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Büttiker Rolf · Ständerat · 2010-06-16

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-06-16

Wortprotokoll

Die Ausgangslage ist klar: Die Situation des Infrastrukturfonds führt dazu, dass die Beiträge des Bundes an die Agglomerationsprogramme, für welche die Kantone zuständig sind, bezogen auf die Zeitachse nicht so abgerufen werden können, wie dies die zu erwartenden Projektfortschritte eigentlich verlangen würden. Dies heisst in der Praxis, dass solche Projekte entweder zurückgestellt - das ist die eine Möglichkeit - oder aber durch Dritte, in der Regel eben durch die Kantone, vorfinanziert werden müssen. Wir sind uns einig: Vorfinanzierungen und Rückstellungen, beide Möglichkeiten sind nicht optimal.

Ich möchte, wie das auch in der Kommission passiert ist, etwas zu den Vorfinanzierungen sagen. Ich möchte die Vorfinanzierungen nicht verhindern, aber doch ein paar kritische Worte zu diesen Vorfinanzierungen sagen. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich eigentlich nur finanzstarke Kantone Vorfinanzierungen leisten können; das ist der eine Punkt. Finanzschwache Kantone, wie zum Beispiel mein Kanton, haben keine Chance, Vorfinanzierungen im grossen Stil zu tätigen. Dazu kommt noch folgender Umstand: Weil keine Verzinsung der Vorfinanzierung erfolgt, wird der Druck der vorfinanzierenden Kantone enorm gross, das Geld möglichst rasch aus dem Fonds zurückzuerhalten, sodass für die finanzschwachen Kantone eben gar nichts mehr übrig bleibt. Die Regierungen vieler finanzschwacher Kantone wehren sich gegen Vorfinanzierungen, weil dies eigentlich die saubere, verkehrsmässige Prioritätenliste, die zu erstellen man uns in der Kommission versprochen hat, auf den Kopf stellt. In der Kommission ist versprochen worden, dass nach Kosten, Nutzen, und anderen Kriterien eine saubere Prioritätenliste erstellt werde; dem ist beizustimmen. Wenn aber Vorfinanzierungen geschehen, wird diese Prioritätenliste natürlich rein nach den finanziellen Möglichkeiten geordnet und somit auf den Kopf gestellt.

Ich bin dankbar dafür, dass sich die Kommission dieser Problematik bewusst geworden ist und bei Artikel 2 Absatz 3 in das Gesetz hineingeschrieben hat: "Die Agglomerationen können Vorfinanzierungen leisten. Die Bedingungen werden durch den Bundesrat festgelegt." Der Bundesrat wird hier in die Pflicht genommen; das wird keine einfache Übung sein. Aber ich bin doch froh, dass der Bundesrat jetzt auch bei den Vorfinanzierungen sachliche Kriterien aufstellen kann und dass dieser Problematik Rechnung getragen wird.

Wenn man - dies ist ein weiterer Punkt - das Ganze anschaut, muss man sagen: Die Wünsche sind unbegrenzt, aber die Finanzen sind begrenzt. Und wenn man die Wünsche der Kantone voll berücksichtigt, müssen in den Jahren 2011 bis 2018 für den Agglomerationsverkehr Bundesbeiträge in massiv höherem Umfang zur Verfügung gestellt werden, als der Bund ursprünglich plante und als wir hier im Saal im Zusammenhang mit dem Infrastrukturfonds diskutierten. Gemäss diesem kantonalen Wunschkonzert müssten liquide Mittel in der Grössenordnung von 2,6 Milliarden Franken in den Infrastrukturfonds eingebracht werden. Nun stehen aber gemäss dem Bericht des Bundesrates aus dem Strassenfonds maximal - maximal! - 850 Millionen Franken aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr zur Verfügung.

