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Wermuth Cédric · Nationalrat · 2013-12-03

Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-03

Wortprotokoll

Ich möchte auf das Votum von Kollegin Gössi reagieren. Es geht nicht darum, die Unternehmen in diesem Land zu drangsalieren. Wenn Sie aber schon den Vergleich mit den Unternehmen machen, der gestern auch gemacht worden ist: Es gibt doch kein Unternehmen in diesem Land, das freiwillig auf die Zahlung seiner ausstehenden Rechnungen verzichten würde. Das ist es aber, was die Eidgenossenschaft faktisch im Moment macht. Es geht auch nicht darum, den Unternehmen das Leben in Sachen Mehrwertsteuer noch schwerer zu machen. Es geht im Gegenteil darum, die Rechtssicherheit in diesem Land zu erhöhen. Wir haben unglaublich viele Nachforderungen, die zu einem späteren Zeitpunkt erhoben werden, weil wir nicht mehr in der Lage sind, das Volumen an anstehenden Kontrollen zu bewältigen.

Frau Kiener Nellen hat die wichtigsten Zahlen zu dieser Frage genannt. In den letzten zehn Jahren sind in den beiden Hauptabteilungen 72 Stellen abgebaut worden, wobei aber die Arbeitsmenge in den Hauptabteilungen um 15 bzw. 20 Prozent gestiegen ist. Wenn wir aus den 330 000 Kapitalgesellschaften nur die Risikogruppe nehmen, welche die Eidgenössische Steuerverwaltung identifiziert hat, etwa 47 000 Unternehmen, so reichen die effektiven Ressourcen für knapp 4000 interne Prüfungen und für 750 bis 1100 externe Prüfungen. Die Kontrollintervalle - das wurde zwar schon erwähnt, aber man muss sich das schon auf der Zunge zergehen lassen - führen dazu, dass, statistisch betrachtet, heute ein Unternehmen alle 36 Jahre eine Mehrwertsteuerkontrolle erfährt, während das Kontrollintervall bezüglich der Stempelabgaben sogar 55 Jahre beträgt. Im Jahr 2006 betrug das Kontrollintervall, das im Übrigen nur diese Risikogruppe betrifft, noch 39 Jahre. Die Eidgenössische Steuerverwaltung geht von erheblichen Verlusten aus, wie das Frau Kiener Nellen gesagt hat. Pro Steuerkontrolleurin und Steuerkontrolleur beträgt der Verlust bei der Mehrwertsteuer rund 550 000 Franken, bei der Hauptabteilung DVS beträgt er rund 3 Millionen Franken pro Mitarbeitenden, auf den wir freiwillig verzichten.

Im Interesse der Rechtssicherheit und der Reduktion der Verluste des Bundes beantragen wir Ihnen, dem Antrag der Minderheit Kiener Nellen zuzustimmen.

Der zweite Minderheitsantrag betrifft die Aufstockung um 41 Stellen bei der Zollverwaltung. Die zentrale Arbeit hat hier der Bundesrat in seinem Bericht bereits 2011 geleistet. Dort hat er festgehalten, dass der Grenzwache rund 35 Personen im operativen Bereich und 60 Stellen beim zivilen Zoll fehlen. Es geht nicht etwa darum, Aufgabengebiete auszubauen, sondern darum, das Volumen bewältigen zu können, das das Parlament dem Zoll zur Bewältigung aufgetragen hat.

Zu bewältigen sind hier insbesondere drei Punkte:

1. Die Abwicklung der Abkommen, die wir über Zollerleichterung und Zollsicherheit mit der Europäischen Union abgeschlossen haben: Dort müssen wir uns von der EU auch prüfen lassen und laufen Gefahr, diese Standards nicht zu erfüllen.

2. Die Abwicklung der aktuellen und - Frau Kiener Nellen hat es gesagt - der zukünftigen Freihandelsabkommen: Nicht zu vergessen ist, dass Freihandelsabkommen gerade für den zivilen Zoll immer auch Mehraufwendungen bedeuten, weil er Nachprüfungsgesuche von Ländern, in die wir exportieren, bis relativ weit zurück kontrollieren muss. Das kann sehr aufwendig werden.

3. Die Frage der Betrugsbekämpfung und des Durchführungsabkommens im Zusammenhang mit Schengen: Konkret geht es wie erwähnt um die zunehmenden Fälle von Rechts- und Amtshilfegesuchen. Diese erfordern insbesondere spezialisierte Fahnderinnen und Fahnder, die auch dezentral eingesetzt werden müssen. [PAGE 1949]

Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, die beiden Minderheitsanträge Kiener Nellen zu unterstützen.