Engler Stefan · Ständerat · 2013-03-07
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-07
Wortprotokoll
Ich möchte für die Mehrheit sprechen und Sie bitten, dieser zu folgen und damit eine ganz klare Forderung der Kantone zu erfüllen.
Für die Kantone wäre es nämlich eine Einschränkung ihres Initiativrechtes, wenn man von ihnen in Zukunft verlangte, dass Standesinitiativen nicht mehr in der Form einer allgemeinen Anregung eingereicht werden dürfen, sondern als ausgearbeiteter Entwurf verfasst werden müssen. Es ist also die klare Forderung der Kantone, keine Einschränkung der politischen Instrumente und Rechte zuzulassen.
Es wurde vom Kommissionssprecher zu Recht gesagt, dass die Standesinitiativen seit 1994 offenbar massiv aufgewertet worden sind, indem sie den parlamentarischen Initiativen gleichgestellt worden sind. In einer Publikation habe ich gelesen, dass der Sekretär der Staatspolitischen Kommission, Herr Graf, sich der Frage angenommen hat, wie erfolgreich Standesinitiativen im eidgenössischen Bundesparlament sind bzw. wie es mit ihnen nach deren Vorprüfung weitergeht. Herr Graf ist zum Schluss gekommen - ich entnehme dies einem Zeitungsartikel von 2011 -, dass von 79 eingereichten Standesinitiativen keine einzige einen Gesetzentwurf im Parlament ausgelöst hat.
Das Verfahren bei Standesinitiativen geht so: Die Standesinitiativen werden, nachdem sie eingereicht worden sind, einer Vorprüfung unterzogen, bei welcher beurteilt wird, ob ihnen Folge gegeben werden soll oder nicht. Umso mehr wäre es nicht richtig, die Kantone - in aller Regel sind es die Kantonsparlamente, es sind ja nicht die Kantonsregierungen, welche die Standesinitiativen vorbereiten - zu verpflichten, ihre Standesinitiativen in der Form eines ausformulierten Entwurfes einzureichen. Was wir von den Kantonen verlangen können - daran möchte die Kommissionsmehrheit festhalten -, ist, dass sie ihren Standesinitiativen eine Begründung beigeben, aus welcher die Zielsetzungen erkennbar sind, die sie mit ihrer Initiative verfolgen.
Die Auswertung dieser Standesinitiativen - man hat zuweilen den Eindruck, die Standesinitiative erlebe geradezu einen Boom - hat ergeben, dass sie zwar nicht unmittelbar in ein Gesetzgebungsprojekt des Bundes einfliessen, weil sie zum Teil zu spät kommen oder Themen aufgreifen, die bereits in einem Gesetzgebungsverfahren behandelt werden, dass es aber doch Beispiele dafür gibt, dass sie einem Anliegen Schub geben und damit eine gewisse Wirkung haben können.
Das Argument betreffend Parallelismus der Formen - es gebe keinen Grund, Standesinitiativen anders zu behandeln als parlamentarische Initiativen - greift nach meinem Dafürhalten nicht, auch wenn man 1994 eine formelle Gleichstellung erreicht hat. Bei einer parlamentarischen Initiative ist der Absender immer ein Mitglied des Parlamentes und damit des Gesetzgebers. Bei einer Standesinitiative ist der Absender ein Kanton, welcher seinen Einfluss auf die eidgenössische Gesetzgebung geltend machen will.
Ich bitte Sie, den Kantonen die Sache nicht zu erschweren, indem Sie von ihnen verlangen, nur noch Standesinitiativen in Form ausgearbeiteter Entwürfe einzureichen. Sie sollen eine Idee platzieren und begründen können, und dann ist es unsere Aufgabe zu beurteilen, ob wir diese Idee aufnehmen und in ein gesetzgeberisches Konzept einfliessen lassen.
Ich bitte Sie also, der Mehrheit zu folgen.