Reimann Maximilian · Ständerat · 2009-05-28
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-05-28
Wortprotokoll
Als seinerzeitiger Initiant der vorliegenden Gesetzesänderungen möchte ich auch noch kurz meine Meinung zum nun gefundenen Konsens mit dem Nationalrat zum Ausdruck bringen. Grundsätzlich freut es mich, dass mein Anliegen aus dem Jahr 2006 in relativ kurzer Zeit auf die Zielgerade gebracht werden konnte.
Wie es sich nun präsentiert, entspricht es meiner Idee der ersten Stunde, nämlich die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen nur für natürliche Personen. Es folgte dann der Einbezug auch der juristischen Personen, und heute schicken wir uns an, wieder auf Feld eins zurückzugehen, nämlich ausschliesslich die natürlichen Personen zu berücksichtigen. Das ist meines Erachtens richtig so, denn für Unternehmen bestehen bereits genügend Möglichkeiten für den steuerrelevanten Abzug solcher Zuwendungen bzw. Ausgaben.
Was mich nun aber masslos stört - das möchte ich Ihnen nicht verhehlen -, ist das vom Büro des Nationalrates eben verabschiedete Begehren, die Fraktionsbeiträge an die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien um sage und schreibe 50 Prozent anzuheben. Es ist also eine Erhöhung um 50 Prozent zulasten des Steuerzahlers, um die Parteisekretariate noch höher als bis anhin zu dotieren, eine Erhöhung der Direktzahlungen durch den Bund in einem Ausmass also, das jeder Angemessenheit spottet und mit der aktuellen Konjunkturlage nicht vereinbar ist. Mit meiner parlamentarischen Initiative war ich wirklich bemüht, den politischen Parteien und damit auch ihren General- und Fraktionssekretariaten zu mehr Einnahmen zu verhelfen, um damit ja nicht die öffentliche Hand um höhere Zuschüsse angehen zu müssen. Im Nationalrat will man es nun anders, bevor man überhaupt Erfahrungen mit diesem neuen System von abzugsfähigen Zuwendungen gemacht hat - und das nervt mich in der Tat. Deshalb bitte ich Sie nun erst recht, diesem uns hier vorliegenden parteipolitischen Zuwendungs- und Förderungssystem zuzustimmen, dann aber die Rote Karte zu ziehen, wenn das masslos überhöhte Direktzahlungsansinnen des Nationalrates in unsere Kammer kommt.