Lexipedia

AB 134336

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-06-15

Wortprotokoll

Auch ich möchte Sie bitten einzutreten. Man hat die Vorgeschichte dieses Gesetzes schon geschildert. Man kann hierzu höchstens noch nachtragen, dass es eigentlich genau genommen schon zwanzig Jahre sind, seit das Desideratum einer Regulierung der Psychologieberufe auf dem Tisch des Hauses ist. So hat die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz schon 1991 moniert, es brauche ein solches Gesetz. Aufgrund der Vernehmlassung zum Medizinalberufegesetz, wurde darauf verzichtet, die Psychologieberufe auch in diesem Gesetz zu regeln, das wir ja dann verabschiedet haben. Es wurde dann, moniert durch die Motionen Wicki und Triponez, die erwähnt wurden, der Weg eines separaten Gesetzes gewählt. Damit sind wir jetzt eigentlich zwanzig Jahre nach diesem ersten Anstoss als Erstrat beim Eintreten auf dieses Gesetz.

1. Der Kerngehalt dieses Gesetzes - das ist schon angeklungen, ich möchte es aber noch einmal deutlich sagen - und seine Absicht sind zum Ersten ganz klar die Regelung nur eines Teils der psychologischen Tätigkeit, nämlich des Teils, der direkt mit Menschen zu tun hat; des Teils also, der mit dem Konsumentenschutz zu tun hat: Das Gesetz möchte eben vor Täuschung und Irreführung schützen, es ist also zentral an Transparenz interessiert. Zum Zweiten geht es darum, einen allgemeinen Bezeichnungsschutz einzuführen, der bezüglich der fachlichen Qualifikation der Anbieter solcher Leistungen ebenfalls Transparenz im Markt bringt. Damit soll das Gesetz einerseits Transparenz, andererseits aber auch Qualität der Dienstleistungen in einem doch sehr sensiblen Bereich wie der Psychotherapie bringen.

2. Nun ist es wichtig - ich habe es angetönt, und die Debatte hat es auch schon gezeigt -, dass es nur ein Teilbereich der psychologischen Tätigkeiten ist, nämlich diejenigen direkt am Menschen, der über den Hochschulabschluss auf Master-Stufe geregelt werden soll. Nicht geregelt ist der Bachelor-Abschluss, der nicht wirklich Gegenstand dieses Gesetzes ist; darauf werden wir aufgrund des entsprechenden Antrages nachher noch kommen. Ich möchte hier nur so viel sagen: Es ist eben in der Kommission klar darum gegangen, dort Transparenz und Qualität als Gesundheitsschutzmassnahme zu regeln, wo Psychotherapien beim Einzelnen Anwendung finden. Es ging nicht darum, die Berufsausübung von Psychologen auf Bachelor-Stufe beispielsweise im Marketing oder bei anderen Tätigkeiten in Organisationen zu regeln. Darauf wird zurückzukommen sein.

3. Welches sind die Grundprinzipien, die hier dem Verständnis eines Master-Studiums unterlegt werden? Der Umstand, dass die Kommission mehrheitlich der Meinung war, dass heute ein Master-Studium Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ist, scheint mir für das Verständnis der Diskussion doch sehr wichtig zu sein. Das Master-Studium muss insbesondere folgende Fähigkeiten vermitteln: Es geht erstens darum, dass die gesamten psychologischen Prozesse in ihrer Komplexität eingeordnet werden können; es geht zweitens darum, dass kritisch mit fachwissenschaftlicher Literatur umgegangen werden kann; es geht drittens darum, und das ist besonders wichtig, dass die Möglichkeiten und Grenzen der jeweils eigenen Tätigkeit und wissenschaftlichen Diagnose an Testverfahren beurteilt werden können.

In der Diskussion war sehr intensiv die Rede davon, dass heute für einen Abschluss das Gebot der Methodenvielfalt wichtig ist; es soll abschliessend nicht einfach nur eine der bekannten Methoden aus der breiten Vielfalt der psychotherapeutischen Therapien angewendet werden können, sondern es soll ein kritisch hinterfragtes Instrumentarium der Methodenvielfalt verfügbar sein. Schliesslich sollen die Ausbildung und die entsprechende Tätigkeit danach auch evidenz- oder wissensbasiert sein; es sollen also die Methoden umgesetzt werden, die auch einen Anspruch auf empirische Untermauerung haben.

Das sind aus meiner Sicht die Grundprinzipien, die hier von Bedeutung sind und die dieses Gesetz umsetzen will. Die Einzelfragen vor allem dann zum Bachelor-Thema werden noch zu reden geben. Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Gesetz eine moderne Grundlage für die Fragen der Transparenz und der Qualität im Markt und damit für den Gesundheitsschutz haben.

Ich bitte Sie entsprechend, auf die Vorlage einzutreten.