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Engler Stefan · Ständerat · 2012-11-27

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2012-11-27

Wortprotokoll

Ich melde mich deshalb zu Wort, weil ich beim Lesen der Protokolle unserer Schwesterkommission festgestellt habe, dass uns, dem Ständerat, viel Unverständnis entgegengebracht wird, weil wir uns so hartnäckig dagegen wehren, ein Veto gegen bundesrätliche Verordnungen einlegen zu können. Ich stelle fest, und das ist auf der kantonalen Ebene nicht viel anders als beim Bund, dass das Prinzip der Gewaltenteilung immer mehr verwässert wird. Das geschieht meines Erachtens nicht zum Nutzen eines gut funktionierenden Staatswesens. Montesquieus geniale Idee der Gewaltenteilung, nämlich die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit, wird zunehmend geritzt. Dasselbe geschieht - das ist allerdings ein anderes Thema - auch mit den Prinzipien der Volkssouveränität und mit dem Föderalismus.

Das Parlament beteiligt sich an der Evaluation von Kampfflugzeugen, Parlamentarier beeinflussen aussenpolitische Verhandlungen, Aufsichts- und Vollzugsaufgaben werden miteinander vermischt. Es könnten weitere Beispiele für diese Entwicklung der Vermischung der Gewalten aufgezählt werden. Ich halte diese Entwicklung für staatspolitisch bedenklich und gefährlich, dann nämlich, wenn Kompetenzen und Verantwortung nicht dort wahrgenommen werden, wo sie wahrgenommen werden sollten. Klare Regierungstätigkeiten können nicht auf kaltem Weg parlamentarisiert werden. Die Kompetenzverlagerung vom Bundesrat zum Parlament ist vom Standpunkt der Gewaltenteilung im Übrigen ebenso gefährlich wie die fortlaufende Beeinflussung der Politik durch die Gerichte. Auch die Übertragung von Aufsichtsaufgaben an unabhängige Fachgremien, an Experten, beispielsweise für die Bundesanwaltschaft, kann nicht befriedigen, wenn der Grund darin liegt, dass sich Exekutive, Parlament und Judikative nicht einigen können. Mit dem nunmehr verlangten Vetorecht des Parlamentes gegen gesetzesvertretende Verordnungen des Bundesrates soll ein weiterer Einbruch in das kluge System der Gewaltenteilung erreicht werden.

Liest man im Übrigen den Text des Vorstosses, welcher von bundesrätlichen Verordnungen spricht, müsste man sich vielleicht die Frage stellen, ob nicht die Verordnungen der Bundesämter viel gefährlicher sind. Auch Bundesämter können nämlich aufgrund von Delegationen legitimiert sein, Verordnungen zu erlassen. Meistens sind Verordnungen von Bundesämtern unter dem Gesichtspunkt der Gesetzmässigkeit noch kritischer zu beurteilen als Verordnungen des Bundesrates.

Frau Kollegin Diener hat es auf den Punkt gebracht: Das Parlament hat es mit der Gesetzgebung in der Hand, auch die Umsetzung im Auge zu behalten, im Rahmen von Delegationsnormen strengere Vorgaben zu erteilen, verbindlicher zu sein, aber auch Auslegungsspielräume zu schliessen, wo das politisch angezeigt ist. Deshalb ersuche ich Sie zusammen mit der Kommission, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.