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Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2004-06-03

Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-03

Wortprotokoll

Die Kommission für Rechtsfragen benützt hier die Gelegenheit, mit den notwendigen Anpassungen im Zivilgesetzbuch noch das Anliegen einer Motion zu regeln, nämlich die Ehe zwischen Stiefeltern und Stiefkindern zuzulassen. Die Organisation Pink Cross befürchtet nun, dass dieses Anliegen das Fass zum Überlaufen bringen und die Annahme in einer eventuellen Volksabstimmung gefährden könnte. Deshalb habe ich dieses Anliegen hier auch aufgenommen.

Wir wissen ja, dass die eingetragene Partnerschaft von einigen Seiten bekämpft werden wird, handelt es sich doch bei dieser Vorlage um ein Thema, dem gewisse Leute negativ gegenüberstehen, sei es, dass sie aus religiösen oder ganz persönlichen Gründen Nein zur eingetragenen Partnerschaft sagen. Es ist auf der anderen Seite aber ein Gesetz, das die lange erwartete Verbesserung der Rechtslage gleichgeschlechtlicher Paare regelt. Die Betroffenen hätten ja gerne weiter gehende Änderungen eingebracht, die aber im Interesse der Akzeptanz nicht in das Gesetz aufgenommen wurden.

Der Nationalrat hat sich sehr grosse Mühe gegeben, umstrittene Punkte, wie z. B. die Adoption, auszuklammern, um dieses Gesetz nicht zu gefährden. Ich meine, wir sollten es ihm gleich tun.

Mit den beiden Änderungen, wie sie die Kommission für Rechtsfragen nun vorschlägt, wird ein Anliegen aufgenommen, das mit dem Partnerschaftsgesetz eigentlich nichts zu tun hat. Deshalb meine ich, dass das Gesetz nun nicht vom Ständerat unnötig wieder belastet werden sollte. Zu schnell könnte man von einem "Päckli" sprechen. Angesichts der zahlreichen Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft fällt diese Abweichung nicht weiter ins Gewicht. Dies gilt umso mehr, als es sich um eine Frage von ausgesprochen geringer praktischer Bedeutung handelt.

Im Interesse der Gleichheit der Materie bitte ich Sie also, bei den beiden Artikeln dem Bundesrat respektive dem Nationalrat zu folgen und dieses Anliegen in einer nächsten, weniger heiklen Revision zu regeln.