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Freysinger Oskar · Nationalrat · 2011-03-09

Freysinger Oskar · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-09

Wortprotokoll

Wir beraten heute das Psychologieberufegesetz. Worum geht es in dem uns heute vorliegenden Gesetz? Einfach gesagt geht es darum, den Wildwuchs im Bereich der Psychotherapie zu beseitigen.

Zuerst einmal ist festzustellen, dass die Hälfte aller Einwohner unseres Landes einmal in ihrem Leben mit psychischen Problemen unterschiedlichen Ausmasses konfrontiert ist. Diese Personen müssen auf die Hilfe und Beratung von hochqualifiziertem Personal zählen können, dies insbesondere, da psychische oder psychosomatische Leiden ein hochsensibles Problemfeld darstellen. Zurzeit gibt es keine einheitliche und transparente Reglementierung dieses Berufs. Dies ist ein Problem für Patienten, die auf dem freien Markt nach Spezialisten suchen. Der Markt ist schwammig, die angebotenen psychologischen Behandlungen verfügen über kein klar erkennbares Qualitätszeichen. Da der Titel "Psychologe" nicht geschützt ist, kann er von jedermann verwendet werden. So gibt es neben den von anerkannten Psychologen angebotenen Therapien Behandlungen einer Serie von Anbietern ohne Ausbildung oder mit äusserst geringer psychologischer Ausbildung. Hinzu kommt, dass die kantonalen Reglemente im Bereich der nichtmedizinischen Psychotherapie sehr stark voneinander abweichen und nicht denselben Qualitätsstandards unterliegen.

Der Schutz der psychischen Gesundheit und der Umstand, dass die Bürger vor irgendwelchen Betrügern geschützt werden müssen, rechtfertigen das vorliegende Gesetz. Dieses sieht insbesondere drei rechtliche Massnahmen vor, die beim jetzigen Stand der Dinge prioritär sind:

1. Der Titel "diplomierter Psychologe" soll geschützt werden. Nur die Inhaber eines Masters oder eines äquivalenten Diploms in Psychologie werden diesen Titel fortan führen dürfen. Dies schafft Transparenz und garantiert die Qualität der angebotenen Leistungen.

2. Im Weiterbildungssektor sollen fortan Titel verliehen werden, die ebenfalls einem Qualitätslevel entsprechen. Dies wird in fünf Domänen der Fall sein, welche die folgenden sind: Psychotherapie, Neuropsychologie, klinische Psychologie, Kinder- und Jugendpsychologie sowie Gesundheitspsychologie, wobei der letzte Punkt vom Ständerat mit Zustimmung des Bundesrates hinzugefügt wurde. [PAGE 292]

3. Die Psychotherapie als privatwirtschaftliche Tätigkeit wird fortan einer Bewilligung unterworfen sein.

Indem das Gesetz die Grundausbildung, die Weiterbildung und die Zulassung reglementiert, gewährleistet es die bisher fehlende Einheitlichkeit in der ganzen Schweiz. Der Bundesrat war jedoch darauf bedacht, nur dort gesetzgeberisch tätig zu werden, wo es unausweichlich war. Es wird mit diesem Gesetz weder die Autonomie der Hochschulen noch die unternehmerische Freiheit tangiert, und die bisherigen Reglementierungen werden kaum betroffen.

Der Ständerat hat der Vorlage in seiner Sitzung vom 15. Juni 2010 einstimmig zugestimmt.

Zur Diskussion stand in beiden Kommissionen die Beschränkung des Titelschutzes auf Inhaber eines Masters, eines Lizenziats oder eines Fachhochschuldiploms in Psychologie in den Artikeln 7 und 13. Dies führte aber zu keiner Änderung der bundesrätlichen Vorlage, da allen Mitgliedern einleuchtete, dass Einheitlichkeit und Qualitätsgarantie nur auf diesem Weg erreicht werden können.

Es sind in der Fahne auch nach der Debatte in der nationalrätlichen WBK nur drei Minderheitsanträge zu verzeichnen, von denen zwei zusammenhängend behandelt werden müssen. Es handelt sich dabei zum einen um die Beschränkung der Zulassung zu Weiterbildungskursen im Bereich der Psychotherapie auf Inhaber eines Masters, zum anderen um die Übergangsbestimmung. Darauf kommen wir in der Detailberatung der Artikel 7, 13 und 49 zurück.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten, wie das auch die WBK des Nationalrates einstimmig getan hat.