Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2010-06-15
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-06-15
Wortprotokoll
Wir haben mit der Einführung der IV-eigenen Ärzte bei der 4. IV-Revision und mit der Hinführung zum Grundsatz "Eingliederung vor Rente" bei der 5. IV-Revision die IV in die richtige Bahn gelenkt. Wir haben mit dem Entscheid zur Zusatzfinanzierung die formalen Bedingungen dafür geschaffen, dass dieses Sozialwerk selbstständig geführt werden kann und Beiträge und Leistungen endlich in Übereinstimmung gebracht werden können. Deshalb ist diese 6. Revision eigentlich die logische Folge unserer früheren Beschlüsse.
Ich unterstütze die 6. Revision; wir haben hier den ersten Teil. Nach der erfolgreichen Senkung der IV-Quote bei den neuen IV-Fällen um 40 Prozent durch restriktivere Rentengutsprachen sind wir jetzt bei der Überprüfung bestehender Renten angelangt. Es wird in dieser Revision ganz grosses Gewicht auf die Wiedereingliederung von Rentnerinnen und Rentnern gelegt. Ich bin mir dessen bewusst, Frau Fetz: Das wird nicht leicht sein. Hier brauchen wir nicht nur schöne Worte, sondern Taten von Arbeitgeberseite. Diese haben uns das in den Hearings zugesagt, und ich glaube eigentlich auch an diese Chance; nicht zuletzt, weil die enorme Zahl von IV-Fällen die Prämien für Arbeitgeber für die berufliche Vorsorge sehr stark hinaufschnellen liess. Das hat erst spürbar gemacht, wie sehr die Sozialversicherungen zusammenhängen und wie sie zur Belastung werden, wenn sie aus dem Gleichgewicht geraten.
Ich unterstütze die vorgeschlagenen Massnahmen wie auch die speziellen Begleitvorkehrungen, die einen Arbeitsversuch ermöglichen und ihn sozialversicherungstechnisch absichern. Es geht darum, 16 500 Personen wiedereinzugliedern. Wir können das gut wagen; wenn der Versuch nicht gelingt, dann sind sie in jedem Fall abgesichert. Das hat Frau Fetz als sehr guten Punkt erwähnt. Das ist wirklich gut, da gebe ich ihr Recht, wir brauchen das aber auch.
Es ist auch richtig, dass man die Preise der Hilfsmittel auf ein vertretbares Mass zurücknimmt. Wir haben in der Kommission gesehen, dass diese Preise überrissen waren. Ein Gerät, dessen Herstellungskosten in China 50 Franken ausmachen, wird hier für über 2000 Franken verkauft. Da muss man Massnahmen ergreifen! Ich würde gerne darauf zählen, dass man mit der gleichen Konsequenz auch bei den technischen Hilfsmitteln im KVG-Bereich ansetzen könnte.
Es geht hier aber auch um die konkretere Verpflichtung der Betroffenen zur Beteiligung an Massnahmen bei der Wiedereingliederung ins Erwerbsleben und zum Erhalt des eigenen Arbeitsplatzes. Ein ganz wichtiger Punkt ist die Aufnahme des Assistenzbeitrages nach der Pilotphase ins ordentliche Recht. Mit der Möglichkeit zur selbstständigen Lebensführung kann die Lebensqualität für die Behinderten entscheidend verbessert werden, und gleichzeitig können die Kosten für stationäre Aufenthalte gesenkt werden. Es wurde auch hier ganz deutlich, dass das von vielen Behindertenkreisen als sehr wichtige, gute Massnahme geschätzt wird.
Das ist nun der erste Teil der 6. IV-Revision. Der zweite Teil muss kommen, er ist schon in der Warteschlange beim Bundesrat. Wahrscheinlich wird Bundesrat Burkhalter noch etwas Genaueres über den Zeitpunkt sagen können. Aber dieser Teil muss kommen, wir haben das versprochen. Wir haben den Abstimmungskampf um die Zusatzfinanzierung - Kommissionspräsident Kuprecht hat das deutlich gesagt - nur gewinnen können mit dem konkreten Versprechen, dass wir hier nächste Schritte folgen lassen.
Der zweite Teil wird kommen müssen, damit wir Sinn und Zweck der IV wieder voll erfüllen können. Über Jahre - Sie erinnern sich -, über Jahrzehnte, in denen sich langsam das Defizit anhäufte, wurde uns immer gesagt, es gebe überhaupt kein Problem bei der IV, das richte sich schon wieder. Schliesslich hatten wir Defizite, Schuldenberge in zweistelliger Milliardenhöhe. Wir müssen die IV zurückführen, um zu erreichen, dass sie nicht Sozialhilfeersatz oder Arbeitslosenauffangnetz ist. Sie muss ein gesundes Sozialwerk werden, das einspringt, wenn die Erwerbsfähigkeit aufgrund physischer oder psychischer Probleme und Schwierigkeiten nicht mehr gegeben ist. Sie muss geeignete Massnahmen treffen können, um die Erwerbsfähigkeit möglichst wiederherzustellen.
Ich bin mir bewusst, dass es dazu Schritte von jeder Seite her braucht, von der Arbeitgeberseite her, von den Betroffenen selber, aber auch von politischer Seite her. Ich habe gewisse Mühe, wenn man jetzt schon das Referendum anspricht oder wenn man jetzt schon sagt: Allenfalls ist das oder jenes Bedingung zur Zustimmung. Hier, im ersten Teil der 6. Revision, haben wir wirklich ein sehr sorgfältig gemachtes Paket, das ganz spezifisch auch auf die Befindlichkeit der Betroffenen Rücksicht nimmt, bei dem man nicht nur einfach Fünfliber vor den Augen hat, sondern versucht, dieses Sozialwerk so gut wie möglich wieder seiner Bestimmung zu übergeben.
Ich werde gerne auf diese Vorlage eintreten, jeweils der Mehrheit folgen und ihren Anträgen zustimmen.