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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2001-06-07

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-07

Wortprotokoll

Die Finanzrechnung 2000 des Bundes weist einen Überschuss von 4,552 Milliarden Franken auf. Budgetiert war ein Defizit von 1,84 Milliarden Franken. Es ergibt sich somit eine Abweichung im Verhältnis von Rechnung zu Voranschlag von knapp plus 6,4 Milliarden Franken. Es handelt sich hierbei um den höchsten Überschuss in den letzten dreissig Jahren, sowohl in absoluten Zahlen als auch in Prozenten des BIP. Lassen Sie mich zunächst eine kurze Analyse der Zahlen vornehmen.

Zunächst zu den Ausgaben: Wir haben effektive Ausgaben von 47,131 Milliarden Franken, budgetiert waren 47,424 Milliarden. Die Abweichungen gegenüber Voranschlag und Rechnung 1999 sind die folgenden: Gegenüber dem Voranschlag haben wir ein Minus von 293 Millionen Franken oder in Prozenten minus 0,6 Prozent. Die Kreditreste und die Nachtragskredite waren im Jahr 2000 unterdurchschnittlich. Gegenüber dem Vorjahr haben wir ein Plus von 1,475 Milliarden Franken oder plus 3,2 Prozent. Dieser Satz von 3,2 Prozent liegt deutlich unter dem nominalen Wirtschaftswachstum von 4,7 Prozent. Als Folge hiervon bildete sich auch die Staatsquote leicht zurück, von bisher 11,7 auf neu 11,6 Prozent.

Ich möchte in diesem Zusammenhang allerdings zu bedenken geben, dass das durchschnittliche Wachstum in den Jahren 1994 bis 2000 2,1 Prozent betrug. Mit 3,2 Prozent liegen wir somit höher - und wenn Sie die Zahlen des Finanzplans noch in Erinnerung haben, wissen Sie, dass das durchschnittliche Ausgabenwachstum doch deutlich ansteigen wird.

Ein Vergleich der Rechnung 1999 mit der Rechnung 2000 nach Aufgabengebieten zeigt die grössten Abweichungen bei den Finanzen und Steuern, nämlich plus 13,2 Prozent, und beim Bereich Landwirtschaft und Ernährung, hier ist es ein Minus, nämlich minus 11,2 Prozent. Bei den Finanzen und Steuern liegen die Hauptgründe in der Zunahme der Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen. Hier sind die Stichworte ausserordentliche Einnahmen bei der Verrechnungssteuer sowie die Berücksichtigung des ganzen Mehrwertsteuerprozents zugunsten der AHV und der IV. Das Minus bei Landwirtschaft und Ernährung erklärt sich aus der Zahlungsspitze vor einem Jahr, nämlich im Zusammenhang mit dem Übergang zur neuen Milchmarktordnung sowie generell mit der Umsetzung der neuen "Agrarpolitik 2002".

Grössere Abweichungen sind auch bei den Beziehungen zum Ausland - plus 5,3 Prozent - und beim Bereich Verkehr - plus 4,9 Prozent - zu verzeichnen. Was den Bereich Beziehungen zum Ausland anbetrifft, sind die Ereignisse in Kosovo, und im Bereich Verkehr, die Realisierung der Eisenbahngrossprojekte "Bahn 2000" und Neat die Hauptgründe.

Bemerkenswert ist die relativ bescheidene Zunahme der Ausgaben im Bereich soziale Wohlfahrt von 2,3 Prozent. Diese Aussage ist allerdings zu relativieren, denn sämtliche Sozialwerke erhielten höhere Leistungen vom Bund: Die AHV plus 1,2 Prozent, die IV plus 4,3 Prozent. Dieser Zuwachs wurde aber teilweise durch rückläufige Ausgaben im Asyl- und Flüchtlingsbereich kompensiert. Zudem ist hier auf die neue Verbuchungspraxis bei der Ausgabengruppe soziale Wohlfahrt hinzuweisen.

