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preparatory:AB 133586

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-16

Wortprotokoll

Ich möchte eine nicht allzu wichtige Bemerkung zu Artikel 8 Absatz 5 machen: Das ist ein klassischer Fall, in dem der Ständerat Recht hat, aber der Nationalrat Recht bekommt. Wenn Sie der Fassung des Nationalrates folgen, so ändert sich damit nichts Materielles, weil die Sache so oder so geregelt ist. Wir beantragen Ihnen, dem Nationalrat zu folgen, um hier nicht unnötig eine Differenz zu schaffen.