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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-12

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-12

Wortprotokoll

Ich möchte Sie wirklich bitten, den Mehrheitsantrag zu unterstützen. Ich bin etwas erstaunt über die Diskussion: Man spricht immer wieder über Anlegerschutz und kommt doch in verschiedenen Bereichen davon weg.

Worum geht es in dieser Bestimmung? Bei der Frage des Erfordernisses der Kooperationsvereinbarungen geht es nicht um den Vertrieb ausländischer kollektiver Kapitalanlagen an qualifizierte Anleger, das ist hier nicht Gegenstand, sondern nur um den Vertrieb an nichtqualifizierte Anleger. Es geht also um den Schutz der nichtqualifizierten Anleger und um Anleger in der Schweiz. Ich möchte Sie deshalb wirklich bitten, hier der Mehrheit zu folgen.

Die Finma muss aus Gründen des Anlegerschutzes, aber auch aus Gründen der Reputation unabhängig von den Vorgaben des ausländischen Rechts über einen direkten Zugang zu den zuständigen ausländischen Aufsichtsbehörden und zur Information verfügen. Wir können diesen Zugang doch nicht davon abhängig machen, ob das ausländische Recht ihn so vorsieht oder nicht! Die Frage ist, wie sich die Finma im Markt verhalten kann. Wenn Sie der Minderheit folgen, schwächen Sie die Verhandlungsposition der Finma ganz entschieden, und Sie erschweren ihr auch die Möglichkeit der Diskussion über den Marktzutritt mit Drittstaaten. Die Änderung würde dazu führen, dass der Marktzugang für neue sowie für die bereits zum Vertrieb an nichtqualifizierte Anleger in der Schweiz zugelassenen 6000 Fonds - so viele haben wir bereits - weiterhin ohne irgendwelche Bedingungen frei wäre. Ich denke, das wollen wir nicht, und das sollen wir auch nicht machen. Im Übrigen wäre das eine weitere Schwächung des Anlegerschutzes.

Ich möchte Sie bitten, bei der Mehrheit zu bleiben.