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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2012-03-14

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-14

Wortprotokoll

Das Erdbebenrisiko ist das grösste Naturgefahrenrisiko in der Schweiz. Erdbeben treten in der Schweiz selten auf, sie stellen aber, aufgrund der dichten Besiedlung und der hohen Wertekonzentration, die Naturgefahr mit dem grössten Zerstörungspotenzial dar. Auf der anderen Seite sind Erdbeben die einzige Naturgefahr, die in der Schweiz nicht gesetzlich geregelt und vor allem nicht versichert ist. Alle anderen Naturgefahren sind als Elementarschäden versichert.

Die Risikoexposition ist in den Regionen sehr unterschiedlich. Sie haben es gehört: Besonders gefährdet sind die beiden Basel, das Wallis, das Rheintal, das Engadin und Zürich. Es kann aber jede Region treffen; das haben wir beim jüngsten Erdbeben in Zug gesehen.

Weil das Risiko selten eintritt, sind die Sensibilität der Bevölkerung und der Politik wie auch die Risikovorsorge ungenügend. Das gilt einerseits für die vielfach fehlenden Bauvorschriften, andererseits aber auch für die fehlende Erdbebenrisikoversicherung. Somit bestehen heute gravierende Deckungslücken. Ein Erdbeben etwa der Stärke 6,9 in der Nähe von Basel hätte Kosten von 45 Milliarden Franken für Gebäude und von rund 15 Milliarden Franken für Mobiliar zur Folge. Dazu kämen noch hohe Kosten wegen Infrastrukturschäden und Betriebsunterbrechungen.

Wie ist das Risiko heute abgedeckt? In der Schweiz bestehen nur Behelfslösungen. 18 der 19 kantonalen Gebäudeversicherer haben sich 1978 zum schweizerischen Pool für die Erdbebenversicherung zusammengeschlossen. Dazu gehören zum Beispiel die obligatorische Gebäudeversicherung meines Heimatkantons, des Kantons Baselland, und auch die Gebäudeversicherungen anderer Kantone, die ein Obligatorium kennen. Dieser Pool erbringt im Schadenfall Leistungen von 2 Milliarden Franken pro Erdbeben - das ist absolut ungenügend, wie Sie sehen, wenn Sie sich die Schadensummen vor Augen führen. Die Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons Zürich wiederum hat eine eigene Lösung, sie deckt im Schadenfall eine Milliarde Franken. Auch das reicht natürlich niemals aus. In den Kantonen wiederum, in denen private Gebäudeversicherer die Feuer- und Elementarschäden decken, stand bis vor Kurzem ein Pool von 200 Millionen Franken zur Verfügung. Dieser Pool wurde Ende 2010 aufgelöst, weil es eben keine nationale Lösung gibt.

Seit 2005 arbeiten Versicherer und die Gebäudeversicherungen an einer Lösung. Vor allem die obligatorischen Gebäudeversicherer haben eine Lösung erarbeitet. Sie sind auch ganz klar dafür, dass wir heute eine nationale Lösung gutheissen, mit der das finanzielle Risiko über die ganze Schweiz verteilt werden kann. Die Deckung des Lawinenrisikos wird beispielsweise auch über die ganze Schweiz verteilt, mit gleichen Prämien. In Basel zahlen wir ebenfalls mit, obschon das Risiko eines Lawinenniedergangs in der Region Basel gleich null ist. Entsprechend muss auch das Erdbebenrisiko auf die ganze Schweiz verteilt werden. [PAGE 440]

Ich bitte Sie deshalb, das Erdbebenrisiko einer Versicherungslösung zuzuführen. Die meisten Hauseigentümer haben den Eindruck, dass das Risiko versichert sei. Sie wissen gar nicht, dass es nicht wirklich versichert ist. Es ist unverständlich, dass der Hauseigentümerverband, entgegen der Meinung sowohl der privaten Versicherer wie auch der Gebäudeversicherer, die vorgeschlagene Lösung torpediert hat. Ich bitte Sie auch zu bedenken, dass eine obligatorische Erdbebenversicherung die beträchtliche Risikoexposition in den Hypothekarportefeuilles von Banken vermindert. Liegenschaften sind heute mit Ausnahme der Erdbeben gegen alle Naturkatastrophen versichert, entsprechend hoch ist hier die Risikoexposition, die nicht abgedeckt ist. Das müsste man, wenn Sie die Vorstösse jetzt ablehnen, bei den Hypothekarbelastungen entsprechend berücksichtigen.

Ich bitte Sie deshalb, das Projekt einer obligatorischen Erdbebenversicherung weiterzuverfolgen und der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Sie lässt offen, welche Lösung umgesetzt werden soll. Sie sagt einfach, dass Handlungsbedarf gegeben ist. Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen und meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.