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Kuprecht Alex · Ständerat · 2012-11-27

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-11-27

Wortprotokoll

Die neue Kantonsverfassung ist der Schlussakt dazu, dass das Schwyzer Stimmvolk zweimal seinen Willen zu einer neuen Verfassung in einer Abstimmung zum Ausdruck gebracht hat. Zum ersten Mal war es im vorangehenden Jahrzehnt, als die Frage gestellt wurde: "Wollen wir eine neue Kantonsverfassung, oder wollen wir keine neue Kantonsverfassung?" Beim zweiten Mal kam die Verfassung vors Volk.

Eine intensive Vorarbeit in einer sehr durchmischten Verfassungskommission ging dieser Abstimmung voraus. Sie wurde vom ehemaligen Regierungsrat Franz Marty präsidiert. Es fanden zwei Lesungen statt. Das Kantonsratswahlverfahren war dort immer ein Thema. In beiden Lesungen wurde dieses Verfahren, das wir jetzt in der Verfassung haben, mit klarer Mehrheit gutgeheissen. Auch das Volk hat in Kenntnis der Problematik, aber im Wissen um seine Tradition diesem Wahlverfahren klar und deutlich zugestimmt. Man kann also, Herr Stöckli, nicht davon sprechen, dass dieses Verfahren durchgeboxt wurde. Ihm wurde im Rahmen einer klaren demokratischen Ausmarchung zugestimmt.

Im Zentrum dieses Problems stand immer die klare Meinung, dass jede Gemeinde im Rat der Hundert vertreten sein soll. Hier geht es meines Erachtens um die Gewährleistung eines in unserem Kanton besonders verankerten demokratischen Verständnisses, um ein tief demokratisches Mitspracherecht. Alle Gemeinden sind im Rat dieser [PAGE 961] Hundert vertreten. Jetzt gibt es natürlich Kleinstgemeinden, Herr Stöckli, wie beispielsweise Riemenstalden mit 56 Stimmberechtigten oder Innerthal mit 152 Stimmberechtigten, wo sehr oft gar keine Parteien vorhanden sind. Ich war selber während dreizehn Jahren in diesem Rat der Hundert. Bei den Wahlen war es jeweils nicht ganz einfach, überhaupt Kandidaten zu finden, wenn es darum ging, in diesen Gemeinden Kantonsräte zu ersetzen. Daher ist es, wenn in diesen Kleinstgemeinden nur eine Person antritt, die logische Konsequenz, dass halt nicht ein Proporzverfahren, sondern ein Majorzverfahren angewendet wird. Es ist völlig logisch, dass die Entscheidung dann im ersten Wahlgang getroffen wird. Es würde kaum Sinn machen, mit einem zweiten Wahlgang eine zusätzliche Bestätigung herbeizuführen.

Siebzehn Gemeinden in unserem Kanton sind grösser und haben demzufolge zwei bis sogar elf Mandate. Insgesamt sind im Kanton rund hunderttausend Personen stimmberechtigt. Aus diesen Hunderttausend ergibt sich dann der entsprechende Proporz pro Gemeinde in Bezug auf die Anzahl Mandate. In diesen grösseren Gemeinden gibt es dann ebenfalls eine echte Auswahl. Dort sind meistens mehrere Parteien vorhanden. Diese stehen dann im Rahmen der Wahlen in einem politischen Wettbewerb. Dort spielt und funktioniert also die Kraft der politischen Stärke, und durch die politische Stärke bilden sich dann die Gemeinde und ihre Gesellschaft im Kantonsrat ab.

Dieses Verfahren bringt es mit sich, dass Sie ein Proporz- und ein Majorzverfahren haben. Dort, wo mehrere Mandate zu vergeben sind, haben Sie das Proporzverfahren, sofern es mehrere Parteien gibt, und dort, wo halt nur ein Mandat zu vergeben ist, haben Sie das Majorzverfahren. Das war im Kanton Schwyz schon immer so, und bis in jüngster Vergangenheit hat sich niemand daran gestört, wenn die Stimme einer politischen Gruppierung nicht gehört wurde und diese entsprechend keine Deputation stellen konnte. Würden wir das ändern, würde das bedeuten, dass wir das Recht jeder Gemeinde, im Kantonsrat vertreten zu sein, aufgeben müssten zugunsten des Rechts einer kleinen politischen Gruppierung auf Vertretung. Und da müsste dann unter Umständen aufgrund dessen, dass die Wahlkreise neu gezogen werden und beispielsweise die Gemeinden Riemenstalden und Morschach zusammen einen Wahlkreis bilden, ein Vertreter Morschachs auch zu einem Vertreter Riemenstaldens werden. Aber das ist nicht der Wille des Schwyzer Stimmbürgers. Ich glaube, es ist nicht richtig, wenn wir das machen.

Als oberstes demokratisches Gebot gilt es, den Willen der Wählerinnen und Wähler zu achten, so verstehe ich es zumindest. Dieser Wille wurde klar manifestiert, erstens durch die zweimalige Zustimmung im Parlament und zweitens durch die klare Zustimmung der Bevölkerung zu diesem Wahlverfahren im Rahmen der Abstimmung über die neue Kantonsverfassung. Liegt es jetzt am Bundesparlament, den Volkswillen zu missachten? Ich glaube nicht.

Ich ersuche Sie, den Willen des Kantonsparlamentes zu respektieren, die Autonomie unseres Kantons zu akzeptieren und vor allem auch den Willen des Volks des Standes Schwyz zu respektieren. Respektieren Sie also mit Ihrer Unterstützung des Antrages der Minderheit den Willen des Souveräns. Das Volk des eidgenössischen Standes Schwyz hat klar zum Ausdruck gebracht, dass es dieses Wahlsystem so will. Sie unterstützen damit nicht nur den Willen des Souveräns unseres Kantons, sondern stärken damit auch die Kantonsautonomie.