Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · 2010-06-17
Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-17
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt" wurde am 23. Februar 2009 mit 106 037 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Bundeskanzlei stellte am 16. März 2009 fest, dass die Volksinitiative zustande gekommen ist. Eintreten auf die Initiative ist obligatorisch. Die Kommission ist dem Bundesrat gefolgt und hat entschieden, keinen Gegenvorschlag zu dieser Initiative auszuarbeiten. Der Bundesrat empfiehlt, die Initiative abzulehnen. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 18 zu 8 Stimmen ebenfalls, die Initiative abzulehnen.
Die vorliegende Initiative fordert einen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis für den Umgang mit Waffen und ein Verbot jeglichen privaten Erwerbs von Seriefeuerwaffen und sogenannten Pump Actions. Weiter verlangt sie, dass die Ordonnanzwaffen im Zeughaus und nicht zu Hause aufbewahrt werden und dass der Bund ein zentrales Register für Feuerwaffen einrichtet. Schliesslich will sie den Bund verpflichten, Einsammelaktionen betreffend Waffen zu fördern und sich international gegen die Verbreitung der Verfügbarkeit von Waffen einzusetzen.
Die Ausgangslage bei Diskussionen über Waffen ist in der Schweiz immer sehr speziell. Die Angehörigen der Armee lagern ihre Ordonnanzwaffen zu Hause, und nach Ende der obligatorischen Dienstpflicht haben sie die Möglichkeit, diese Waffe zu erwerben. Dann gibt es die vielen Schützenvereine, die sehr volksverbunden sind und das Schiesswesen der Schweizer sehr hoch halten. Neben denjenigen, die für die Armee das Obligatorische absolvieren, das bei diesen Vereinen geschossen wird, gibt es sehr viele aktive Sportschützen, die ihre Waffe ebenfalls zu Hause lagern. Hinzu kommen dann noch die Jäger und Waffensammler und unzählige Waffenbesitzer, die nicht explizit genannt werden. Total werden in der Schweiz etwa 2,3 Millionen Waffen zu Hause gelagert.
Das Initiativkomitee spricht von einem unerträglichen Sicherheitsrisiko und will mit dieser Initiative die Sicherheit, das heisst ganz besonders die Sicherheit von Frauen, verbessern und gleichzeitig die Suizidraten senken. Vorfälle wie der Amoklauf im Zuger Parlament oder die Ermordung einer jungen Frau am Hönggerberg in Zürich schüren die Emotionen rund um die Armeewaffen und werden aufs Schärfste verurteilt. Ein breitabgestütztes Komitee aus Frauenverbänden, darunter auch der Frauendachverband Alliance F, aus Parteien, nämlich der Grünen Partei und der SP, sowie der GSoA unterstützt diese Initiative. Anlässlich der Kommissionssitzung vom 22. und 23. März 2010 konnten sich Alliance F, vertreten durch Rosmarie Zapfl, Stop Suicide, vertreten durch Florian Irminger, und der Präsident des Trägervereins der Volksinitiative, Peter Hug, äussern und ihre Anliegen darlegen. Ebenfalls für die Initiative äusserten sich der Präsident der FMH, Jacques de Haller, und der Präsident des Personalverbandes Fedpol, Jean Pierre Monti.
Seit der Einreichung der Initiative ist der Bundesrat nicht untätig geblieben; er hat einiges geändert. Das Waffengesetz wurde den Schengen-Richtlinien angepasst. Es gibt zwar kein zentrales Waffenregister, aber die Kantone müssen Informationssysteme führen, und im Gesetz ist für Strafverfolgungs- und Justizbehörden der Zugriff auf die Daten geregelt. Eine Motion für eine zentrale Registrierung wurde im [PAGE 1092] Nationalrat gutgeheissen, aber im Ständerat abgelehnt. Die Ordonnanzwaffen können seit Anfang Jahr freiwillig im Zeughaus abgegeben werden, die Taschenmunition wurde schon vorher eingesammelt. Armeeangehörige werden einer Sicherheitsprüfung unterzogen. Dies wirkt sich so aus, dass Einzelne keinen Militärdienst leisten können, andere während ihrer Dienstpflicht keine Waffe erhalten. Beim Beenden der Dienstpflicht können die Armeewaffen nur noch mit einem Waffenschein erworben werden.
