Stamm Luzi · Nationalrat · 2013-03-21
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-21
Wortprotokoll
Herr Kollege, die Betrachtungsweise ist wahrscheinlich richtig, dass dann die Bank Nummer 2 Auskunft geben muss. Davor können sich die Betroffenen und Kunden nicht schützen. Es ist rechtsstaatlich in höchstem Masse bedenklich, wenn die Bank Nummer 1 Nachforschungen durch die Meldestelle auslöst und dann die Informationen geliefert werden müssen. Für die Betroffenen ist das bedenklich.