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preparatory:AB 134406

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-06-15

Wortprotokoll

Die IV steht an einem Scheideweg, über den wir hier drin entscheiden werden. Zuerst einmal die positiven Punkte, die für die letzten Jahren auch zu berücksichtigen sind, obwohl wir immer die negativen in den Vordergrund gestellt haben. Immerhin muss man sagen, dass die Neurenten seit 2002 rückläufig sind. Die 5. IV-Revision scheint erfolgreich zu sein. Das zeigen mindestens die ersten Erfahrungen.

Es ist und bleibt allerdings ein Nachteil, dass wir jetzt bereits wieder legiferieren, bevor wir überhaupt gesicherte Evaluationen haben. Wir haben den AHV- und den IV-Fonds entflochten, wir haben eine Zusatzfinanzierung aufgegleist, die allerdings befristet ist. Wegen des sehr knappen Mehrwertsteuerprozentes ist leider davon auszugehen, dass nach der Befristung bereits wieder ein jährliches Defizit von über einer Milliarde Franken bleibt.

Die Ausgangslage ist also so, dass Nichtstun keine Option sein kann, weil sonst die Verschuldung der IV weitergeht. Allerdings meine ich, das Falsche zu tun geht eben auch nicht. Deshalb ist die Grundsatzfrage für mich bei dieser Revision: Tun wir das Richtige beim ersten Massnahmenpaket? Diese Frage möchte ich anhand der vier Hauptmassnahmen dieser Revision etwas beleuchten.

1. Zur eingliederungsorientierten Rentenüberprüfung: Bei der 5. IV-Revision haben wir ja die Strategie "Eingliederung vor Rente" verfolgt. Die 6. IV-Revision geht jetzt noch einen Schritt weiter und will die Wiedereingliederung von Rentenbezügerinnen in den ersten Arbeitsmarkt. Das ist richtig, wichtig und begrüssenswert, weil beide Seiten etwas davon haben: einerseits diejenigen, die endlich wieder arbeiten können und auch wieder Teil unserer Gesellschaft mit der entsprechenden Akzeptanz sind, andererseits aber auch die IV selbst.

Wenn man dann allerdings die genauen Zahlen anschaut, geht es doch immerhin um 16 500 Personen, die zusammen rund 12 500 gewichtete Renten beziehen. Diese Personen innerhalb von sechs Jahren nachhaltig in Arbeit zu bringen ist schon eine sehr grosse Herausforderung. Denn das würde heissen, dass wir im Durchschnitt pro Jahr 2700 behinderte Personen in den ersten Arbeitsmarkt reintegrieren müssen und wollen. Das ist ein sehr sportliches Ziel. Viele sagen, es sei unrealistisch, dass man so viele Arbeitgeber finde, die Stellen für Teilleistungsfähige anbieten würden. Die Erfahrungen mit dem zurzeit laufenden Projekt "Job-Passerelle" sind auch nicht gerade ermutigend. Von den 3000 versprochenen neuen Stellen sind gerade mal 5 Prozent realisiert worden. Es gibt hier also einen grossen Bedarf an Überzeugungsarbeit gegenüber den Arbeitgebern, damit so viele teilleistungsfähige Leute wieder integriert werden.

Eindringlich warnen möchte ich vor der definitiven Aufhebung der Renten bei den somatoformen Schmerzstörungen. Ich habe mit vielen Praktikern gesprochen. Die meisten von ihnen sind der Meinung, dass es bei dieser Gruppe besonders schwierig sein könnte, sie wieder einzugliedern. Wenn uns das nicht gelingt und diese 4500 Personen die Rente einfach verlieren, dann haben wir menschlich fragwürdig gehandelt und auch finanziell fragwürdig gehandelt, denn die Kosten würden nämlich nur auf die Sozialhilfe bei den Kantonen und Gemeinden verlagert.

Ich bitte Sie, hierzu dem Antrag der Minderheit zuzustimmen. Für uns wird dies ein wichtiges Kriterium dafür sein, ob wir am Schluss dieser Vorlage zustimmen können.

Selbst der Bundesrat ist vom Erfolg der Wiedereingliederung von 5 Prozent der Rentenbezüger nicht restlos überzeugt, schreibt er doch in der Botschaft auf Seite 1851: "Da eine Wiedereingliederung für alle Beteiligten eine grosse Herausforderung darstellt und ein Erfolg vom Verlauf jedes einzelnen Eingliederungsprozesses abhängt, handelt es sich jedoch um eine Grobschätzung", ob das nun gelingt oder nicht.

