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David Eugen · Ständerat · 2010-06-15

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-15

Wortprotokoll

Ich glaube, hier geht es nicht um die Versicherten und ihre Wahlfreiheit. Es geht darum, ob wir einen Preiswettbewerb haben oder nicht. Wenn man ein Ausschreibungsverfahren hat - das wissen alle, die irgendwann einmal ein solches Verfahren durchgeführt haben -, wird die Beschaffung ausgeschrieben, dann können die Anbieter Eingaben machen, hier für Geräte, und müssen sagen, zu welchem Preis sie sie offerieren. Nachher kommt der Besteller - das ist hier mit Recht die IV - und gibt den Zuschlag. Wir wissen ja, wie die Zuschlagsregeln sind: Der Besteller muss die beiden Elemente Qualität und Preis berücksichtigen. Der Besteller wählt in diesem Fall z. B. 270 bis 300 Geräte aus und gibt dann den Zuschlag. Damit hat der Versicherte eine Auswahl von 270 bis 300 Geräten.

Nachher kommt derjenige, der im Zuschlagsverfahren unterlegen ist, weil er einen viel zu hohen Preis eingegeben hat, und darf trotzdem für die Sozialversicherung anbieten. Vielleicht geht er dann mit den Preisen etwas runter, aber er darf anbieten. Das ist das, was Herr Germann will. Das kann es doch nicht sein! Da bin ich vollkommen dagegen. Dann streichen wir dieses Verfahren lieber und hören damit auf.

Seien wir doch ehrlich: Man sagt zwar, man wolle ein solches Ausschreibungsverfahren, man wolle Wettbewerb haben, aber nachher zieht man demjenigen, der eigentlich den Zuschlag erhalten hat, praktisch den Boden unter den Füssen weg. Man kann sich vorstellen, wie es wäre, wenn das bei anderen Ausschreibungen der Fall wäre: wenn derjenige, der zu hohe Preise eingegeben hat, nachher trotzdem den Zuschlag erhält. Das kann es ja nicht sein; der muss aus dem Angebot herausfallen; da steht die Konsequenz dafür, dass er zu hohe Preise eingegeben hat.

Wichtig ist aber - das möchte ich unterstreichen, das hat in der Kommission auch der Bundesrat einige Male unterstrichen -, dass den Versicherten ein sehr grosses Angebot unterbreitet wird.

Die Sozialversicherung ist kein Selbstbedienungsladen! Man darf Grenzen setzen. Man darf auch gegenüber den Versicherten gewisse Grenzen setzen. Wenn man 200 bis 300 Geräte anbietet, dann ist das für eine Sozialversicherung ein grosses Angebot, das zur Verfügung steht. Da kann man doch nicht davon reden, dass hier die Wahlfreiheit eingeschränkt werde. Die Wahlfreiheit der Versicherten ist begrenzt auf jene Geräte, die den Zuschlag erhalten haben - das ist auch in Ordnung so -, und der Bundesrat wird für ein breites Angebot sorgen.

Ich bitte Sie, jetzt diesen Schritt zu machen. Wie wir wissen, haben wir am Schweizer Markt massiv überhöhte Preise zulasten der IV. Die IV-Beiträge müssen alle bezahlen. Wir nehmen das den Arbeitgebern und Arbeitnehmern weg. Den Arbeitnehmern ziehen wir das am Lohn ab, damit hier hohe Preise bezahlt werden. Das geht doch nicht! Damit müssen wir aufhören. Wenn wir nicht in der Lage sind, diesen Schritt zu machen, dann können wir auch nicht vors Volk treten und sagen, wir hätten alles unternommen, um diese 11-Milliarden-Schuld, die jetzt hier besteht, zu reduzieren.

Ich stehe dazu, dass wir auch gegenüber den Rentnerinnen und Rentnern relativ harte Massnahmen ergreifen müssen. Wir haben ja auch den Neuzutritt zur IV stark eingeschränkt. Aber hier, bei der Hilfsmittelindustrie, sagt man plötzlich Nein und lässt die alten fett angefüllten Töpfe offen, aus denen man sich bedienen kann. Ich muss Ihnen sagen, dass mich diese Selbstbedienungsmentalität in der Sozialversicherung massiv stört. Damit müssen wir aufhören, und dafür tragen wir hier in diesem Saal die Verantwortung.