Die Kantone nehmen das Thema Waffen ernst und haben zum Teil selber schon Einsammelaktionen durchgeführt, wobei insgesamt etwa 21 000 Waffen abgegeben wurden. Die Bevölkerung könnte vielleicht noch besser darüber informiert werden, dass Waffen jederzeit bei der Polizei abgegeben werden können.
Auch die Gegner der Initiative erhielten Gelegenheit, sich in der Kommission zu äussern. Dabei vertraten Dora Andres, Präsidentin des Schweizer Schiesssportverbandes, Hans-Peter Wüthrich, Kampagnenleiter IG Schiessen Schweiz, Regierungsrätin Sabine Pegoraro, Vorsteherin der Sicherheitsdirektion des Kantons Baselland, und André Duvillard, Kommandant der Kantonspolizei Neuenburg, vehement die Ablehnung der Initiative und setzten sich vor allem dafür ein, dass weiterhin die Möglichkeit besteht, die Ordonnanzwaffen nach Hause zu nehmen, damit vor allem dem Schiesssport kein Nachteil entstehe.
Die Voten der Parteien waren bei den Befürwortern wie bei den Gegnern sehr emotional geprägt. Die verschiedenen Unfälle und Morde, die mit Armeewaffen geschahen bzw. verübt wurden, wurden erwähnt, und alle waren überzeugt, dass sich solche Fälle nicht wiederholen dürfen und nach Möglichkeit mit entsprechenden Massnahmen verhindert werden müssen. Dass jeder Mord und jeder Todesfall im Zusammenhang mit einer Feuerwaffe, ganz besonders mit einer Ordonnanzwaffe, einer zu viel ist, darin waren sich alle einig. Es handelt sich immer um menschliche Schicksale und Tragödien.
Die Befürworter der Initiative fordern zudem, dass alle Sportschützen eine Lizenz erwerben sollen. Sie gestehen den Jägern den Besitz einer Waffe zu, da sie eine strenge Prüfung gemacht haben. Sie fordern aber gleichzeitig, dass alle Waffen, die irgendwo gelagert sind, eingesammelt werden. Die Registrierung der Waffen in den Kantonen ist aus ihrer Sicht nicht zufriedenstellend, da die Kantone nicht verlinkt sind.
Die Gegner der Initiative anerkennen, dass der Missbrauch von Schusswaffen verhindert werden muss und der Schutz des menschlichen Lebens immer an oberster Stelle stehen muss. Es wird auf die verschiedenen Massnahmen hingewiesen, die seit Einreichung der Initiative ergriffen wurden, vor allem im Umgang mit den Ordonnanzwaffen. Die verschiedenen Punkte, wie keine Abgabe der Munition und die Möglichkeit freiwillig die Waffen im Zeughaus abzugeben, habe ich eingangs schon erwähnt. Die Gegner fordern, dass der Schiesssport ohne Einschränkungen ausgeübt werden kann und auch das obligatorische Schiessen weiterhin stattfindet. Die Gegner lehnen die Initiative ab, weil viele Forderungen in der Zwischenzeit durch Gesetzes- und Verordnungsänderungen aufgenommen wurden; die Initiative hat somit in der Zeit seit der Einreichung schon einiges bewegt.
Zum Fazit: Die Initiative ist mit sehr vielen Emotionen verbunden, denn leider wurden Schusswaffen für Tötungsdelikte missbraucht. Dennoch wird es diese Initiative nicht schaffen, die Anzahl der Gewehre und Pistolen zu senken, und ganz besonders wird sie es nicht schaffen, dass keine Gewehre mehr in Schweizer Haushalten gelagert werden. Allein schon die Registrierung der vielen vergessenen Waffen ist schlicht unmöglich, denn dies könnte höchstens mit Hausdurchsuchungen realisiert werden. Die verschiedenen Wortmeldungen bei der Behandlung in der Kommission zeigten, wie schwierig dieses Thema rund um die Waffen grundsätzlich ist und wie schwierig es ist, Gesetze und Fakten einzubringen, wenn Emotionen die Diskussionen prägen.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 18 zu 8 Stimmen, den Bundesbeschluss zur Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt" zu unterstützen und somit die Initiative abzulehnen.