preparatory:AB 134537
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2011-03-09
Wortprotokoll
Hier geht es tatsächlich um eine Bundeskompetenz. Die Festlegung des Bedarfs ist Sache [PAGE 286] des Bundes, weil der Bund den Gesamtüberblick hat. Wenn das in Absprache mit den Trägerschaften gemacht werden muss, werden allenfalls regionale Aspekte vor den bundesweiten berücksichtigt. Sie sollten meines Erachtens dem Bund die Kompetenz geben, diese Dinge festzulegen; im Detail ist eine Absprache dann immer noch möglich. Aber wenn Sie eine Absprache im Voraus festlegen, kann möglicherweise nirgends mehr etwas gebaut werden, weil es immer Betroffene gibt. Es gibt jedoch übergeordnete Interessen, und deshalb sollte es dem Bund obliegen, diese Dinge festzulegen. Das sollte nicht in Absprache mit den entsprechenden Trägerschaften geschehen, weil eine regionale Trägergesellschaft wohl kaum in der Lage ist, die Gesamtinteressen des Landes oder überregionale Bedürfnisse zu beurteilen.
Ich bitte Sie also, den Minderheitsantrag Müller Geri abzulehnen.