Reimann Maximilian · Ständerat · 2003-03-04
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-04
Wortprotokoll
Die Minderheit III - Sie haben es gesagt - besteht aus Kollege Germann und mir. Sie vertritt ein Modell, das den Mitgliedern des Bundesrates eine angemessene Entlastung bringt, aber weder neue vollamtliche Top-Positionen noch eine zusätzliche hierarchische Stufe schafft. Dieses Modell hat deshalb am ehesten eine Chance und ist am ehesten in der Lage, die hohe Hürde von Volks- und Ständemehr zu nehmen.
Ursprünglich war ich Anhänger einer Erhöhung der Anzahl der Departemente von sieben auf neun. Aber als man uns in der Kommission allein die fixen Kosten eines einzelnen Departementes vor Augen führte - nämlich 100 neue Stellen, vor allem für das Generalsekretariat, und 17 Millionen Franken an Verwaltungskosten pro neues Departement, und beides natürlich mal zwei -, da war mir klar, dass der Souverän angesichts der äusserst prekären Lage der Bundesfinanzen kaum Hand bieten würde zur Schaffung von mehr als den heutigen sieben Departementen. Die anderen Modelle - ob sie nun "Delegierte Minister"-Modell oder "Vollamtliche Stellvertreter"-Modell genannt werden - führen zu einer Aufblähung des heutigen Verwaltungsapparates, die in keiner Art und Weise meinen Vorstellungen entspricht und auch vor dem Souverän kaum eine Chance hat. Ich habe in der Kommission diese Meinung von allem Anfang an ganz klar vertreten, aber ich fand leider nur wenig Gehör. In einer Zeit, in der sich die private Wirtschaft gezwungen sieht, die Führungsstrukturen zu vereinfachen und damit die Verwaltung zu straffen, schickt man sich auf Bundesebene an, die oberste Führungsebene faktisch zu verdoppeln: Auch zwei Kreise ergeben zwei Stufen, wenn man sie aufschneidet und die Schnittflächen nach unten biegt. Damit aber erhöhen Sie die Verwaltungskosten zur Unzeit um Dutzende von Millionen Franken - ein Weg, der aus meiner Sicht und angesichts der düsteren Finanzlage des Bundes unweigerlich in die falsche Richtung führt.
Eben haben wir von unserer Finanzkommission unter dem Titel "Alarmierende Entwicklung der Bundesfinanzen" ein Besorgnis erregendes Schreiben erhalten. Darin appelliert die Finanzkommission an die Legislativkommissionen und ans Ratsplenum, bei der Behandlung von Sachgeschäften der Lage der Bundesfinanzen endlich Rechnung zu tragen. Das tat die Minderheit III bereits in der Kommission, und sie tut es auch hier im Plenum. Unser Modell ist mit Abstand das kostengünstigste, aber trotzdem tauglich und zweckmässig. Es schafft keine neuen und teuren Spitzenpositionen, bei denen es aber mit Sicherheit nicht bleiben wird, denn jede neue Spitzenposition umgibt sich usus- und standesgemäss mit Stäben und Sekretariaten.
In unserem Modell hingegen tritt die Nummer 2 eines Departementes - das kann ein bisheriger Staatssekretär sein, es kann ein Generalsekretär sein oder auch ein vom Departementschef bezeichneter wichtiger Amtsdirektor - als Stellvertreter auf den Plan, wenn der Departementschef aus wichtigen Gründen nicht zur Stelle ist. Wichtige Gründe können insbesondere Auslandsabwesenheit sein, es kann eine Konferenz sein, die die persönliche Teilnahme eines Bundesrates erforderlich macht, es kann ein Staatsbesuch sein oder auch Krankheit. Ein hoher Repräsentant aus nächster Umgebung des Bundesrates, der dessen Dossiers kennt, sein Vertrauen geniesst, aber auch von der Bundesversammlung bestätigt ist, kann kurzfristig an dessen Stelle treten. Er vertritt den Departementschef im Bundesratskollegium, auch mit Stimmrecht, und er wird ihn auch in allen anderen Departementsangelegenheiten sowie in den Organen der Bundesversammlung, also in den Kommissionen und notfalls auch im Plenum, vertreten können.
Mehr braucht es nicht, um ein Mitglied der Landesregierung effizient zu vertreten bzw. zu entlasten. Die Landesregierung bleibt stets ein Gremium von sieben Departementschefs; das Kollegialitätsprinzip bleibt gewahrt. Es gibt nicht, wie beim Vorschlag des Bundesrates mit den Delegierten Ministern oder beim Stellvertretermodell der Mehrheit, eine zweistufige Staatsleitung, bestehend aus Bundesrat und Bundesregierung. Eine dermassen aufgeblähte Doppelstruktur an der Spitze unserer Regierung ist unserem Land fremd, ist dem Geist unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger fremd und wird an der Urne keine Mehrheit finden.
Abschliessend möchte ich noch an eine Begründung für die Staatsleitungsreform erinnern, die man seit März 2001 tunlichst herunterzuspielen versucht, nämlich seit dem massiven Nein von Volk und Ständen zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU. Mit der Staatsleitungsreform, so lautete ursprünglich eines der gewichtigsten Argumente, müsse sich unser Land in Sachen Regierung für den EU-Beitritt fit machen. Die vielen Sitzungen und Tagungen der Fachminister in der EU würden es erforderlich machen, dass sich unsere Bundesräte, daheim oder draussen, zu 100 Prozent durch eine volle Kraft ersetzen lassen könnten.
Dieses Argument wird heute nun verdrängt, vor allem vom Bundesrat, der bekanntlich weiterhin die Phalanx der EU-Beitrittswilligen anführt und nicht von seinem strategischen Ziel des EU-Beitritts abrückt. Die starke Mehrheit im Volk, die bis auf weiteres aber nichts von einem EU-Beitritt wissen will, wird folglich mit Entschiedenheit jede Aufblähung unserer Landesregierung ablehnen, die auch nur teilweise im Hinblick auf den Beitritt der Schweiz zur Europäischen Union vorgenommen wird.
Schliesslich ein Wort zur Frage des Bundesratspräsidiums: Hier steht unser Modell im Einklang mit den anderen Varianten von Mehrheit und Minderheiten, aber es geht ganz klar um eine Frage von sekundärem Gehalt. Man kann die Position des Bundespräsidenten verstärken, kann ihm eine Präsidialabteilung zur Verfügung stellen, die ohnehin zu einem guten Stück identisch ist mit der heutigen Bundeskanzlei. Aber der Istzustand mit jährlichem Turnuswechsel ist auch wieder nicht so schlecht, dass man es nicht bei ihm belassen könnte. Ich sage das nur für den Fall, dass der Souverän, wie seinerzeit bei der Vorlage der Staatssekretäre, von dieser Reformvorlage nichts wissen will. Dann bleibt ja alles beim Alten.
Zum Schluss noch folgende Bemerkung: Wenn Sie dieses schlanke Stellvertretermodell ablehnen - und alles andere wäre für mich eine saftige Überraschung -, könnte ich mich allerhöchstens noch für das Neunermodell erwärmen. Aber mit Rücksicht auf die hohen Zusatzkosten möchte ich, angesichts der misslichen Lage der Bundesfinanzen, zur Stunde noch nicht Ja zu neun Departementen sagen.