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AB 133377

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-12

Wortprotokoll

Ich kann nahtlos an das Votum von Frau Leutenegger Oberholzer anschliessen. Auch in Artikel 18b Absatz 4 hat der Ständerat eingefügt, dass das, was wir hier selber machen wollen, davon abhängig ist, was das ausländische Recht will. Es ist doch ziemlich erstaunlich, dass sich eine Mehrheit dafür einsetzen will.

Bei dem Abschluss von solchen Kooperationsvereinbarungen geht es ja darum, das Reputationsrisiko für die Schweiz einzugrenzen. Es gibt einfach ein solches Risiko, wenn wir die Vermögensverwaltung ausländischer kollektiver Kapitalanlagen in der Schweiz haben. Der Ständerat will jetzt auch in diesem Punkt, dass es für solche Kooperationsvereinbarungen nötig ist, dass man eine Vereinbarung mit den entsprechenden ausländischen Aufsichtsbehörden hat. Damit wird aber für die Finma die Beschaffung von Informationen bei den ausländischen Aufsichtsbehörden sehr erschwert, wenn sie etwas über ausländische Kollektivanlagen wissen will, die in der Schweiz vertrieben werden. Diese Auskünfte sollte die Finma unabhängig davon bekommen können, was das ausländische Recht vorsieht.

Wir haben hier also wirklich eine ganz klare Schädigung des Anlegerschutzes, genauso wie im Artikel, den Frau Leutenegger Oberholzer angesprochen hat. Es ist zudem so, dass der Bundesrat in seinem letzten Satz in Absatz 4 ja schreibt: "Die Finma kann in begründeten Fällen Ausnahmen bewilligen." Es gibt also Ausnahmemöglichkeiten, zum Beispiel dann, wenn die Verwaltung von schweizerischen kollektiven Kapitalanlagen für qualifizierte Anlegerinnen und Anleger an einen Vermögensverwalter delegiert wird, der keiner anerkannten Aufsicht untersteht. Wir haben diese Möglichkeit der Ausnahme, und wir wollen mit diesem Passus, wie ihn der Bundesrat vorschlägt, eine Gewährleistung des Zugangs zum EU-Markt für solche schweizerischen Vermögensverwalter und -verwalterinnen. Die bundesrätliche Fassung lässt diese Ausnahmen mit dem letzten Satz in Absatz 4 also zu.

Ich möchte Sie deshalb bitten, der Minderheit zuzustimmen. Die SP-Fraktion wird dies auf jeden Fall tun.