Nun zu den Einnahmen: Wir haben effektive Einnahmen in der Finanzrechnung von 51,683 Milliarden Franken. Budgetiert waren 45,584 Milliarden Franken. Hier sind die Abweichungen sowohl gegenüber dem Voranschlag als auch gegenüber der Rechnung 1999 substanziell. Sie betragen gegenüber dem Voranschlag plus 6,099 Milliarden Franken oder plus 13,4 Prozent, und gegenüber der Rechnung 1999 gar plus 8,667 Milliarden Franken oder plus 20,1 Prozent. Substanziell ins Gewicht fallen bei dieser Erhöhung gegenüber der Rechnung 1999 die Mehreinnahmen bei der Verrechnungssteuer, nämlich plus 4,539 Milliarden Franken oder plus 272,9 Prozent, und bei den Stempelabgaben plus 1,02 Milliarden Franken oder plus 32,6 Prozent. Bei der direkten Bundessteuer haben wir eine Erhöhung um 1,7 Prozent und bei der Mehrwertsteuer um 10,2 Prozent.

Diese Erhöhungen lassen sich nur zum Teil mit der konjunkturellen Entwicklung begründen. Als Faustregel gilt bekanntlich, dass ein um einen Prozentpunkt höheres Wirtschaftswachstum bei den Fiskaleinnahmen zusätzliche Einnahmen von etwa 400 Millionen Franken generiert.

Es wurde daher seitens der Finanzverwaltung bei Professor Schips von der Konjunkturforschungsstelle der ETHZ ein Gutachten in Auftrag gegeben. Es soll abgeklärt werden, ob der Budgetierungsprozess mit Strukturmängeln behaftet ist, was die Vorhersage anbetrifft, oder ob es sich hier wirklich um ausserordentliche Ereignisse und Zustände handelt. Ich gehe davon aus, dass Kollege Bürgi bei den Erläuterungen zum Finanzdepartement noch entsprechende Angaben machen wird.

Ich kann in diesem Zusammenhang einfach sagen, dass diese höheren Zahlen beim Finanzplan bereits berücksichtigt wurden, es gilt aber zu bedenken, dass die Verrechnungssteuer und die Stempelabgaben weiterhin die grossen Unbekannten bleiben. Dies ist doch bemerkenswert, wenn man bedenkt, dass jeder fünfte Franken, den wir ausgeben, aus diesen beiden Einnahmequellen finanziert wird.

Die Einnahmen, die nicht aus Steuern und Abgaben stammen, stiegen gegenüber dem Vorjahr um 1,2 Milliarden Franken. Sie sind auf ausserordentliche Einnahmen zurückzuführen - Stichwort: Verkauf der WLL-Lizenzen und raschere Rückerstattung von Darlehen aus der Arbeitslosenversicherung.

Kurz einige Bemerkungen zur Erfolgsrechnung - auch hier wird Herr Bürgi noch nähere Ausführungen machen -: Der Ertragsüberschuss in der Erfolgsrechnung beträgt 1,5 Milliarden Franken, die Differenz zur Finanzrechnung lässt sich zur Hauptsache durch den zusätzlichen Abschreibungsbedarf für die Fehlbeträge bei den Pensionskassen von Bund und SBB und die Darlehensrückzahlungen der Arbeitslosenversicherung und der Exportrisikogarantie erklären.

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Lassen Sie mich abschliessend das Ergebnis kurz würdigen: Der Rechnungsabschluss 2000 ist gewiss erfreulich. Er ist in erster Linie begründet durch die gute Wirtschaftslage. Der Voranschlag rechnete mit einem realen Wachstum von 1,75 Prozent, effektiv betrug das Wachstum aber 3,4 Prozent. Der gute Rechnungsabschluss hat aber auch seine Gründe im Stabilisierungsprogramm und in der Ausgabendisziplin. Sie können mit Befriedigung feststellen, dass das "Haushaltziel 2001", welches bekanntlich in der Verfassung verankert ist, problemlos erreicht werden kann. Nicht verkannt werden darf, dass die doch massive Erhöhung bei den Einnahmen zum Teil eben auch auf die Erhöhung von Abgaben zurückzuführen ist, nämlich auf die VOC-Lenkungsabgabe, die Spielbankenabgabe und die Verdoppelung der pauschalen Schwerverkehrsabgabe. Dementsprechend stieg auch die Steuerquote gegenüber dem Vorjahr von 10,1 Prozent auf 11,5 Prozent an. Als Vergleich: 1991 betrug die Steuerquote des Bundes noch 8,9 Prozent.

