Brändli Christoffel · Ständerat · 2001-06-06
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-06
Wortprotokoll
Wir haben im März 2001 von der Geschäftsprüfungskommission einen Bericht über die Probleme bei der Vorbereitung und Organisation der Landesausstellung erhalten. Dieser Bericht ist an den Bundesrat zur Stellungnahme bis Ende Juni 2001 geleitet worden. Ich nehme an, dass wir dann irgendwann einmal Gelegenheit bekommen, auch hierüber zu debattieren. Nachdem nun heute bereits über Teile dieses Berichtes berichtet worden ist, gestatte ich mir doch einige kurze Bemerkungen zu diesem Thema.
Wir haben 1999 beschlossen, die Expo.01 in die Expo.02 überzuführen. Seitdem wird intensiv am Projekt Expo.02 gearbeitet. Es bestehen für mich eigentlich keine Zweifel daran, dass es ein interessantes und attraktives Projekt geben wird, allerdings ein Projekt, das gegenüber den ursprünglichen Absichten stark reduziert, dafür massiv verteuert worden ist. Aber es wird sicher alles daranzusetzen sein, dass dieses Projekt erfolgreich abgeschlossen werden kann. Dies alles entbindet uns nicht davon, das Geschehene aufzuarbeiten und die Verantwortlichkeiten zu klären. Es entbindet uns auch nicht davon, all das für die Expo.02 Versprochene mit der effektiven Entwicklung in Einklang zu bringen, zu überprüfen und auch transparent zu machen.
Ich möchte jetzt nicht den ganzen Bericht kommentieren, aber ich stehe schon unter dem Eindruck, dass man hier einen Bericht erarbeitet hat, nur um etwas zu tun. Es fehlt meiner Meinung nach der klare Wille, Fehlleistungen offen zu legen. Man hat die Abklärungen auch entsprechend sehr stark eingeschränkt, nämlich auf die Bundesorgane, auf den Bundesrat und auf die Delegierten, die in diese Organe delegiert wurden. Man hat sich dann "auf die Zukunft" gestürzt nach dem Motto: "Machen wir ein Gesetz für die Zukunft, vergessen wir die Vergangenheit." Ich glaube, das kann nicht genügen. Eine Aufarbeitung drängt sich meiner Meinung nach auf. Ich erwähne hier nur drei Punkte: Es wird die Gesamtverantwortung festgestellt, aber man beschränkt die Abklärungen, wie bereits dargelegt, auf die Tätigkeit des Bundesrates und der Delegierten. Es ist auch da nur ein Teil - die Fragen der Arbeitsvergebungen - angesprochen worden. Man findet sehr wenig über die Fragen, ob Verantwortungen wahrgenommen wurden und ob Konsequenzen nötig sind.
Es fehlt auch ein Abschnitt über die Bundesprojekte. Der Bund hat ja auch Budgets erstellt, hat Projekte skizziert. Wenn wir heute Kosten dieser Projekte und ursprüngliche Absichten betrachten, stellen wir fest, dass wir grosse Abweichungen haben. Es fehlt auch eine klare Transparenz des öffentlichen Engagements. Wir finanzieren heute Expo-Projekte über unterschiedliche Kanäle. Ich habe nichts dagegen, aber ich meine, dass wir diese Dinge transparent machen müssen.
Ich habe etwas Mühe, wenn man sagt, dass die GPK eben keine Informationsrechte hatte, um weiter zu gehen. Man muss sich natürlich schon Fragen stellen, wenn man eine solche Aussage liest. Ursprünglich hatten wir einen Beitrag von 130 Millionen Franken beschlossen. Heute werden wir wahrscheinlich über 700 Millionen zahlen. Zahlungsrechte gibt es also offensichtlich. Es ist mir unverständlich, dass man gegenüber den Kantonen keine Informationsrechte durchsetzen kann, wenn man sich in diesem Ausmass engagiert. Hier, meine ich, wäre mehr möglich gewesen.
Ich möchte hier nicht viele Zitate aus diesem Bericht vorlesen, aber eines doch. Es heisst bezüglich der eingeschränkten Prüfung der GPK: "Damit ist aber auch schon gesagt, dass diese Untersuchung eine eingehende Projekt- und Managementanalyse durch die Projektverantwortlichen .... nach Projektabschluss nicht ersetzen kann." Ich habe mich gefragt, wer denn diese Projektverantwortlichen sind. Wenn ich es richtig interpretiere, dann ist es halt immer noch dieser Verein, der ja hier ausgeklammert wird. Es sind immer noch die gleichen Leute, die diese Verantwortung tragen. Ich habe etwas Mühe, wenn die Verantwortlichen am Schluss die eigenen Verantwortlichkeiten abklären müssen. Man könnte sehr bösartig sagen, dass man bei der Swissair auch nicht den alten Verwaltungsrat mit der Sonderprüfung beauftragt hat. Hier meine ich, dass diese Verantwortlichkeiten in dieser Form nicht geklärt werden können. Ich möchte hier keine weiteren Ausführungen machen. Ich wünsche mir, dass es gelingt, trotz all dieser Vorgeschichten, eine gute Expo.02 zu organisieren.
Ich erhoffe mir, dass die GPK nach Vorliegen der Stellungnahme des Bundesrates die parlamentarischen Aufsichtsfunktionen auch bezüglich der Aufarbeitung der vergangenen Geschichten noch vertieft und dass wir Gelegenheit bekommen, einmal über dieses ganze Geschäft hier etwas vertiefter debattieren zu können.