preparatory:AB 131942
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-03-14
Wortprotokoll
Ich glaube, dass wir uns in der Sache einig sind, nämlich darin, dass man den Schätzungen sehr grosse Aufmerksamkeit entgegenbringen muss, weil sie mit dem neuen Instrument der Schuldenbremse auch eine höhere Bedeutung bekommen haben. Ich kenne die Philosophie der Finanzkommission, war ich doch bis vor kurzem selber noch Mitglied dieses Gremiums. Ich weiss, welche Sorgen man dort im Zusammenhang mit dem Budgetieren und dem ganzen Budgetprozess hat.
Auf der anderen Seite haben jetzt Untersuchungen gezeigt, dass die Vermutung, welche in der Motion geäussert wird, die starke Erhöhung der Schulden sei auf eine systematische Überschätzung der Einnahmen zurückzuführen, so nicht zutrifft. Ich war selber auch überrascht, weil ich immer glaubte, man müsse wahrscheinlich mit den Einnahmenschätzungen etwas vorsichtiger werden. Aber der Schuldenanstieg in den Neunzigerjahren ist neben den Defiziten in der Finanzrechnung vor allem auch die Folge der Ausfinanzierungen gewesen, der Bilanztransaktionen bei den Pensionskassen, aber auch der Verluste, die später bei den Pensionskassen und im Bereich der IAS-Einführung aufgetreten sind - und nicht bei den Einnahmen. Das Problem war also viel eher die Ausgabenseite. Das bestätigt übrigens auch ein Gutachten der Konjunkturforschungsstelle der [PAGE 243] ETH, die das Budgetverfahren des Bundes als grundsätzlich adäquat anschaut.
Nehmen Sie das Beispiel des Jahres 2004: Was uns überrascht hat, waren eher die Ergebnisse auf Nebenschauplätzen, die nicht seriöser hätten geplant werden können, wie z. B. die Spielbankenabgabe, die weit mehr eingebracht hat, als wir budgetiert hatten. Dasselbe gilt für die wetterwendischen Stempelabgaben und die unberechenbare Verrechnungssteuer, die teilweise ein Jahr vorher schwer zu budgetieren sind, währenddem bei der Mehrwertsteuer und bei der direkten Bundessteuer doch eine grössere Kontinuität herrscht.
Im Zusammenhang mit der direkten Bundessteuer wissen wir z. B. jetzt ungefähr, was veranlagt wurde und sich dann im nächsten Jahr wieder auswirken wird. Hier gibt es gewisse Trends, die man frühzeitig feststellen kann.
Ich glaube, mit dem Ausgleichskonto haben wir ein Gefäss, bei dem dann die Schätzungen, wenn sie nicht eintreten, doch wieder ins Lot gebracht werden müssen. Das ist ein Bestandteil der Schuldenbremse, die dieses Konto vorsieht. Was die Fehlbeträge auf dem Ausgleichskonto betrifft, so ist auch der Abbau im Finanzhaushaltgesetz gesetzlich geregelt. Ich gehe davon aus, dass diese Regelung tel quel auch in das neue Finanzhaushaltgesetz übernommen wird. Weil das so ist, besteht in der Tat eigentlich kein Grund, jeweils Abweichungen von realistischen Schätzungen in Kauf zu nehmen.
Ein letzter Punkt: Ich habe mich immer wieder, wie Herr Lauri auch, erkundigt - er ist ja der Präsident der Finanzkommission und nimmt sich dieser Dinge immer mit grosser Sorgfalt an -, wie denn diese Schätzungen entstehen. Wir wissen, dass das System seit Jahren etwa dasselbe ist. Man hat in erster Linie die Schätzungen des Seco, das ja im Bund eigentlich die Verantwortung für solche Eckwerte und für solche Kennziffern trägt. Ich hatte heute Morgen die Chance, in einem Gedankenaustausch mit der Nationalbank über solche Kennziffern zu diskutieren, und habe dort festgestellt, dass die Kontakte zwischen den Fachleuten seit Jahren etabliert sind und man sich hier seit Jahren auch an die gleichen Informationsquellen begibt. Das gibt natürlich dem Ganzen auch eine gewisse Konsistenz. Es besteht auch eine gewisse Gefahr: Wenn man jetzt sagen würde, jetzt nehmen wir dieses Jahr eher diese Schätzung und das andere Jahr die andere, weil sie uns vielleicht etwas besser ins Konzept hineinpasst, sähe ich schon auch eine gewisse Gefahr des Verlustes an Stabilität. Deshalb sind wir zum Schluss gekommen, dass diese Motion zwar das richtige Problem anspricht, aber die Lösung nicht in sich beinhaltet, sondern die Lösung wahrscheinlich darin besteht, dass wir das bestehende System weiter pflegen. Das System hat sich über die Jahre bewährt, entgegen dem, was man vermutet. Wenn man zwei-, dreimal schlechte Erfahrungen gemacht hat, ist das noch kein Beweis, dass das System falsch ist, sondern es ist ein Beweis dafür, dass sich das vom System zu Erfassende eben gelegentlich abweichend verhalten kann.
Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, diese Motion nicht anzunehmen.