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Engler Stefan · Ständerat · 2012-06-11

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-11

Wortprotokoll

Ich habe gestern in einer Zeitung gelesen, wir würden mit der Diskussion über die parlamentarische Initiative Glanzmann in Zeiten des Kulturkampfes zurückversetzt. Darum geht es der Minderheit mit Bestimmtheit nicht, wir wollen den Kulturkampf nicht wieder aufwärmen. Die Frage, die sich stellt, ist die, ob nicht in der Bundesverfassung ein Anspruch verankert werden soll, wonach Symbole christlich-abendländischer Kultur im öffentlichen Raum zulässig sein sollen.

Warum etwas in der Verfassung verankern, was nach geltendem Recht gar nicht verboten ist? Diese Frage habe ich mir auch gestellt. Was aber über Jahrzehnte als Selbstverständlichkeit nicht infrage gestellt wurde und geduldet war, wird in jüngster Zeit leider zunehmend in Zweifel gezogen. In einzelnen Kantonen streitet man sich darüber, ob Kreuze in Schulzimmern, Gipfelkreuze oder Kreuze an Strassen nicht dem Gebot der religiösen Neutralität des Staates widersprechen würden. Verstärkt manifestiert sich eine neue Feindlichkeit gegen öffentlich sichtbare Zeichen der christlichen Religion wie Kreuze und Kruzifixe. Dabei geht es nach der Auffassung der Kommissionsminderheit nicht um die Verteidigung alter Privilegien, sondern um die Gefahr, dass mit dem Verschwinden dieser Zeichen das christliche Fundament unserer Gesellschaft und unseres freien Zusammenlebens untergraben wird.

Zwar hat der Europäische Gerichtshof in einem Italien betreffenden Urteil vor etwas mehr als einem Jahr sinngemäss entschieden, dass Kruzifixe in Schulzimmern der Mehrheitsreligion zwar eine dominante Sichtbarkeit einräumen, dies aber nicht ausreiche, das Kruzifix als unzulässige Indoktrinierung und Verstoss gegen die religiöse Neutralität aus dem Schulzimmer zu verbannen. Dieser Entscheid des Europäischen Gerichtshofes für Italien steht im Widerspruch zu einem Urteil unseres Bundesgerichtes aus dem Jahre 1990, als das Gericht mit 3 zu 2 Stimmen entschieden hatte, dass ein Kruzifix im Schulzimmer für den Unterricht religionsunmündiger Schülerinnen und Schüler die Religionsfreiheit verletze. Es fügte allerdings auch an, es wäre vielleicht bei einem Kruzifix in den allgemeinen Räumen einer Schule anders zu entscheiden.

Der italienische Staat hat demgegenüber erfolgreich geltend gemacht, dass er Wert auf die Wahrung der Tradition des Kruzifixes in der Schule lege, welches über die religiöse Bedeutung hinaus Werte und Prinzipien westlicher Demokratie und Zivilisation symbolisiere. Ob in Schulen, auf Berggipfeln oder in Landschaften - ich sehe nicht ein, weshalb dort nicht Zeichen stehen dürfen, die auf unsere christliche Herkunft hinweisen.

Die parlamentarische Initiative Glanzmann will nicht mehr, als in der Verfassung einen Anspruch für Zeichen und Symbole christlicher Tradition zu verankern. Sie will damit sichergehen, dass nicht dem Zeitgeist via Gerichte und Behörden zum Durchbruch verholfen wird, indem zuerst die Symbole und dann die Religion ganz aus der Öffentlichkeit verbannt werden. Wir wollen keine Radikalisierung einer Debatte über die Religionen. Wir stehen zur gegenseitigen Toleranz, wollen uns aber nicht schrittweise zuerst aus dem öffentlichen Raum und später aus der Öffentlichkeit drängen lassen. Das gilt für das Kreuz wie für die weihnachtliche Tradition des Krippenspiels in den Schulen. So betrachtet ist die Forderung der parlamentarischen Initiative wenig radikal und eher als ein präventives Ausrufezeichen zu verstehen. Solange niemand reklamiert, sind die Symbole heute zwar geduldet. Wenn sich aber jemand beschwert, ist die Versuchung bei Behörden und Gerichten vorhanden, Gleichgültigkeit für das christlich-abendländische Fundament unseres Gemeinwesens mit Toleranz zu verwechseln und in der Folge diese Symbole schnell einmal entfernen zu lassen. Die Initiative will verhindern, dass es wenige in der Hand haben, über eine schweigende Mehrheit zu bestimmen.

Ganz zum Schluss kann ich mir eine Bemerkung doch nicht verkneifen nach der vorangegangenen Diskussion, bei der verlangt wurde, unter Namensaufruf darüber abzustimmen, ob wir im Ständerat eine elektronische Anlage für die Stimmabgabe installieren wollen: In dieser Frage hätte man das ebenfalls tun können, damit unsere Wählerinnen und Wähler auch sehen, wie wir zur Frage der Symbole unserer christlichen und abendländischen Kultur stehen. Auch diese Frage werden Sie nur mit Ja oder Nein beantworten können, und die Wählerschaft wird sich dann ein Bild über das Ja oder Nein machen und nicht über die Argumente, die, wie ich gerne zugestehe, auch vorhanden sind, um einer solchen Initiative kritisch gegenüberzustehen.

Ich empfehle Ihnen mit einer stattlichen Minderheit - es sind immerhin 5 Kommissionsmitglieder -, der parlamentarischen Initiative Glanzmann Folge zu geben.