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Casanova Corina · 2013-03-07

Casanova Corina · Graubünden · 2013-03-07

Wortprotokoll

Für den Bundesrat ist die Mehrsprachigkeit Pflicht, insbesondere im Verkehr mit der Bundesversammlung. Bei Botschaften, Berichten und Erlassentwürfen ist davon auszugehen, dass sie immer in den drei Amtssprachen vorliegen, nämlich in Deutsch, Französisch und Italienisch. Die amtlichen Veröffentlichungen erfolgen auch jeweils am gleichen Tag auf Deutsch, Französisch und Italienisch. Gemäss langjähriger Praxis unterbreiten Bundesrat und Bundesverwaltung weitere schriftliche Unterlagen für die Kommissionen, für die Kommissionsmitglieder in der Regel auf Deutsch und Französisch. Es ist auch Usus, dass visuelle Präsentationen in den parlamentarischen Kommissionen nicht in der gleichen Amtssprache wie der mündliche Vortrag unterbreitet werden.

Der Bundesrat fasst deshalb den Beschluss des Nationalrates so auf, dass damit die heutige Praxis verankert wird. Das Gesetz soll vorsehen, dass Präsentationen in einer anderen Amtssprache als der gesprochene Vortrag unterbreitet werden. Wird die Änderung von Artikel 46 in diesem Sinne verstanden, so ist der Bundesrat damit einverstanden. Er würde diese Änderung aber ablehnen, wenn darunter verstanden würde, dass neben dem mündlichen Vortrag die Präsentationen gleichzeitig in zwei Sprachen vorliegen würden. Das würde nämlich zu einem erheblichen Mehraufwand führen. Wir haben uns aber versichern lassen, auch in der Kommission, dass das nicht so verstanden wird.

Zur Mehrsprachigkeit vielleicht noch eine Bitte des Bundesrates: Bitte geben Sie der Verwaltung auch genügend Zeit, damit sie die verschiedenen Unterlagen in den beiden Amtssprachen Deutsch und Französisch vorbereiten und Ihnen auch rechtzeitig unterbreiten kann.