Was ich aber betonen möchte - und das finde ich wirklich gut an dieser Vorlage -: Die vorgesehenen Unterstützungsmassnahmen für die Behinderten sind gut und differenziert, sie reichen von der persönlichen Beratung und Begleitung über eine dreijährige Rentengarantie bis zum Wiederaufleben der Rente bei gesundheitlichen Rückfällen. Ich möchte hier klar betonen: Das sind gute Brücken zur Wiedereingliederung. Auch die Unterstützung und die Anreize für die Arbeitgeber sind hervorragend. Es gibt einen Arbeitsversuch ohne finanzielle Risiken: Es gibt keine Belastung mit Versicherungsleistungen, sodass die berechtigten Ängste vieler KMU vor Prämienerhöhungen wegfallen. Vor Ort in den Betrieben wird gecoacht und unterstützt. Man muss sagen, dass dies eine wirklich extrem arbeitgeberfreundliche Vorlage ist. Mehr kann die Politik nicht mehr tun, um den Arbeitgebern Unterstützung zu bieten. Deshalb liegt der Ball jetzt auf deren Seite.

Das alles ist natürlich nicht gratis zu haben, es wird eine halbe Milliarde Franken investiert, bevor die Sanierungsmassnahmen wirken werden. Deshalb komme ich bei dieser Massnahme zu folgendem Fazit: Die Unterstützungsmassnahmen sind gut und richtig, aber das Ganze steht und fällt mit der Bereitschaft der Arbeitgeber, genügend Stellen für Teilleistungsfähige anzubieten. Gelingt das nicht, haben wir entweder das IV-Defizit nicht gesenkt oder schlicht eine halbe Milliarde Franken in die IV investiert und die Kosten lediglich verlagert, unter anderem auf die Kantone und Gemeinden. Wenn jetzt der Ball von den Arbeitgebern nicht aufgenommen wird, dann bleibt nur noch die Möglichkeit von Quoten oder von Beitragserhöhungen. Mehr kann man nicht zur Unterstützung von Arbeitgebern machen, damit sie Behinderte einstellen.

2. Zur Beurteilung der Einführung eines Assistenzbeitrages: Das ist sehr positiv, wenn auch noch sehr minimalistisch. Immerhin, Ihre Kommission schlägt Ihnen eine Öffnung vor, dergestalt, dass nicht nur Handlungsfähige, sondern auch geistig Behinderte solche Assistenzbeiträge bekommen können. Diese Massnahme geht bestimmt in die entsprechende Richtung. Schade ist einfach, dass sie kostenneutral sein muss.

3. Ebenso wichtig sind für mich die Preissenkungen bei den Hilfsmitteln. Hier sieht man grossen Handlungsbedarf, wenn man die Preise kennt. Ich werde hier nicht alle entsprechenden Ausführungen machen, einfach so viel: Dass ein Hörgerät beispielsweise bei uns neunmal teurer ist als z. B. in England, kann einfach nicht begründet werden. Damit muss Schluss sein. Auch wenn der Lobbysturm im Vorfeld dieser Debatte gewaltig war: Hier müssen wir einen Riegel schieben und diese Preise in den Griff bekommen. Auch diese Massnahme geht also für mich in die richtige Richtung.

4. Zum neuen Finanzierungsmechanismus: Da fällt meine Beurteilung zwiespältig aus. Ich halte die Entkoppelung des Bundesbeitrages von den IV-Ausgaben eigentlich für eine kluge Idee. Man muss aber einfach wissen, dass man damit das Risiko voll auf die IV verlagert. Der Kommissionssprecher hat es am Anfang gesagt: Die IV wird von dieser Entkoppelung profitieren, wenn die Sanierungsmassnahmen wirken - aber eben nur dann. Die Voraussetzung dafür wird aber auf jeden Fall sein, dass wir hier noch ein wenig nachbessern. Ich wollte darum zwei Minderheitsanträge einreichen; es sind nun Einzelanträge, weil ich zu jenem Zeitpunkt nicht an der Kommissionssitzung sein konnte.

Es geht darum, die Präzisierung des Diskontierungssatzes vorzunehmen. Vor allem aber - und das ist der entscheidende Punkt für mich - ist es nicht akzeptabel, dass die Neuregelung des Finanzierungsmechanismus erst 2014 in Kraft gesetzt wird, also zwei Jahre nach Inkrafttreten der Revision. Damit fällt nämlich ein grosser Teil der Einsparmassnahmen nicht zugunsten der IV-Rechnung aus, sondern [PAGE 645] zugunsten der Bundesrechnung, und ich meine, die hochverschuldete IV ist nun wirklich nicht der Ort, um als Teil des Sparprogramms den Bundeshaushalt zu sanieren. Die Regelung dieser Frage wird für uns ein wichtiger Punkt sein, um zu entscheiden, ob wir der Vorlage als Ganzem zustimmen können.

Unter diesen Vorzeichen bin ich für Eintreten. Die Ausführung zu meinen Anträgen werde ich in der Detailberatung machen.