preparatory:AB 132036
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-03
Wortprotokoll
Bis vor kurzer Zeit hatte die Schweiz einen phänomenalen Ruf, was die Sicherheit betrifft. Wir haben es zugelassen, dass sich die Situation innerhalb nur eines Jahrzehnts dramatisch verschlechtert hat. Es ist doch nicht normal, dass wir schwerbewaffnete Polizisten haben, die zum Beispiel an Fussballspielen oder 1.-Mai-Veranstaltungen die Gewalttäter in Sichtweite haben und faktisch nicht eingreifen. Es ist doch nicht normal, dass die Polizei Drogendealer oder Gewalttäter erwischt und dieselben Leute, noch bevor der Rapport geschrieben ist, bereits wieder in Freiheit antrifft. Es ist doch nicht normal, dass Jugendliche zusammengeschlagen werden, weil sie sich zum Beispiel weigern, ihr Handy herauszugeben, und die gewalttätigen Täter faktisch nicht bestraft werden. Und es ist doch nicht normal, dass, wie ich hier in einem Urteil aus dem Kanton Aargau lese, für elf Einbruchdiebstähle eine Geldstrafe von 190 Tagen à 10 Franken, also 1900 Franken, ausgesprochen wurde, und dies - das ist der Gipfel - erst noch bedingt. Das heisst, die 1900 Franken sind nur dann zu bezahlen, wenn der Täter rückfällig wird.
Das sind doch nicht normale Entwicklungen! Nehmen Sie andere Länder zum Vergleich. Frankreich ist auch ein Rechtsstaat. Da werden solche Täter verhaftet und am nächsten Tag einem Anwalt zugeführt. Am übernächsten Tag findet die Gerichtsverhandlung statt, und die Täter haben sofort eine Gefängnisstrafe zu verbüssen. Voraussetzung Nummer eins für ein richtiges, effizientes Vorgehen gegenüber der Kriminalität ist, dass es Freiheitsstrafen gibt. Ich sehe nicht ein - das ist ein ganz schwerer Fehler des neuen Strafrechts von 2007 -, weshalb wir die Freiheitsstrafen unter sechs Monaten abgeschafft haben.
Damit komme ich zu den konkreten Forderungen. Wir müssen erstens die kurzen Freiheitsstrafen wieder einführen. Wir müssen zweitens dafür sorgen, dass in gewissen Fällen direkt unbedingte Strafen ausgesprochen werden können, das heisst Strafen, die vollzogen werden müssen. Wir müssen drittens diese unsäglichen Geldstrafen abschaffen; diese sind völlig daneben. Wir brauchen viertens sogenannte Schnellgerichte, damit Täter, die auf frischer Tat ertappt werden, auch schnell und effizient verurteilt werden können. Und wir brauchen fünftens die Wiedereinführung der Landesverweisung, damit sogenannte Kriminaltouristen auch nach Verbüssung der Strafe durch den Strafrichter sofort abgeschoben werden können.
Ich bin nun schon lange Zeit im Parlament, und ich muss Ihnen sagen: Die Strafrechtsrevision bzw. die Art, wie wir dieses Thema behandeln, ist eine meiner grössten Enttäuschungen. Es kann ja nicht sein: Wir haben eine offensichtliche Zunahme der Gewalt, Zehntausende von Jugendlichen - vom Schulplatz bis zu irgendwelchen Schlägereien - sind betroffen, ganz zu schweigen von den älteren Personen, ihrerseits betroffen von Einbruchdiebstählen bis zu Entreissdiebstählen. Das ist nicht akzeptabel! Helfen Sie bitte [PAGE 993] der SVP, diesen unwürdigen Zustand zu beenden! Helfen Sie bitte mit, wenigstens die offensichtlichsten Mängel des neuen Strafrechts zu korrigieren, sonst sind wir gezwungen, unsere Anliegen mit Volksinitiativen durchzusetzen. Herr Vischer, wir brauchen keine Denkpausen: Die Mängel sind so offensichtlich, dass wir sofort handeln müssen.