt wurden. Dieses Anliegen wurde in der Vernehmlassung auch von vielen Kantonen unterstützt, und dieses Anliegen unterstützen die Grünen auch. Aber so, wie der Entwurf heute vorliegt, wird diesem Anliegen schlecht Rechnung getragen. Diesem Entwurf, wie er nach der Vernehmlassung nun vorgelegt wird, können wir Grünen nicht zustimmen. Nach der Vernehmlassung wurde nämlich die Pflicht zur Beibehaltung der äusseren Erscheinung nach dem Wiederaufbau gestrichen. Ohne Rücksicht auf das Bestehende und ohne Rücksicht auf die Landschaft können bei Erneuerungen, Erweiterungen, Umbauten und Neubauten Veränderungen am äusseren Erscheinungsbild vorgenommen werden. Nur die Wohnnutzung muss verbessert werden, oder eine energetische Sanierung muss das Ziel des Bauvorhabens sein. Damit verkommt diese Standesinitiative zu einem Bauprogramm ausserhalb der Bauzone.
Der vorliegende Text ist auch unklar, wenn es um die Einpassung der Bauten in die Landschaft geht. In Absatz 4 heisst es, dass Veränderungen am äusseren Erscheinungsbild für eine zeitgemässe Wohnnutzung oder eine energetische Sanierung nötig oder darauf ausgerichtet sein müssen, die Einpassung in die Landschaft zu verbessern. Dieser Absatz enthält zweimal ein "oder".
Für uns Grüne ist die letzte Bestimmung, die Einpassung in die Landschaft, eine zwingende Voraussetzung auch dann, wenn ein Bauvorhaben der zeitgemässen Wohnnutzung dienen soll oder eine energetische Sanierung zur Folge hat. Für uns ist die Einpassung in die Landschaft nicht eine Wahlmöglichkeit, sondern für uns ist sie eine Pflicht. Sonst droht der Landschaftsschutz endgültig aus dem Ruder zu laufen. Jedes Bauernhaus könnte dann in einen Bungalow umgebaut werden, jede Alphütte in ein Ferienhaus, mit Golfrasen, [PAGE 1810] Fahnenstange und Thujahecken. Die zeitgemässe Wohnnutzung und die energetische Sanierung dürfen nicht als Vorwand gebraucht werden, um die Landschaft weiter zu verschandeln. Gerade beim Bauen ausserhalb der Bauzonen ist sehr grosse Vorsicht in Bezug auf die Landschaft und die Einpassung in die Landschaft geboten.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme die Vorlage nicht sehr stark unterstützt. Sie enthält überall Formulierungen, die gewisse Zweifel aufkommen lassen, ob der Bundesrat tatsächlich hinter dieser Vorlage stehen wird. Wenn der Bundesrat kohärent ist, wenn es dem Bundesrat ein Anliegen ist, etwas gegen die Zersiedelung zu tun, darf er hier dem Bauen ausserhalb der Bauzone nicht den Weg erleichtern.
Die Kommission hat noch eine weitere Verschlechterung in die Vorlage eingebaut. Es geht jetzt nämlich nicht nur um die Wohnbauten, sondern auch die Ökonomiebauten sollen unter die neue Regelung fallen.
Die grüne Fraktion unterstützt den Rückweisungsantrag Fässler, damit sich die Kommission noch einmal mit diesem Anliegen befasst und dabei den Bedenken des Bundesrates und der Kantone besser Rechnung trägt.
Wenn Sie nicht Rückweisung beschliessen, bitte ich Sie im Namen der Grünen, in der Detailberatung den Minderheitsanträgen zuzustimmen.