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preparatory:AB 134731

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2013-06-19

Wortprotokoll

Zuerst möchte ich meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Imker und habe derzeit fünfzehn Bienenvölker, also zirka 375 000 Bienen, wobei ich zugeben muss, dass ich sie nicht täglich zähle.

Wie wichtig die Arbeit mit den Bienen ist, hat Albert Einstein in einem bekannten Satz zusammengefasst: "Wenn die Bienen verschwinden, hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben; keine Bienen mehr, keine Pflanzen, keine Tiere, keine Menschen mehr."

Seit einigen Jahren kämpfen unsere Bienen ums Überleben. Das Bienensterben ist stärker ins Bewusstsein gekommen, und das ist gut so. Unsere WBK hat sich aufgrund der Petition Hostettler Marianne 12.2069, "Verbesserung der Situation der Honigbienen in der Schweiz", mit den Bienen befasst. Ich erwähne dies für den Fall, dass Sie sich fragen, weshalb sich nebst der UREK auch die WBK mit dem Thema Bienensterben befasst hat. Die erwähnte Petition verlangt zusammengefasst Folgendes: Das Bienensterben ist ernst zu nehmen, die Mittel an die Imker im Kampf gegen die Varroamilbe sind zu erhöhen, die Gefährdung der Honigbiene durch Pestizide ist zu überprüfen, und Kurse durch Imkervereine sind zu fördern.

Einige der Punkte wurden bereits im Rahmen der Motion Gadient 04.3733 erfüllt. Mit der Schaffung eines Bienengesundheitsdienstes und einer Professur haben sich die Rahmenbedingungen für die Gesundheit der Bienen etwas verbessert, auch wenn dem Zentrum für Bienenforschung an der Agroscope nach wie vor dringend benötigte Mittel für die Forschung fehlen. Die Forschung kann ausgebaut werden, wenn die Motion der UREK, wie sie jetzt vorliegt, angenommen wird. Eine Forderung der Petition Hostettler, nämlich [PAGE 1063] die Gefährdung der Honigbiene durch Pestizide zu minimieren, ist damit aber noch nicht erfüllt.

Kurz vor der Kommissionssitzung hat das Bundesamt für Landwirtschaft bekanntgegeben, dass es die Bewilligungen für drei Neonicotinoide zur Behandlung von Raps- und Maissaatgut für zwei Jahre sistiere. Ein entsprechender gleichlautender Antrag wurde an der Kommissionssitzung zurückgezogen. In der Kommission wurden dann zwei verschiedene Anträge für eine Kommissionsmotion gestellt, die folgenden Inhalt haben - den Wortlaut können Sie den Papieren in Ihren Dokumenten entnehmen -: Die Kommissionsmotion 13.3367 verlangt ein Massnahmenpaket, und die Kommissionsmotion 12.3368 verlangt eine Ausweitung der Suspendierung der Bewilligungen auf Sonnenblumenkulturen und die Ausdehnung der Suspendierung auf weitere Mittel. Weiter hat die WBK an ihrer Sitzung einen Auftrag ans Bundesamt für Landwirtschaft überwiesen, gemeinsam mit der Forschungsanstalt Agroscope einen Bienen-Bericht vorzulegen. Dieser Bericht soll einen Überblick über die Studien zu diesen Pestiziden sowie zu anderen Ursachen des Bienensterbens enthalten.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass das Bienensterben verschiedene Ursachen hat. Die Varroamilben und durch sie übertragene Viren oder Krankheiten wie Sauerbrut und Faulbrut sind unter anderem für viele Völkerverluste verantwortlich. Wie stark das Bienensterben auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zurückzuführen ist, kann mangels Forschungsergebnissen nicht genau gesagt werden. Klar ist, dass Insektizide, wenn sie nicht richtig eingesetzt werden, auch für Bienen giftig sind.

Die Honigbiene lebt in einem Staat von rund 15 000 bis 40 000 Bienen. Nicht alle Bienen in einem Volk fliegen zur selben Pflanzenart, zur selben Tracht. Zum Glück haben wir in der Schweiz nicht Monokulturen wie in anderen Ländern. Einzelne oder auch Hunderte vergiftete Bienen kann ein Bienenvolk kompensieren. Wenn die Bienenvölker im Vergiftungsfall nicht eingehen, so werden sie dennoch geschwächt. Schwache Völker wiederum sind anfälliger für andere Erkrankungen wie Sauerbrut oder Faulbrut. Der geschulte Imker eliminiert die schwachen Völker, bevor sie zum Gesundheitsrisiko werden. Sollte nämlich auf einem Stand, in einem Bienenhaus, ein Faulbrutfall auftreten, werden alle Völker eliminiert. Statistisch gesehen sind dann aber diese Völkerverluste Seuchenfälle und werden nicht unter der Rubrik Vergiftungen geführt.

