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David Eugen · Ständerat · 2010-06-15

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-15

Wortprotokoll

Schon in der Eintretensdebatte wurde dieses Thema des Titelschutzes angesprochen. Wie ich dieses Gesetz verstehe und wie es auch in Artikel 1 steht, verfolgt es ja zwei Ziele: Das erste ist der Gesundheitsschutz, das betrifft die Psychotherapie; das zweite Ziel aber ist ein separates, nämlich der Titelschutz. Wer darf sich als Psychologe bezeichnen? Hier ist das Gesetz nach meinem Verständnis sehr streng, sehr einengend. Man muss Artikel 2 zusammen mit Artikel 4 lesen: Psychologe darf sich in Zukunft nur nennen, wer in der Schweiz einen Master-Abschluss in Psychologie gemacht hat, alle anderen dürfen diese Berufsbezeichnung nicht verwenden. Es gibt in der Schweiz bis heute kein Gesetz, das im Titelschutz so einengend ist. Das ist für mich das einengendste Gesetz; ich kenne keine akademische Berufsgruppe, die eine so einengende Regelung hat.

Ich stelle fest, dass bei allen Überlegungen, die hier gemacht wurden, nur von den Einschränkungen her diskutiert wird. Aber grundsätzlich haben wir ja die Wirtschaftsfreiheit, die Zugänglichkeit zu den Berufen ist eigentlich frei; das ist das Grundprinzip. Wenn man sie einschränkt, muss man gute öffentliche Interessen angeben können, und was man macht, muss verhältnismässig sein. Ich bezweifle, dass das hier der Fall ist, unter anderem darum, weil man zwar nur von klinischen Psychologen spricht, es aber eben noch viele andere Psychologen gibt: Die Arbeitspsychologie etwa ist ein weites Feld, dann sind viele Leute in den Personalabteilungen der Firmen tätig, weiter gibt es die Organisationspsychologen, das ist auch ein breites Tätigkeitsfeld der Psychologie, oder es gibt die Marktpsychologen, die die Konsumenten studieren - wie und was sie kaufen, unter welchen Umständen sie kaufen -, das Ganze ist ein sehr breites Feld. Die klinischen Psychologen, die nachher Therapeuten sind, sind eigentlich eher eine Minderzahl.

Das Recht, sich als Psychologen zu bezeichnen, wollen wir im Prinzip nach diesem Gesetz nur noch jenen Leuten geben, die den Master haben. Alle anderen, vor allem diejenigen, die in den Fachhochschulen Psychologie studiert haben, dürfen sich nicht mehr als Psychologen bezeichnen. Ich finde, damit schiesst dieses Gesetz über das Ziel hinaus. Ich finde, auch Bachelor-Absolventen sollen das Recht haben, diese Berufsbezeichnung zu tragen, wenn sie ein Psychologiestudium absolviert haben. Ich habe an der Fachhochschule zum Beispiel Wirtschaftspsychologie studiert und darf mich jetzt auch Wirtschaftspsychologe nennen. Was hat das denn sonst für einen Sinn? Es leuchtet mir überhaupt nicht ein, warum diese Leute den Titel nicht benutzen dürfen. Dieses Verbot - sich als Psychologe zu bezeichnen, wenn man keinen Master vorweisen kann - schiesst übers Ziel hinaus.

