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preparatory:AB 133595

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-16

Wortprotokoll

Bei dem, was wir bei Artikel 91 Absatz 1 Buchstabe fbis beantragen, geht [PAGE 674] es um das Gleiche wie bei dem, was der Nationalrat bei Buchstabe j beschlossen hat. Es geht darum, wenn jemand als Passagier die Sicherheit des Fluges oder der übrigen Passagiere oder der Besatzung gefährdet. Wir haben die Bestimmung redaktionell anders gefasst und sprechen von der Missachtung von Weisungen der Flugbesatzung. Das ist die richtige Formulierung. Wenn nämlich jemand in einem Flugzeug zu viel trinkt, ist es sehr schwierig, bereits von einer Gefährdung der Sicherheit zu sprechen, es kann aber eine Weisung des Personals geben, die zu befolgen ist. Es geht hier also primär um eine redaktionelle Verbesserung.

Wir bitten Sie deshalb, Buchstabe j zu streichen und unserem Antrag zu Buchstabe fbis zuzustimmen.