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Frick Bruno · Ständerat · 2010-06-15

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-15

Wortprotokoll

In aller Kürze: Das Beschaffungswesen, das System der Ausschreibungen ist gut; dafür sind wir. Es fragt sich aber - da nehmen wir den Bundesrat beim Wort -, ob dies das erste oder das letzte Mittel sein soll. Der Bundesrat hat immer gesagt, die Ausschreibung sei das letzte Mittel, das er einsetzen wolle. Wir von der Minderheit nehmen ihn beim Wort und sagen, es sei die Ausnahme. Nach der Fassung des Bundesrates sind die Buchstaben a bis d völlig gleichwertig - der Bundesrat hat in Bezug auf die Mittel Wahlfreiheit -, währenddem das mündliche Bekenntnis dahin ging, dass die Ausschreibung nach Vergabeverfahren die Ausnahme sei.

Diese Ausnahme im Gesetz festzuschreiben ist aus zwei Gründen gerechtfertigt. Zum Ersten kennen wir die Preise bei den Hörgeräten. Nun hat die Eidgenössische Finanzkontrolle aber festgestellt, dass Kostentreiber bei den Hörgeräten nicht in erster Linie die Hersteller seien, sondern es sei die steigende Anzahl der Fälle. Ein Vergabeverfahren wirkt aber nur auf der Preisseite und hat nichts mit der Grundproblematik zu tun, wenn die Menge ständig steigt. Das Zweite ist die Frage der Verfassungsmässigkeit. Es gibt Gutachten wie jenes von Herrn Professor Richli, welche das Vergabeverfahren hier als nicht rechtmässig erklären. Nun gehen juristische Meinungen oft auseinander. Ich weiss, dass andere Juristen nach Abwägung zum Schluss kommen, es sei noch verfassungsmässig. Andere wie Professor Richli kommen wie gesagt zu einem anderen Schluss. Die Beurteilung, dass das Ganze mindestens in der Nähe der Grenzwertigkeit liegt, rechtfertigt es aber, dieses Verfahren nur als Ausnahme vorzusehen.

Ich habe darum den Minderheitsantrag Brändli mitunterzeichnet. Darüber, ob die Formulierung nun die endgültige für das Gesetz ist, können wir diskutieren.

Die Preise müssen wesentlich von jenen im Ausland abweichen. Dass die Preise in der Schweiz etwas höher sind als im Ausland, hat seine guten Gründe. Wir haben teure Lokale, wir haben hohe Personalkosten, und wir haben eine teure Logistik. Diese Gründe lassen die Preise in der Schweiz, sei es im Detailhandel, sei es bei der Versorgung mit Geräten, immer etwas höher sein als im Ausland. Aber dort, wo sie wesentlich höher sind - die Grenze wird der Bund ziehen müssen -, soll er das Ausschreibeverfahren durchführen; dort ist es richtig.