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Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2001-06-06

Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-06

Wortprotokoll

Wir haben im Dezember 2000 das Heilmittelgesetz verabschiedet. Das war für Sie, Frau Bundesrätin Dreifuss, gewissermassen das Aufrichtefest für dieses Heilmittelinstitut, das Sie jetzt bauen müssen.

Jetzt, nach diesem Aufrichtefest, wo man einen Tannenbaum mit wunderschönen "Fazzoletten" dran pflanzt, geht es ans Umsetzen. Jetzt müssen die einzelnen Räume ausstaffiert werden. Sie haben nach meiner Einschätzung dafür einen sehr ehrgeizigen Zeitplan gewählt; Sie wollen das nämlich rasch umsetzen. Das finde ich an sich gut, man will effizient arbeiten und rasch zum Ziel kommen.

Sie wissen, dass man in diesem Zusammenhang nicht weniger als zwölf verschiedene Verordnungen auf die Beine stellen muss. Damit ist ein Haufen Arbeit verbunden, der in Ihrem Departement nun geleistet werden muss. Ich bin für diese Effizienz. Ich bin aber auch dafür, dass man gleichzeitig den materiellen Punkten weiterhin die gebührende Aufmerksamkeit schenkt, so, wie wir das in der Gesetzesdebatte getan haben.

Da besteht nun seitens der Anliegen von Volks-, Komplementär- und Naturheilmedizin etwas der Verdacht, dass jetzt wieder versucht werden soll, einzelne Anliegen, die man in die Gesetzesdebatte eingebracht hat und die vielleicht zuungunsten des Gesetzes ausgefallen sind, etwas zurechtzubiegen, sie internationalem Recht unterzuordnen und damit den Pharmagrosskonzernen auf ihren Opferaltar zu legen. Das war ein Schauplatz, der schon bei der Gesetzesdebatte etwas bestanden hat.

Ein wichtiges Beispiel hat Kollege Carlo Schmid jetzt erwähnt. Es gibt aber auch andere, wie z. B. das Zulassungsverfahren von Arzneimitteln der Komplementärmedizin, dann die Homöopathika-Verordnung. In diesem Zusammenhang ist noch einiges zu klären. In diesen Fällen stehe ich auch etwas unter dem Eindruck, dass man missliebige kantonal registrierte Heilmittel unter dem Deckmantel des Gesetzes jetzt verschwinden lassen möchte. Hier möchte ich Sie aufrufen, Frau Bundesrätin Dreifuss, Hand zu bieten, dass man das Überleben dieser Naturheilmedizin sichern kann.

Ich bitte Sie, werfen Sie einen Blick nach Bayern: Bayern gehört einem EU-Land an, und wir haben immer gesagt, das Heilmittelgesetz müsse EU-kompatibel sein. Dort geht es, dort kann man nach wie vor problemlos mittels adäquater Zulassungsvorschriften solche naturheilmedizinischen Praktiken offen lassen. Die Komplementärmedizin ist in Gottes Namen eine Realität. Sie ist es in Bayern, in Österreich und bei uns; man kann sie jetzt nicht auf dem Verordnungsweg "zurechtbiegen".

Ich rufe Sie deshalb auf, Frau Bundesrätin Dreifuss, auch wenn es seitens Ihrer Mitarbeitenden noch einmal etwas zusätzliche Anstrengungen braucht: Nehmen Sie doch mit den betroffenen Kantonen und Berufsverbänden noch einmal Fühlung für gemeinsame Lösungen auf.

In diesen zwölf Verordnungen geht es nämlich jetzt für die Komplementär- und Naturheilmedizin um die Wurst - und damit auch für Kantone wie Appenzell Ausserrhoden, meinen Kanton, in dem das Naturheilwesen in Gottes Namen eine volkswirtschaftliche Bedeutung hat. Mehr als 10 Prozent des Bruttosozialproduktes meines Kantons werden durch diese ehrbaren Berufe verdient, deren Vertreter, wie Herr Schmid Carlo schon gesagt hat, seit Jahrzehnten oder vielleicht seit Paracelsus problemlos gearbeitet haben - die sich heute sogar steigender Beliebtheit erfreuen und denen man meiner Meinung nach auf den Mund schauen muss, um zu erfahren, was ihre Anliegen sind, damit sie in diesen Verordnungen einen gebührenden Platz finden.

Ich danke Ihnen, wenn Sie bei der Umsetzung der Ambition der Zeit gleichzeitig auch die Ambition der Anliegen berücksichtigen.