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AB 131522

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-18

Wortprotokoll

Hier ist der Ständerat in der vergangenen Sommersession ohne Gegenstimme dem Bundesrat gefolgt. Auch heute Morgen war uns in der SGK klar: Der Richter soll in ordentlichen Verfahren über sein Ermessen verfügen und eine Busse nach den Verhältnissen und dem Verschulden des Täters verhängen können. Diese Bestimmung entspricht dem, was heute schon im Ordnungsbussengesetz für den Strassenverkehrsbereich gilt. Der Richter muss unserer Ansicht nach die Möglichkeit haben, unter Einbezug aller Fakten und Umstände zu entscheiden. Das ist eine Kernkompetenz der Richter.

Deshalb empfiehlt Ihnen die SGK unseres Rates einstimmig, hier festzuhalten.

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