Herr Bieri hat auch ausgeführt, dass damit für Personen, die Psychologen sein wollen, das Studium natürlich generell um zwei Jahre verlängert wird. Es wird von drei auf fünf Jahre verlängert. Abgesehen von den Kostenfolgen und von der Ausdehnung der Studiendauer - gerade in dieser Frage waren ja viele auch in diesem Rat immer kritisch, ob es in unserem Bildungssystem wirklich richtig ist, dass man die Studiendauer ausdehnt - muss man auch folgenden Aspekt berücksichtigen: Wie stimmt das, wie Herr Bieri gesagt hat, mit unseren grundsätzlichen Zielen gemäss Bologna-Modell überein, wo wir doch ausdrücklich zusammen hier festgehalten haben, dass der Bachelor berufsqualifizierend ist? Hier nehmen wir allen dieser weitgefächerten Berufsgattung die Möglichkeit weg, sich gemäss dem Studiengang zu bezeichnen, den sie abgeschlossen haben; dies gilt besonders für die Fachhochschulstufe. Alle Psychologen, die vor allem in der Wirtschaft, in der Arbeitspsychologie, in der Organisationspsychologie, in der Marktpsychologie tätig sind, dürfen diesen Namen nicht verwenden. Man kann sich mit Recht fragen, wie sie sich denn eigentlich nach ihrem Studienabschluss bezeichnen sollen. Denn da bietet man in diesem Gesetz nichts an, was man allerdings tun müsste.

Ich möchte nochmals unterstreichen: Die Artikel 2 bis 4 beziehen sich effektiv nicht nur auf das Feld der Gesundheitspolitik und Gesundheitspolizei, sondern gehen weit darüber hinaus. Daher finde ich, wir sollten im Grundsatz festhalten: Der Bachelor ist berufsqualifizierend, und wer einen Bachelor in Psychologie gemacht hat, darf sich nachher in der beruflichen Tätigkeit, in der Wirtschaft und auch sonst, als Psychologe bezeichnen; diejenigen hingegen, die in die Bereiche Psychotherapie und klinische Psychologie gehen, müssen Zusatzanforderungen erfüllen. Das wäre für mich verhältnismässig: Wer behandelt und wer therapiert - das kommt ja dann hinten in der Vorlage -, muss Zusatzanforderungen erfüllen und kann mit seinem Titel auch darauf hinweisen, z. B., indem er sich klinischer Psychologe oder Psychotherapeut nennt. Damit bin ich absolut einverstanden, aber einen generellen Ausschluss aller Bachelor-Absolventen lehne ich ab.

Sie müssen sich einmal überlegen, was für Folgen es hat, wenn wir das bei den anderen Berufsgattungen machen, beispielsweise bei Betriebswirtschaftern - es gibt überall Bestrebungen, das zu machen -: Betriebswirtschafter darf sich nur noch nennen, wer einen Master-Abschluss hat, alle anderen dürfen das nicht mehr tun. Da würden zwei Drittel der Betriebswirtschafter ausgeschlossen. Oder bei den Pädagogen: Nur noch Pädagogen, die einen Master-Abschluss haben, dürfen sich so bezeichnen. Eine solche Regelung schiesst einfach über das Ziel hinaus. Ich bin auch der Meinung, dass wir damit ein Präjudiz schaffen und ein Zeichen setzen würden, das in die falsche Richtung weist.

Herr Bieri hat gesagt, er stelle keinen Antrag. Ich habe einen Antrag gestellt und finde, wir sollten zum Beschluss erheben, auch wenn es vielleicht noch nicht die endgültige Lösung ist. Es wäre mindestens ein Hinweis darauf, dass hier eine Lösung gefunden werden muss, die eine etwas freiheitlichere Regelung für den Berufszugang vorsieht als diejenige im Entwurf. Wir müssen auch aufpassen, dass wir kein Zunftgesetz machen. Im Moment habe ich sowieso den Eindruck, dass die Regulierung wieder Blüten treibt. Man ist bereit, überall einzugreifen und zu regulieren und die freiheitlichen Aspekte hintanzustellen. Das ist eine Phase, in der wir im Moment sind. Wir sollten uns jedoch davor hüten, in dieser Phase unverhältnismässige Regelungen einzuführen, die dann eine Langzeitwirkung haben.

Ich bitte Sie daher, meinem Antrag zuzustimmen und in Artikel 2, nach dem Master und vor dem Lizentiat und dem Diplom - das betrifft ja die alten Ausweise, die es in der Psychologie gibt - auch den Bachelor vorzusehen.