Stadler Markus · Ständerat · 2013-03-06
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2013-03-06
Wortprotokoll
Ich berichte zum Tätigkeitsfeld jener Subkommission, die sich mit dem Wirkungsbereich des Finanzdepartementes und des Volkswirtschaftsdepartementes befasst. Wir haben uns im letzten Jahr insbesondere mit dem Verhalten der Finma bzw. der Credit Suisse im Zusammenhang mit den Lehman-Brothers-Anlagen sowie mit einer Zwischenbilanz der Umsetzung des Ressourcen- und Umweltmanagements in der Bundesverwaltung (Rumba) beschäftigt.
Wie vor einem Jahr dargelegt, hat die GPK verschiedene Eingaben zur Untersuchung der Finma betreffend den Verkauf von Lehman-Brothers-Produkten durch die Credit Suisse erhalten. Die Vorwürfe betrafen unter anderem die mangelnde Unabhängigkeit der Finma und die Bevorzugung der Credit Suisse durch die Finma gegenüber den Kleinanlegern sowie die Verharmlosung der Verstösse der Credit Suisse gegen ihre Händlerpflichten als nicht systematisches Fehlverhalten.
Bei der Behandlung dieser und weiterer Fragen war auch das richtige Rollenverhalten von Bedeutung:
1. Die GPK ist bekanntlich nicht Gerichtsinstanz; der Rechtsweg steht den mutmasslich Geschädigten allerdings innerhalb einer gewissen Frist offen.
2. Wir haben das unmittelbare Aufsichtsgremium der Geschäftsleitung, also den Finma-Verwaltungsrat, zu respektieren.
3. Wir haben auch den Bundesrat zu respektieren, der organisatorisch zwischen uns und dem Verwaltungsrat der Finma steht.
Wir mussten uns bei unserer Untersuchung also zuerst mit der Frage unserer Zuständigkeit befassen. Der Umfang der parlamentarischen Oberaufsicht durch die GPK ist für die Finma eingeschränkter als für die zentrale Bundesverwaltung. Unser Wirkungsfeld ist vor allem die Art und Weise, wie der Bundesrat und die Vertretungen des Bundes die ausgelagerten Einheiten verwalten und überwachen. Wir beschäftigen uns in der Regel aber nicht mit den operativen Geschäftstätigkeiten der ausgelagerten Einheiten. Im Zentrum stand die Frage, inwieweit die Finma Aufsichtsrecht verletzt hat.
Unsere Kommission holte wiederholt schriftliche Auskünfte der Finma ein und führte ausgiebige Anhörungen mit deren Vertretern und Vertreterinnen aus Verwaltungsrat und Geschäftsleitung durch. Die Finma konnte der GPK-SR glaubhaft darlegen, dass sie keine eigentliche Verletzung des Aufsichtsrechts durch die Credit Suisse festgestellt hat. Wohl gab es Fehlverhalten in Einzelfällen, aber kein flächendeckendes und systematisches Fehlverhalten dieser Grossbank bei Verkäufen von kapitalgeschützten strukturierten Produkten der Lehman-Gruppe an ihre Retail-Kunden. Die Kommission konnte die Darlegungen und Argumentationen der Finma nachvollziehen. Sie erkannte, dass die Abklärungen keine Missstände bei der Finma zutage brachten, und schloss diese Angelegenheit deshalb am 13. November 2012 ab.
Anzumerken ist, dass die Finma selber regulatorischen Handlungsbedarf erkannt und dem Eidgenössischen Finanzdepartement ein Positionspapier zugestellt hat, das die Arbeiten an einem Finanzdienstleistungsgesetz befruchten kann.
Zur rechtlichen Frage des Ausmasses der parlamentarischen Oberaufsicht über die ausgelagerten Einheiten Finma und Ensi hat die GPK mittlerweile beschlossen, ein Gutachten in Auftrag zu geben. Es geht wie gesagt um eine vertiefte juristische Abklärung, durch einen externen Experten, der Breite und Tiefe der Oberaufsichtskompetenzen.
Zum zweiten Thema: Am 14. Mai 2012 informierte die GPK-SR den Bundesrat über die Aufnahme ihrer Nachkontrolle von Rumba, und sie ersuchte ihn unter anderem, ihr einen Bericht über die Umsetzung ihrer sechs Empfehlungen aus dem Jahr 2005 vorzulegen. Dabei handelt es sich nicht etwa um exotische Aktivitäten, Rumba steht für das Ressourcen- und Umweltmanagement in der Bundesverwaltung. Der Bundesrat hat mit Bericht vom 5. September 2012 geantwortet.
Mit dem Zwischenstand von Rumba ist die Kommission nicht zufrieden. Es fehlt die Verbindlichkeit der Aufträge an die Departemente und Amtsleitungen, das heisst die Verbindlichkeit in Bezug auf Zielsetzung und Umsetzung. Zudem ist die Wirksamkeit des Umweltmanagements in der Bundesverwaltung unklar, und ein Vergleich mit dem Umweltmanagement ähnlicher Organisationen, z. B. der Kantone, fehlt. Im Rahmen der Beratungen des Geschäftsberichtes 2012 des Bundesrates im kommenden Mai werden wir die Fortschritte des Programms zusammen mit dem Bundesrat weiter thematisieren. Das Ergebnis wird unsere weiteren Schritte beeinflussen.
Die vom Bundesrat eingeleitete Energiewende betrifft auch die Bundesverwaltung. Energiesparen und Energieeffizienz müssen auch hier ein Thema sein. Es ist wichtig, dass der Bund punkto Ressourcen und Umweltmanagement vorangeht, und zwar mit gutem Beispiel.