Die Honigbienen sind nicht die einzigen Bestäuber für unsere Landwirtschaft. Hummeln und Wildbienen bestäuben ebenso, leben jedoch im Gegensatz zu Honigbienen nicht in grossen, sondern eher in kleinen Völkern, die Wildbienen gar als Einzeltiere. Gerade weil sie als Einzeltiere leben, sind sie dann von den Insektiziden viel stärker betroffen.

Fazit: Die Pflanzenschutzmittel haben einen Einfluss auf das Bienensterben. Wie gross er ist, ist dringend zu erforschen, denn - da sind wir uns, hoffe ich, alle einig - der Bestäubungswert der Bienen ist für uns überlebenswichtig. Wenn Sie den Film "More than Honey" gesehen haben, wissen Sie, was uns blüht, wenn es blüht und wir keine Bienen mehr haben.

Nun etwas konkreter zu den Forderungen der zwei Motionen: Die Motion 13.3367 fordert ein Massnahmenpaket zum Schutz der Bienen. Im Wissen darum, dass die Landwirtschaft, auch der biologische Anbau, Pflanzenschutzmittel benötigt, fordert diese Motion kein sofortiges Verbot und kein fixes Reduktionsziel. Einzig der Zeitpunkt ist festgelegt, auf 2023, sodass für entsprechende Massnahmen genügend Zeit zur Verfügung steht. Das Reduktionsziel soll in einem vernünftigen Rahmen liegen, also klar über 10 Prozent. Zudem sollen die Reduktionsziele für die verschiedenen Kategorien von Pflanzenschutzmitteln oder Wirkstoffen mit den betroffenen Kreisen wie Bundesamt für Landwirtschaft, Bauernverband, Imkerverbände, Umweltschutzverbände, Produzenten, Hochschulen und Forschungsstellen gemeinsam erarbeitet werden.

Die Minderheit bestreitet nicht, dass man zu den Bienen Sorge tragen muss und dass sich die Forschung aktiv um das Thema Bienensterben bemühen muss. Ein Reduktionsziel festzulegen sei jedoch schlecht, weil der Zusammenhang zwischen Pflanzenschutzmitteln und Bienensterben noch nicht nachgewiesen sei.

Die Mehrheit argumentiert mit der Wichtigkeit der Honigbiene als Bestäuberinsekt. Die Kosten für eine allfällige manuelle Bestäubung, die notwendig wird, wenn alle Bienen ausgestorben sind, sind um einen grossen Faktor höher als der ausgefallene Gewinn wegen weniger verkaufter Planzenschutzmittel. Wir tun gut daran, massvoll mit Pflanzenschutzmitteln umzugehen. Zudem sei erwähnt, dass der Einsatz von Pestiziden nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch die Hobbygärtnerei betrifft. Allgemein bekannt ist auch, dass sich Pflanzenschutzrückstände im Boden und Wasser ansammeln. Weniger bekannt ist, dass es sogenannte Cocktail-Effekte gibt, das ist die kumulierte Wirkung von mehreren Pflanzenschutzmitteln zusammen. Auch das müsste man künftig genauer erforschen.

Diese Motion, also das Massnahmenpaket, ist in der Kommission mit 14 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen gutgeheissen worden.

Die zweite Motion, die wir behandeln, geht weiter. Sie fordert die Ausweitung der Suspendierung von Bewilligungen auf Sonnenblumenkulturen und auf weitere bienengefährliche Insektizide wie Fipronil, Chlorpyrifos, Deltamethrin und Cypermethrin. Auch Sonnenblumenkerne werden mit den vom Bundesamt für Landwirtschaft sistierten Neonicotinoiden gebeizt, nicht nur Mais und Raps. Da sich die Neonicotinoide in der ganzen Pflanze verteilen, sollen Sonnenblumenkulturen vorerst nicht mehr damit gebeizt werden dürfen. Die weiteren erwähnten Stoffe sind gefährlich für die Bienen, wenn sie falsch ausgebracht werden. Es sind weitverbreitete Pestizide, die in der Landwirtschaft und in privaten Haushalten eingesetzt werden.

Die Minderheit argumentiert mit den fehlenden Alternativen zu den Pestiziden: Gentechnologie zum Beispiel sei noch verboten, deshalb müsse die Landwirtschaft Pflanzenschutzmittel einsetzen können.

Für die Mehrheit ist der Entscheid des Bundesamtes für Landwirtschaft, die Bewilligungen für die drei Pestizide zu sistieren, ein erster Schritt, der jedoch nicht ausreicht. Für die weiteren Produkte müssten dringend Abklärungen vorgenommen werden. Die Landwirtschaft hat Alternativen, dies zeigen der IP-Anbau sowie der Biolandbau.

Diese Motion ist von der Kommission mit 13 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen gutgeheissen worden.

Ich fasse nochmals zusammen: Die erste Motion (13.3367) fordert ein Massnahmenpaket, welches die Risiken für die Honigbienen bis 2023 reduziert. Die zweite Motion (13.3368) fordert eine Erweiterung der Suspendierung der Neonicotinoide auf Sonnenblumenkulturen und auf weitere Pestizide.

Die Kommission bittet Sie, beide Motionen anzunehmen.