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preparatory:AB 131792

Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-13

Wortprotokoll

Mit dem Minderheitsantrag zu Artikel 25 Absatz 1bis wird ein Beschwerderecht der Tierschutzorganisationen beantragt, das heisst ein Verbandsbeschwerderecht. Auch die Minderheitsanträge zu Artikel 25 Absatz 2 und zu den Artikeln 25a, 25b und 25c betreffen das Verbandsbeschwerderecht.

In der WBK-NR wurden diese Anträge auf Wunsch der Antragstellerin als Gesamtkonzept beraten. Über die Anträge wurde auch als Gesamtkonzept abgestimmt. Gemäss der Minderheit soll das Verbandsbeschwerderecht gegen alle Verfügungen der kantonalen Behörden betreffend Tierversuche und auch gegen alle anderen kantonalen Verfügungen nach dem Tierschutzgesetz möglich sein. In der Kommission wurde argumentiert, dass nun nicht indirekt der in der Volksabstimmung abgelehnte Tieranwalt eingeführt werden solle. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Tierschutzorganisationen im Prozess der Tierversuchsbewilligungen bereits eine wichtige Funktion hätten und damit Einfluss nehmen könnten. Das Gesetz verlangt, dass sie in jeder kantonalen Tierversuchskommission, welche die Gesuche für Tierversuche begutachtet, vertreten sind. Auch in der Eidgenössischen Kommission für Tierversuche sind die Tierschutzorganisationen vertreten. Die Kommission wie auch Sie haben zur Kenntnis nehmen können, dass sich der Schweizer Tierschutz weder in der Vernehmlassung noch im Hearing für ein Verbandsbeschwerderecht ausgesprochen hat.

In der Kommission wurde über die Anträge, wie gesagt, als Gesamtkonzept abgestimmt. Die Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, bei Artikel 25 Absätze 1bis und 2 dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen sowie die Minderheitsanträge für ein Verbandsbeschwerderecht abzulehnen. Im Falle einer Annahme müssten die einzelnen Minderheitsanträge in der ständerätlichen Kommission noch im Detail geprüft werden. Unsere Kommission hat das nicht getan, da wir das Konzept grundsätzlich abgelehnt haben.

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