Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-06-22
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-06-22
Wortprotokoll
Die Mehrheit der vorberatenden Kommission beantragt Ihnen, auf die parlamentarische Initiative de Dardel zu verzichten, obwohl Sie der Initiative früher Folge gegeben haben. Der Bundesrat ist glücklich über diesen Antrag, weil wir zu Beginn - das wussten Sie - gegen diese Vorlage waren. Als wir dann aber zur Stellungnahme aufgefordert wurden und quasi Einigkeit in der Kommission herrschte, sagte der Bundesrat aus Respekt gegenüber der parlamentarischen Kommission, gut, er würde die Initiative unterstützen, aber er habe substanzielle Vorbehalte. Er hat sich dann die Mühe genommen, sich in Schadensminderung zu üben und diese Initiative noch so anzupassen, dass sie wenigstens nicht ganz quer in der Landschaft steht. Sie haben jetzt nach der detaillierten Ausarbeitung der Vorlage aber beschlossen, darauf zu verzichten, weil alles andere schlechter ist als ein Verzicht. Wenn man einmal eine Idee hat und sie dann ausarbeitet, geht es oft so, dass man zum Schluss kommt, es sei besser, darauf zu verzichten. Um gegen dubiose Anbieter anzutreten, genügen nämlich auch nach Meinung des Bundesrates das heutige Obligationenrecht und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vollauf.
Der Bundesrat erinnerte in seiner Stellungnahme ferner an die beschränkte Bedeutung der Vorlage für Fälle, in denen Schweizer ihr Geld mit Teilnutzungsrechten im Ausland verlieren. In den Fällen, in denen Leute zu Schaden gekommen sind, handelt es sich um den Erwerb von Teilnutzungsrechten im Ausland, namentlich in Spanien; darauf haben wir keinen Einfluss, auch nicht mit einer eigenen Gesetzgebung.
Schliesslich stellte Ihnen der Bundesrat verschiedene Anträge, wie man die Vorlage noch verbessern könnte, damit sie im schweizerischen Recht nicht ein Fremdkörper bleibt - und dann bleibt eben praktisch nichts mehr. Wenn der Bundesrat die Vorlage daneben grundsätzlich begrüsste, geschah dies wie gesagt aus Respekt gegenüber der Arbeit der vorberatenden Kommission und weil Sie grossmehrheitlich hinter der Vorlage standen. Es war uns aber bewusst, dass es eigentlich eine unnötige Vorlage ist, die - ich betone - für das schweizerische Rechtsleben nicht sehr zweckmässig ist.
Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang noch ein Wort zum Gemeinschaftsrecht, d. h. zum Recht der Europäischen Union. Es ist offensichtlich, dass sich die vorberatende Kommission bei ihren Vorschlägen an diesem orientiert hat. Nun ist es aber so, dass die Europäischen Union daran ist, ihre einschlägige Richtlinie aus dem Jahre 1994 zu revidieren, weil sie sich nicht bewährt hat. Man hat nämlich erkannt, dass diese Richtlinie Lücken aufweist und die gewünschten Verbesserungen beim Konsumentenschutz nicht bringt. Der Entwurf für eine neue Richtlinie - der Zufall wollte es - wurde vor wenigen Tagen, nämlich am 7. Juni, vorgestellt.
Es wäre nun wirklich dumm, wenn wir ein Gesetz in dem Moment nachvollziehen würden, wo es die anderen zurückziehen, weil es sich nicht bewährt hat! Die Folge wäre, dass Sie einen Erlass hätten, der wieder nicht mit dem europäischen Recht übereinstimmt.
Dies ist ein letzter Grund, weshalb Ihnen der Bundesrat heute beantragt, dem Antrag der Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission zu folgen und die parlamentarische Initiative de Dardel abzuschreiben.