Trotz dieses guten Abschlusses ist eine finanzpolitische Entwarnung nicht angezeigt. Es ist zum einen nicht auszuschliessen, dass sich die wirtschaftliche Boomphase wieder abschwächen könnte. Die Ausgabendisziplin muss deshalb weiterhin anhalten. Im Grunde genommen haben wir eigentlich bereits gestern wieder "gesündigt", als wir die Motion Plattner 01.3159 ohne Opposition überwiesen haben. Wie Recht hat doch Kollege Pfisterer, wenn er immer wieder darauf hinweist, dass Finanzpolitik eben stetige Staatspolitik ist. Ich möchte aber auf der anderen Seite auch erklären - quasi post festum: Wenn gestern beim Präsidenten oder bei den Mitgliedern der Finanzkommission die "rote Ampel" nicht aufleuchtete, so deshalb, weil natürlich auch wir uns bewusst sind, dass Investitionen im Bereich von Bildung und Forschung Investitionen in die Zukunft sind. Wir haben bei der Position Bildung und Forschung in den letzten Jahren wahrlich nicht überbordet. Das möchte ich hier noch nachtragen.

Aber eben: Die Ausgabendisziplin muss - ich sage es nochmals - weiterhin anhalten. Aber auch bei der Reduktion der Einnahmen, sprich Steuererleichterungen, ist Mass zu halten.

Wir haben im vergangenen Jahr immer noch 3,5 Milliarden Franken für Zinsen ausgegeben. Das sind mehr als 9,5 Millionen Franken pro Tag. Der Schuldenberg ist infolge Übernahme der Fehlbeträge bei den Pensionskassen von Bund und SBB in die Bilanz um etwa 6 Milliarden Franken von 102 Milliarden auf 108 Milliarden Franken angestiegen; dementsprechend ist auch bei der Verschuldungsquote wiederum ein leichter Anstieg von 26,3 Prozent auf 26,5 Prozent zu verzeichnen.

Lassen Sie mich noch einige generelle Ausführungen zum Nachtrag I machen. Der Nachtrag I zerfällt gemäss Botschaft des Bundesrates in 44 Nachträge für Zahlungskredite, die total 929 Millionen Franken ausmachen, sieben neue Verpflichtungskredite von insgesamt 682 Millionen Franken, drei Zusatzkredite von total 27 Millionen Franken und die Aufstockung eines Zahlungsrahmens um 35 Millionen Franken.

Die beantragten Nachtragskredite erhöhen den Ausgabenplafond um gut 1,9 Prozent. Sie sind damit um einiges höher als die Nachträge I der Vorjahre, auch wenn man berücksichtigt, dass 175,6 Millionen Franken erfolgsneutral sind.

Meine Kollegen der Finanzkommission werden, soweit erforderlich, im Rahmen der Berichterstattung über die einzelnen Departemente noch auf die Nachtragskredite eingehen.

Mir bleibt, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie auf der Fahne betreffend Voranschlag 2001 Nachtrag I unter der Position Bundesamt für Landwirtschaft, Inlandbeihilfen, Schlachtvieh und Fleisch (708.3600.231) eine gegenüber dem Entwurf des Bundesrates erhöhte Position von 15,5 Millionen Franken sehen - übereinstimmend auch mit den Anträgen der Finanzkommission des Nationalrates. Diese Diskrepanz zwischen dem Entwurf des Bundesrates einerseits und den Anträgen der Finanzkommissionen der beiden Räte andererseits rührt daher, dass der Bundesrat nach unserer Beschlussfassung, aber vor der Beschlussfassung der Finanzkommission des Nationalrates hier noch eine Position von 8,5 Millionen Franken zu den bereits vorhandenen 7 Millionen Franken nachgeschoben hat. Die Begründung dafür besteht darin, dass sich die Situation auf dem Rind- und Kalbfleischmarkt infolge der BSE-Problematik wieder verschlechtert hat, sodass hier zusätzliche Mittel sofort erforderlich sind.

Ich glaube zu wissen oder nehme es zumindest an, dass die Finanzdelegation an ihrer gestrigen Sitzung dieses Begehren bevorschusst hat. Vielleicht wird Herr Kollege Merz dann hier noch entsprechende Ausführungen machen.

Das zur Rechnung und zum Nachtrag I. Eintreten ist obligatorisch, und ich beantrage Ihnen, den Anträgen der Finanzkommission zuzustimmen.