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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2013-06-03

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-03

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative will, zumindest wenn man sie liest, dass Straftäter, die wegen eines mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe bedrohten Delikts wiederholt wegen eines solchen Delikts zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, nicht bedingt entlassen werden können. Wenn ich die Ausführungen der Initiantin höre, dann nehme ich an, dass sie das offenbar anders versteht. Sie ist offenbar der Meinung, es gehe bereits um Ersttäter.

Die Frage ist, wovon wir nun ausgehen. Die Kommission zumindest ist, wie man feststellt, wenn man das Protokoll liest, davon ausgegangen, dass nur Wiederholungstäter betroffen werden sollen. Unter diesem Aspekt ist die Mehrheit der Kommission der Ansicht, dass die parlamentarische Initiative nicht notwendig sei. Eine bedingte Entlassung bei lebenslänglich Verurteilten ist gemäss geltendem Gesetz nach 15 Jahren möglich. Voraussetzung dafür, dass eine Entlassung erfolgt, ist, dass eine günstige Prognose für den Täter besteht. Eine solche Prognose ist nicht selbstverständlich. Sie erinnern sich vielleicht an den Fall Ferrari, der auch in der Presse war. Ferrari ist wegen fünf- respektive nachher vierfachen Mordes an Kindern zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hat, zumindest nach dem, was ich damals den Medien entnommen habe, vor ein paar Jahren den Antrag gestellt, nach 15 Jahren bedingt entlassen zu werden. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Das heisst, er ist als lebenslänglich Verurteilter meines Wissens jetzt seit gut 20 oder mehr Jahren im Vollzug. Es ist nicht abzusehen, dass sich hier die Prognose irgendwann ändert.

Das heisst, die heutige Lösung sieht vor, dass ein Täter zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt wird und auch lebenslänglich in Haft verbleibt, soweit im Vollzug nicht die Meinung besteht, es bestehe keine Rückfallgefahr mehr. Ich kann mich beispielsweise auch an Fälle erinnern, mit denen ich zum Teil selbst als Anwalt zu tun hatte. Es waren Fälle, bei denen der Täter aufgrund eines Ehestreits die Ehefrau umgebracht hat - übrigens die häufigsten Deliktfälle bei Mord - und zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Bei solchen Tätern besteht normalerweise - je nach Umständen natürlich - nicht unbedingt eine Rückfallgefahr. Entsprechend kann man über eine bedingte Entlassung nachdenken.

Die parlamentarische Initiative sagt: Wenn ein Täter zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, bedingt entlassen worden ist und wieder rückfällig wird, soll er nicht wieder bedingt entlassen werden können. Bei diesen wenigen Fällen, die davon betroffen sind, besteht in der Praxis kein Problem, denn diese Täter werden mit der zweiten [PAGE 726] Verurteilung in der Regel sowieso verwahrt. Die Kommissionsmehrheit will - bei 17 zu 6 Stimmen - der parlamentarischen Initiative keine Folge geben, weil sie der Meinung ist, dass sie nicht notwendig ist.

Die Initiantin hat in ihren Ausführungen gesagt, sie wolle nicht, dass bereits gefährliche Ersttäter entlassen werden. Ich glaube, darüber können wir hier nicht abstimmen. Dieses Anliegen ist durchaus berechtigt. Ich glaube, dass niemand der Ansicht ist, dass Straftäter nach 15 Jahren entlassen werden sollen, die noch gefährlich sind. Wenn Sie den tragischen Fall aus dem Waadtland erwähnen: Selbstverständlich ist da ein Fehler passiert, sonst wäre ein solcher Täter nicht auf freiem Fuss gewesen. Die Frage ist einfach, wie wir nun vorgehen.

Was die Initiantin mindestens mündlich verlangt, auch wenn es schriftlich so nicht niedergelegt ist, ist dass ein Richter diese Beurteilung im Moment des Urteils macht. Es ist relativ schwierig, zum heutigen Zeitpunkt festzustellen, wer in 15 oder in 20 Jahren noch gefährlich ist. Das geltende Recht sagt, dass man diese Beurteilung dann macht, wenn der Zeitpunkt gekommen ist, wo man den Täter entlassen soll. Auch zu diesem Zeitpunkt ist die Prognose natürlich nicht sicher. Aber um die Prognose kommen wir nicht herum.

Weiter glaube ich: Wenn Sie das schon vom Richter verlangen, würden weniger Täter zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt, weil dann der Richter diese Entscheidung schlussendlich nicht fällen soll. Ich habe das Gefühl - und insoweit ist das Anliegen der Initiantin berechtigt -: Wenn wir erreichen wollen, dass weniger gefährliche, rückfallgefährdete Täter auf freien Fuss gesetzt werden, müssen wir darüber reden, wie der Strafvollzug stattfinden soll. Wir müssen z. B. auch darüber reden, ob es für so gefährliche Täter nicht auf eidgenössischer Ebene, auf Bundesebene Regeln braucht. Das wäre dann aber nicht im Rahmen dieser Initiative abgedeckt.

Insofern empfiehlt Ihnen die Kommissionsmehrheit - bei 17 zu 6 Stimmen -, der Initiative keine Folge zu geben.