Thanei Anita · Nationalrat · 2007-06-22
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-22
Wortprotokoll
Eine starke Minderheit - das Stimmenverhältnis lautete 10 zu 11 - beantragt Ihnen, auf dieses Geschäft einzutreten.
Ausnahmsweise erlaube ich mir, etwas zur Vorgeschichte zu sagen und Ihnen dieses Trauerspiel nicht vorzuspielen, aber kurz darzulegen: Vor rund sieben Jahren hat Herr de Dardel diese parlamentarische Initiative eingereicht, mit dem Ziel, das schweizerische Recht in Anlehnung an das europäische dahingehend zu revidieren, dass die Erwerbenden von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien besser geschützt werden. Ihr Rat hat dieser Initiative Folge gegeben. Am 3. November 2003, also zwei Jahre später, hat Ihre Kommission für Rechtsfragen einen Vorentwurf der Subkommission einstimmig - ich betone: einstimmig - verabschiedet. In der Folge wurde ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Im Oktober 2004 nahm Ihre Kommission für Rechtsfragen die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis und beauftragte die Subkommission, den Entwurf im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse zu überprüfen und zu überarbeiten. Die Subkommission wurde ständig von Mitgliedern der Verwaltung beraten und begleitet. Im Oktober 2005 hat Ihre Kommission für Rechtsfragen die überarbeitete Vorlage verabschiedet; sie war behandlungsreif. Dann kam die Wende: Am 1. März 2006 hat der Bundesrat nach rund sechsjähriger Arbeit Ihrer Kommission unter Mitwirkung der Verwaltung negativ Stellung genommen, was dann mit 11 zu 10 Stimmen zum äusserst knappen Nichteintretensentscheid Ihrer Kommission für Rechtsfragen führte. Der Bundesrat sah keinen Handlungsbedarf.
Eine starke Minderheit beantragt Ihnen, auf das Geschäft einzutreten. Weshalb? Die Teilnutzung an Immobilien muss zum Schutze der Konsumentinnen und Konsumenten besser geregelt werden, da Missbräuche nicht selten sind. Deshalb haben auch die meisten Vernehmlassungsteilnehmer zu Recht anerkannt, dass Gesetzgebungsbedarf besteht. Entgegen den Ausführungen des Bundesrates und der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen genügt das geltende Recht nicht. Es ist eine Augenwischerei, wenn man uns auf den Allgemeinen Teil des Obligationenrechtes hinweist. Jede Juristin und jeder Jurist weiss, wie schwierig es ist, einen Vertrag wegen eines Willensmangels erfolgreich anzufechten.
Die Teilnutzung an Immobilien erlaubt Personen mit beschränkten finanziellen Mitteln, gewissermassen die Stellung eines Eigentümers von Ferienwohnungen einzunehmen. Man kauft sich die Nutzungsmöglichkeit zum Beispiel jeweils für vier Wochen pro Jahr. Diese Möglichkeit ist verständlicherweise sehr verlockend, insbesondere da die entsprechenden Angebote an Ferienorten gemacht werden und somit auch in Ferienstimmung beurteilt werden. Ein Schutz ist nötig, damit der Ferientraum nicht zum Alptraum wird. Die Anbieter treten sehr aggressiv auf, und für die Konsumentinnen und Konsumenten ist die finanzielle Belastung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Allgemeinen nicht einschätzbar.
Der Entwurf regelt die wichtigsten Eckpunkte im Bereich des Vertragsabschlusses. Es werden Informationspflichten statuiert, zum Beispiel die Pflicht zur Information über die Möglichkeit des Widerrufes. Dann enthält das Gesetz Mindestvorschriften zum Inhalt des Vertrages. Es soll genau umschrieben werden, welches der Inhalt des Teilnutzungsrechtes ist.
Sehr wichtig sind die Widerrufsmöglichkeit - das Widerrufsrecht innert einer bestimmten Frist - und das [PAGE 1130] Anzahlungsverbot während der Widerrufsfrist. Die Betroffenen leisten oft bereits bei der ersten Vertragsverhandlung eine Anzahlung. Im Nachhinein ist es schwierig, diese Anzahlung wieder zurückzuerhalten. Wichtig sind auch noch die Kündigungsmöglichkeit des Vertrages und die Bestimmungen über die Auflösung von Kreditverträgen, falls der Vertrag widerrufen wurde.
Ich bitte Sie also auch, die Arbeit Ihrer Kommission zu würdigen und sich daran zu erinnern, dass Sie dieser parlamentarischen Initiative Folge gegeben haben.
Ich ersuche Sie somit, auf dieses Geschäft einzutreten.