Stamm Luzi · Nationalrat · 2013-06-03
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-03
Wortprotokoll
Sie kennen den Mechanismus der parlamentarischen Initiative: Wenn einer parlamentarischen Initiative Folge gegeben wird, weil man den Handlungsbedarf bejaht, kommt in der zweiten Phase die Diskussion, wie man die Gesetzesbestimmung genau formulieren will. Im Namen der Minderheit bitte ich Sie, der Initiative Rickli Natalie Folge zu geben. Die Kommission hat bekanntlich gesagt: "Nein, diese Initiative akzeptieren wir nicht." Im Namen der Minderheit bitte ich Sie aber, Natalie Rickli zu folgen.
Weshalb? Die Bevölkerung staunt, wie schnell in der Praxis zu lebenslänglichen Gefängnisstrafen verurteilte Täter wieder frei sind. Die Bevölkerung hat Mühe zu verstehen, dass man einen Schwerverbrecher beispielsweise bereits zehn Jahre nach dem Urteil in Freiheit "herumspazieren" sieht. Die Bevölkerung ist klar der Meinung, dass man im Strafrecht die Schraube anziehen müsse, da haben wir mehrere Indizien dafür: Wir haben die Verwahrungs-Initiative, welche die Bevölkerung angenommen hat; wir haben die Initiative, mit welcher uns die Bevölkerung vorgeschrieben hat, bei gewissen Straftaten die Verjährung aufzuheben, damit man also den Täter noch jahrzehntelang ins Recht fassen kann. Diese Beispiele zeigen, dass die Bevölkerung mit dem heutigen System nicht zufrieden ist.
Die Kommissionsminderheit ist deshalb klar der Meinung, man sollte dieses Thema in die Kommission für Rechtsfragen tragen und dort darüber diskutieren, welche Gesetzesänderungen man vornehmen müsste. Das heisst: Handlungsbedarf ist gegeben; man müsste die Initiative gutheissen.
Kollegin Rickli will ja mit dieser Initiative bewirken, dass bereits der Richter sagen kann, er hebe die bedingte Entlassung auf. In der Praxis ist es so, dass jemand, der zu einer [PAGE 725] Gefängnisstrafe verurteilt wird, nach zwei Dritteln der Strafe automatisch entlassen wird. Es sei denn, die Behörden im Strafvollzug sagen: "Achtung, wir sehen, dass der Mann noch immer so gefährlich ist, dass wir ihn nicht entlassen können." Frau Kollegin Rickli will jetzt einfach, dass man bei extrem schweren Fällen letztere Möglichkeit bereits dem Richter in die Hände gibt. Also in extremen Fällen soll bereits der Richter sagen können: "Dieser Mann ist derart gefährlich, dass wir den üblichen Mechanismus aufheben, wonach er nach bereits zwei Dritteln der Strafe entlassen wird."
Es ist richtig, was Kollegin Rickli gesagt hat: Eine Verurteilung kann ja Jahre nach der Tat erfolgen. Wenn z. B. die Tat im Jahr 2008 geschehen ist und der Täter erst im Jahr 2013 vor dem Richter steht, sieht der Richter z. B., dass bereits fünf Jahre des Strafvollzugs abgelaufen sind. Selbst wenn er ihn zu lebenslänglich verurteilt, kommt der Täter nach relativ kurzer Zeit frei. Mit ihrer Initiative will Frau Rickli, dass der Richter in speziellen Fällen sagen kann: "Ich will schon jetzt entschieden haben, dass der Täter nicht bedingt entlassen werden kann." Die Minderheit hält dies für sinnvoll und bittet Sie deshalb, der Initiative Rickli Natalie Folge zu geben.