Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2013-06-19
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-06-19
Wortprotokoll
Wir haben es eben gehört: Das Bienensterben bewegt, und es beunruhigt - nicht nur hier im Parlament. Auch die Imkerinnen und Imker, die Bevölkerung und auch der Bundesrat nehmen die aussergewöhnlichen Bienenverluste mit Sorge wahr und wollen Abhilfe schaffen. Die Biene ist für viele von uns zum Symbol für die Bestäubung, das heisst für eine ausreichende Lebensmittelproduktion und für eine gesunde und intakte Umwelt, geworden. Niemand wird in der Schweiz eine Situation, wie wir sie im Film "More than Honey" gesehen haben, akzeptieren. Bei uns darf es nicht dazu kommen, dass Landwirte ihre Bäume in aufwendigster Weise mit Pinseln selber bestäuben müssen.
Der Bundesrat nimmt die Problematik rund um das Bienensterben sehr ernst und hat dazu bereits Massnahmen ergriffen. Ich erwähne fünf Aspekte:
1. Das Zentrum für Bienenforschung von Agroscope, dessen Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Bestäubung der Kultur- und Wildpflanzen langfristig sicherzustellen.
2. Die aktive Beteiligung von Agroscope an der Erforschung der Ursachen des Bienensterbens im Rahmen des internationalen Bienenforschungsprojekts Coloss.
3. Die finanzielle und personelle Unterstützung des Lehrstuhls für Bienenfragen an der Vetsuisse-Fakultät der Uni Bern.
4. Die Finanz- und Infrastrukturhilfe des Bundes zugunsten des nationalen Bienengesundheitsdienstes, der die Bienenzüchterinnen und Bienenzüchter bei der Umsetzung der Massnahmen gegen das Bienensterben unterstützen soll.
5. Die fortlaufende und aufwendige Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln im Bundesamt für Landwirtschaft, die eine [PAGE 1067] Anpassung der Anwendungsbedingungen von Pflanzenschutzmitteln an den neuesten wissenschaftlichen Stand gewährleistet.
Obwohl die eben publizierten Zahlen zu den Bienenverlusten des Winters 2012/13 eine - wenn Sie so wollen - "Verbesserung" gegenüber dem Vorjahr zeigen, gibt es keinen Zweifel, dass weitere Anstrengungen nötig sind, um die Problematik langfristig unter Kontrolle zu bringen.
Die Motion 13.3367 will die Risiken vermindern, die sich für bestäubende Insekten durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ergeben. Die Motion 13.3372 verlangt die Ausarbeitung eines Aktionsplans zur Verbesserung der Bienengesundheit. Beide Anliegen sind von Bedeutung und sollen unterstützt werden.
Die Ursachen, die zu einem inakzeptabel grossen Bienensterben führen, sollen weiter erforscht werden, die Zusammenhänge müssen besser verstanden werden. Nur mit weiterführenden wissenschaftlichen Erkenntnissen können zusätzliche Massnahmen ergriffen werden; Massnahmen, welche die Bienen nachhaltig schützen und die Bestäubungsleistung langfristig sicherstellen. Es geht auch darum, die Koordination der verschiedenen Massnahmen innerhalb einer globalen Strategie zu sichern, mögliche Synergien besser zu nutzen und die Massnahmen wenn immer möglich und nötig zu ergänzen. In diesem Sinne beantragt der Bundesrat die Annahme der Motionen 13.3367 und 13.3372.
Die Motion 13.3368 verlangt die Suspendierung von weiteren für Bienen schädlichen Insektiziden. Hier bitte ich Sie um Zurückhaltung, schütten Sie bitte das Kind nicht mit dem Bade aus. Ich rufe in Erinnerung, dass Insektizide zur Bekämpfung von Schadinsekten eingesetzt werden. Der Schutz der Kulturen vor Krankheiten und Schädlingen ist ein stetes Anliegen der Landwirtinnen und Landwirte, auch im Biolandbau. In gewissen Fällen ist ein effizienter Schutz der Kulturen ohne chemische Pflanzenschutzmittel nicht möglich. Wird trotzdem auf sie verzichtet, führt dies unweigerlich zu Ertragseinbussen und zu einer verminderten Qualität der produzierten Lebensmittel. Diese Verluste müssen mit noch höheren Importmengen kompensiert werden. Wie wir alle wissen, gehen Importe auf Kosten ärmerer Länder und auf Kosten ausländischer Ökosysteme.
