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AB 132006

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-03

Wortprotokoll

Gesetzgeberische Experimente können scheitern. Dann müsste das Parlament die Grösse haben, eigene Fehler einzugestehen und zu korrigieren. Die Strafrechtsrevision ist ein solches gescheitertes Experiment. Wir haben nun in der Praxis genug Erfahrungen gemacht, um dies auch in dieser Deutlichkeit so sagen zu können.

Ich gebe ein konkretes Beispiel: Was macht die Polizei, wenn sie heute gewalttätige Jugendliche bei einem Fussballmatch oder Drogendealer aufgreift? Sie nimmt diese Personen auf den Posten, schreibt eine Anzeige und muss die Übeltäter dann gleich wieder auf freien Fuss setzen. Die entsprechenden Personen können also gleich weiterfahren und gewalttätig sein oder Drogen dealen. Ist das der Sinn und Zweck der polizeilichen Arbeit und des Strafrechts? Ein Strafrecht, das gar nicht straft, ist eine Absurdität.

Nicht selten treffe ich als Polizistin auf Drogendealer und kriminelle Ausländer, die, wenn wir ihnen sagen, dass sie unter Umständen ein paar Tage ins Gefängnis kommen, nur müde lächeln und fragen: Was ist das Problem? Das ist doch gut. Gutes Essen, ein Dach über dem Kopf und ein Fernseher, und nach ein paar Tagen bin ich wieder draussen und kann mehr Geld verdienen als ihr alle zusammen. Diese Verbrecher lachen über uns, über unsere Gesellschaft, über die grosse Mehrheit der rechtschaffenen Bürgerinnen und Bürger, die sich ans Gesetz halten.

Das Experiment Strafrechtsrevision ist definitiv gescheitert. Es geht eben nicht ohne Abschreckung und nicht ohne Strafe. Mit einem Kuschel- und Wohlfühlstrafrecht werden nur noch mehr und noch grössere Probleme geschaffen. Wir brauchen eine Trendwende.

Erstens muss das Alter im Jugendstrafrecht gesenkt werden. Nur so können wir die Jugendkriminalität in den Griff bekommen. Denn die jugendlichen Straftäter sind gut darüber informiert, dass ihnen eigentlich überhaupt nichts geschieht; das wissen wir ganz genau.

Zweitens müssen wir endlich zulassen, dass ausländische Straftäter, die immer wieder rückfällig werden und unsere Gesellschaft verhöhnen, ausgeschafft werden können. Wer sich hier nicht integrieren will und die rechtschaffenen Menschen hier in der Schweiz, seien sie Schweizer oder Ausländer, bedroht, bestiehlt und lächerlich macht, muss ausgeschafft werden. In kaum einem anderen Land leben so viele Ausländer wie in der Schweiz. Ein grosser Teil davon respektiert unsere Gesetze. Viel zu viele Ausländer missachten jedoch unsere Gastfreundschaft. Die Statistik spricht da ja eine klare Sprache. Mit der Ausschaffungs-Initiative hat die SVP eine mögliche Lösung für dieses Problem aufgezeigt.

Drittens braucht es Schnellgerichte für Drogendealer und sogenannte Kleindelinquenten, deren sogenannt kleine Delikte eben sehr oft grosse negative Auswirkungen haben. Ein hartes und schnelles Durchgreifen bei solchen sogenannten kleinen Delikten hat nachweislich eine abschreckende und positive Wirkung. Die Politik von Bürgermeister Giuliani in New York ist hierfür das beste Beispiel.

Viertens ist die Strafminderung bei sogenannten Persönlichkeitsstörungen zu überdenken. Es kann nicht sein, dass jemand einen Mord zum Beispiel unter Kokaineinfluss verübt und dieser Umstand als Strafmilderungsgrund beurteilt wird.

Das Experiment Strafrechtsrevision ist gescheitert. Haben Sie den Mut und die Grösse, das einzugestehen. Wir können es uns nicht leisten, weiterhin mit der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Experimente zu machen. Wir sollten aufhören, Täterschutz anstatt Opferschutz zu betreiben. Wir müssen jetzt handeln, denn die rechtschaffenen Menschen in diesem Land haben die Nase voll!