Ich gehe mit dem Bundesrat einig, dass nur die Variante "Ausserordentliche Einlage in den Infrastrukturfonds" infrage kommt, das heisst, die Liquidität des Infrastrukturfonds wird mittels einer weiteren, ausserordentlichen Einlage gesichert. Nur dieser Weg führt nach Rom. Für mich ist dabei matchentscheidend, dass durch diese ausserordentliche Einlage der Gesamtkredit des Infrastrukturfonds nicht erhöht wird und somit die im Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds vom 4. Oktober 2006 festgelegten Beiträge unverändert bleiben. Es geht eben lediglich darum, für die anstehenden Projekte die Bundesbeiträge zeitgerecht oder zeitgerechter zur Verfügung zu stellen. Die vorgesehenen Mittel werden zu einem früheren Zeitpunkt benötigt und sollen deshalb auch im richtigen Zeitpunkt fliessen.

Für mich ist eine wichtige Bedingung, dass die ausserordentliche Einlage in den Infrastrukturfonds, ob man nun 570 oder 850 Millionen Franken einschiesst, nach Massgabe des von uns beschlossenen Verteilschlüssels geschieht: 41 Prozent zugunsten der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes, 26 Prozent zugunsten der Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz, 29 Prozent zugunsten der Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen und 9 Prozent zugunsten der Substanzerhaltung von Hauptstrassen im Berggebiet. Dieser Verteilschlüssel ist für mich unumstösslich.

Zu dem, was Kollega Bieri gesagt hat: Ich möchte das unterstützen, was Herr Bieri in Bezug auf die Finanzen gesagt hat. Unsere Abklärungen haben ergeben, dass das gemäss Finanzhaushaltgesetz kompensiert werden muss. Da kommen wir nicht darum herum.

Ich möchte dem Bundesrat für die Stellungnahme danken, die er uns zur parlamentarischen Initiative zukommen liess. Ich möchte Ihnen jetzt einen Passus daraus zitieren, Ziffer 3 auf Seite 3436: "Eine Erhöhung der jährlichen Einlagen in den Infrastrukturfonds vergrössert den ab 2011 vorhandenen strukturellen Bereinigungsbedarf im Bundeshaushalt von 1,5 bis 2 Milliarden Franken weiter. Primär müssten die nötigen Kompensationen" - Herr Bieri hat das auch gesagt - "innerhalb des 'Verkehrsbereichs' gesucht werden. Infrage kämen namentlich Kürzungen bei den übrigen Krediten der SFSV, was gegebenenfalls mit Artikel 2 Absatz 3 IFG kollidieren könnte. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Einlagen in den Infrastrukturfonds die Erfüllung der übrigen durch die SFSV finanzierten Aufgaben nicht gefährden dürfen" - "nicht gefährden dürfen": wenn wir den Strassenfonds plündern, werden wir diesbezüglich Schwierigkeiten erhalten; das sieht auch der Bundesrat so. "Um dies abzuwenden, könnten somit auch höhere Sparvorgaben an die übrigen Aufgabengebiete (beispielsweise Landesverteidigung, Landwirtschaft, Entwicklungshilfe, Bildung und Forschung, soziale Wohlfahrt usw.) nicht ausgeschlossen werden."

Wir sehen uns bei Philippi wieder - das an diejenigen, die jetzt sagen, so viel wie möglich, 850 Millionen Franken für die ganze Geschichte. Der Bundesrat schreibt, was uns da droht. Ich muss Ihnen sagen, Herr Bundesrat: Ich habe die Stellungnahme gelesen, ich teile die Absichten und auch die Warnungen des Bundesrates, aber anstatt beim Antrag einfach zu sagen, ja, man könne den 850 Millionen zustimmen, hätte ich z. B. auch die 570 Millionen Franken gemäss Antrag der Minderheit in Betracht gezogen. Der Tag wird kommen, an dem wir diese Geschichte hier in diesem Saal werden kompensieren müssen; das muss ich Ihnen bei der ganzen Geschichte sagen.

Deshalb bin ich der Meinung, dass wir bei diesem Betrag, diesem ausserordentlichen Einschuss, der Minderheit folgen sollten.