Mit dem Verbot der drei Neonicotinoide für bestimmte Kulturen hat sich die Situation bei der Schädlingsbekämpfung in der produzierenden Landwirtschaft bereits verschärft. Beim Mais gibt es derzeit keine Alternative zur Bekämpfung des Drahtwurms. Die zu erwartenden Verluste werden durch den Schädlingsdruck bestimmt, der je nach Parzelle unterschiedlich ist. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass Ausfälle im Umfang von bis zu 40 Prozent realistisch sein könnten - wie gesagt, es ist abhängig vom Schädlingsdruck. Auch den Kartoffeln, sie waren eben im Gespräch, dürfte der Drahtwurm vermehrt schaden, da die betroffenen Insektizide in der Vorfrucht der Kartoffel zur Schädlingsregulierung verwendet wurden. Ein weitreichendes Verbot von bienengefährlichen Insektiziden, wie in der Motion 13.3368 der WBK-NR gefordert, hätte also grosse Konsequenzen - auch im Biolandbau. So könnten z. B. die Karotten, die auch im Gespräch waren, nicht mehr gegen die Möhrenfliege oder die Zwiebeln nicht mehr gegen den Thrips geschützt werden. Breitflächig auf Insektizide zu verzichten, ist kein gangbarer Weg. Vielmehr müssen Lösungen gefunden werden, die es erlauben, diese so anzuwenden, dass alles, was geschützt werden muss, selbstverständlich inklusive Bienen, ohne Risiko geschützt werden kann.
Das Bundesamt für Landwirtschaft hat im Jahr 2011 begonnen, die Zulassungen alter Pflanzenschutzmittel systematisch zu überprüfen. Die Anwendungsbedingungen von 220 Pflanzenschutzmitteln wurden bereits aktualisiert. Das Programm ist noch nicht abgeschlossen. Zahlreiche weitere Pflanzenschutzmittel werden zurzeit überprüft. Es dürfte zu weiteren Anpassungen bei den Bewilligungen kommen. Auch sind verschiedene Abklärungen und Forschungsprojekte im Gange, die darauf ausgerichtet sind, Pflanzenschutzmittel noch zielgerichteter auszubringen und damit das Risiko für die Umwelt im Allgemeinen und die Bienen im Speziellen weiter zu reduzieren.
Wir müssen die Ursachen des Bienensterbens besser verstehen, um korrigierende und vor allem gewinnbringende Massnahmen dagegen ergreifen zu können. Dabei gilt es, konsequent und effizient auf höchstem wissenschaftlichem Niveau zu arbeiten. Wir wissen, dass die Frage so komplex ist, dass sie nur in internationaler Zusammenarbeit beantwortet werden kann. Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat der Meinung, dass ein übereiltes, weitreichendes Insektizidverbot nicht gerechtfertigt ist. Das Risiko für Bienen kann dank der in der Bewilligung festgelegten strikten Anwendungsvorschriften unter Kontrolle gehalten werden.
In diesem Sinne beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion 13.3368. Der Bundesrat wird aber darauf achten, dass neue faktenorientierte Erkenntnisse laufend umgesetzt werden. Dazu können künftig durchaus auch spezifische Verbote von Pflanzenschutzmitteln gehören. Vergessen Sie also bei Ihrem Entscheid zur Motion 13.3368 nicht, dass wir die Bienenvölker für die Zukunft schützen und gleichzeitig die Ernährungssicherheit gewährleisten müssen.
Ich bitte Sie also, die Motionen 13.3367 und 13.3372 anzunehmen, die Motion 13.3368 aber abzulehnen.