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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-11-27

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-11-27

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat Ihnen mit der Zusatzbotschaft 2010 die Abschreibung der Zwei-Kreise-Regierung, das heisst der Entwürfe 1 und 2, die ja aus dem Jahr 2001 stammen, beantragt. Der Nationalrat ist diesem Antrag gefolgt und hat diese Abschreibung am 10. September dieses Jahres beschlossen.

Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen jetzt, die Entwürfe 1 und 2 vorläufig noch nicht abzuschreiben. Sie will zwar auch keine Zwei-Kreise-Regierung, Herr Ständerat Kuprecht hat es gesagt; diesbezüglich gibt es materiell keine Unterschiede, das heisst, der Entwurf des Bundesrates für eine Zwei-Kreise-Regierung ist materiell nicht erst heute, sondern längst gestorben. Aber Ihre Kommission möchte, dass das Thema Regierungsreform nicht versandet. Sie will Gelegenheit haben, weitere Vorschläge auszuarbeiten, um das System zu optimieren. Insbesondere steht ja auch die Erhöhung der Anzahl der Bundesratsmitglieder auf neun wieder zur Debatte.

Für den Bundesrat ist die Zwei-Kreise-Regierung ebenfalls nicht mehr das Traumziel, nachdem er gesehen hat, dass sie in keinem Rat mehrheitsfähig war. Deshalb hat der Bundesrat dem Parlament im Oktober 2010 neue Vorschläge zur Stärkung der Regierung unterbreitet. Zum Vorschlag der Verlängerung der Amtszeit der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten werden Sie sich noch äussern können, er ist im Moment sistiert. Die Vorlage 6 zur massvollen Stärkung des Bundespräsidiums und der Bundeskanzlei sowie zur Erhöhung der Anzahl der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre haben Sie im September bereits verabschiedet.

Ich bin auch der Ansicht, dass es sich lohnt, weiterhin über mögliche Verbesserungen des Systems nachzudenken. Es geht nicht um die Befindlichkeit der einzelnen Mitglieder des Bundesrates. Ich darf sagen, dass es den Mitgliedern des Bundesrates insgesamt wohl ist. Was ich auf jeden Fall sagen kann, ist, dass sich der Bundesrat nicht als Patient fühlt, der behandelt werden muss. Das kann ich wirklich so sagen. Aber weil es kein ideales System gibt, ist es richtig, dass man sich immer wieder Gedanken über mögliche Optimierungen macht. Worüber man sich einig ist, und das ist sicher auch die Meinung des Bundesrates: Wesentlich für die Qualität der Arbeit des Bundesrates ist die Art der Zusammenarbeit. Das ist sicher das bestimmende Element für die Qualität des Regierens, aber es gibt sicher Möglichkeiten, das System zu optimieren.

Der Bundesrat ist aber der Meinung, dass Sie zuerst einen Schlussstrich unter die Vorlage aus dem Jahr 2001 ziehen sollten. Anschliessend können Sie sich dann ohne Altlasten weiteren Reformanliegen zuwenden. Wenn Sie heute die Vorlagen 1 bis 3 abschreiben, hindert Sie das nicht daran, sich über weitere Optimierungen Gedanken zu machen. Ich bitte Sie deshalb im Namen des Bundesrates, die Entwürfe 1 bis 3 gemäss Beschluss des Nationalrates und Antrag der Kommissionsminderheit abzuschreiben.

Noch ein Wort zur Vergrösserung des Bundesrates, die in Ihrer Kommission ja jetzt wieder thematisiert worden ist: Im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Zusatzbotschaft hat sich der Bundesrat selbstverständlich auch Gedanken über eine Erhöhung der Anzahl Bundesratsmitglieder gemacht. Es stimmt, dass die Aufgaben des Bundesrates seit der Gründung des Bundesstaats tendenziell zugenommen haben und komplexer und vielfältiger geworden sind. Es stimmt sicher auch, dass die internationalen Bestandteile der Regierungsarbeit massiv zugenommen haben. Die internationalen Kontakte sind heute für eine gute Regierungsführung auch wesentlich. Es ist auch richtig, dass die meisten Mitglieder des Bundesrates im Ausland zwei oder sogar drei Pendants haben, nicht nur eines. Das erlebe ich zum Beispiel im Zusammenhang mit Schengen/Dublin regelmässig. Da habe ich im Ausland mit Innen-, Sicherheits- und Justizminister drei Ansprechpartner für die Dossiers, die in meinem Departement zusammenkommen. Wenn Sie diese Situation für die Schweiz abbilden wollen, ist aber mindestens doch auch die Frage berechtigt, ob eine Erhöhung von sieben auf neun Mitglieder des Bundesrates dieser Situation wirklich Genüge tut. Diese Frage sei erlaubt, wenn die Kommission in Zukunft eine Diskussion über eine Erhöhung von sieben auf neun Mitglieder führt.

Nach Auffassung des Bundesrates müsste eine Vergrösserung des Bundesratskollegiums auf jeden Fall mit einer materiellen Stärkung des Bundespräsidiums einhergehen; davon sind wir wirklich überzeugt. Die Verfahrensabläufe würden nämlich mit zwei zusätzlichen Departementen sowohl in sachlicher wie auch in zeitlicher Hinsicht komplizierter. Es bestünde zumindest das Risiko, dass die Departementalisierung - das ist ja ein bisschen zu einem Schimpfwort geworden - zunehmen könnte und dass der Koordinationsbedarf grösser würde. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass man auch eine Stärkung des Bundespräsidiums vorsehen müsste, wenn man über eine Erhöhung der [PAGE 969] Anzahl Mitglieder des Bundesrates nachdenkt. Der Bundesrat ist dann zum Schluss gekommen, dass er darauf verzichten will, die Anzahl Mitglieder des Bundesrates zu erhöhen, weil er damals, bei der Erarbeitung der Zusatzbotschaft, nach Würdigung der Vor- und der Nachteile nicht überzeugt war, dass ein Mehrwert entstehen würde.

Wenn Sie mit einer Vergrösserung des Bundesratskollegiums aber vor allem die bessere Vertretung der italienischen Schweiz in der Landesregierung verwirklichen wollen, dann erlaube ich mir, Sie doch daran zu erinnern, dass es bereits heute in Ihren Händen liegt, darauf zu achten, dass alle Sprachregionen im Bundesrat angemessen vertreten sind; dazu sind Sie auch gemäss Bundesverfassung aufgefordert. Wenn Sie ganz neutral die Statistiken der letzten Jahrzehnte anschauen, sehen Sie auch, dass Sie das eigentlich ganz gut gemacht haben.

Ich bitte Sie namens des Bundesrates, der Minderheit Ihrer Kommission zu folgen.